Verdeckte Ermittlung

Im Rahmen der von Nationalrat Daniel Jositsch eingereichten parlamentarischen Initiative „Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung“ (08.458) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einen Vorentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) ausgearbeitet. Sie hat zu diesem Vorentwurf ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet.

Die Kommission schlägt vor, in der StPO den Begriff der verdeckten Ermittlung zu um­schreiben. Die Definition soll enger als jene der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (siehe insbesondere BGE 134 IV 266) sein. Verdeckte Ermittlung soll nur dann vorliegen, wenn Angehörige der Polizei oder Personen, die vorübergehend für polizeiliche Aufgaben ange­stellt sind, unter Verwendung einer Legende und indem sie durch aktives, zielgerichtetes Verhalten zu Personen Kontakte knüpfen und ein besonderes Vertrauensverhältnis auf­bauen, in ein kriminelles Umfeld einzudringen versuchen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Gleichzeitig soll in der StPO für die weniger einschneidende Form verdeckter Ermittlungstätigkeit, die sogenannte verdeckte Fahndung, eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Die Stellungnahmen sind bis zum 16. September 2011 per Post und wenn möglich per E-Mail an das Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Strafrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern zu senden. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website des Parlaments und auf der Website der allgemeinen Bundesverwaltung abgerufen werden.

 

Bern, 30. Mai 2011 Parlamentsdienste