Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat das Initiativkomitee und die interessierten Kreise angehört. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» zur Ablehnung und den vom Bundesrat vorgeschlagenen Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Die Volksinitiative « Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» (10.093) wurde am 10. September 2009 mit über 170'000 gültigen Unterschriften eingereicht. Vorgeschlagen werden Lösungen, um die in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Geldspiele zwischen Bund und Kantonen aufgetretenen Kompetenzkonflikte zu regeln und um auf Verfassungsebene sicherzustellen, dass die Erträge der von den Kantonen bewilligten und beaufsichtigen Geldspiele für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Wie der Bundesrat ist sich die Kommission der von den Initianten angesprochenen Problematik bewusst. Mit ihrer Empfehlung, dem Gegenentwurf zuzustimmen, möchte sie allerdings die Mängel der Initiative beheben. Insbesondere soll vermieden werden, dass der gesetzgeberische Handlungsspielraum des Bundes allzu sehr eingeengt und damit eine umfassende und kohärente Geldspielpolitik erschwert wird. Zudem soll bei der Spielbankenbesteuerung der Höchstsatz von 80 Prozent beibehalten und sollen die unter der Aufsicht der Kantone stehenden Spiele neu definiert werden.

 

Griffigere Massnahmen gegen Raser

Die Kommission stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission des Nationalrates ohne Gegenstimme zu, drei Standesinitiativen (Kt.Iv. AG (09.326, 09.327); Kt.Iv SO (10.303)) sowie sieben parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. Malama (09.447), Pa.Iv. Segmüller (09.448), Pa.Iv. Aeschbacher (09.449), Pa.Iv. Teuscher (09.450), Pa.Iv. Jositsch (09.451), Pa.Iv. Galladé (09.452) und Pa.Iv. Moser (09.453)) Folge zu geben. Diese Initiativen fordern allesamt griffigere Massnahmen gegen sogenannte Raser, so insbesondere den Führerausweisentzug und die Einziehung der Fahrzeuge. Weiter verlangen sie eine Erweiterung des Strafrahmens bei schweren Fällen von Fahrlässigkeit und obligatorische Kursbesuche während Warnungsentzügen. Die Kommission ist klar der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht. Einige der angestrebten Massnahmen sind in der Botschaft des Bundesrates zu Via sicura (10.092) vorgesehen, andere in den beiden Vorlagen zur Revision des Strafgesetzbuches, die derzeit in der Vernehmlassung sind. Die Kommission ist der Meinung, dass den zehn Initiativen im Rahmen dieser Arbeiten Rechnung getragen werden muss.

 

Weitere Geschäfte

Die Kommission folgte auch dem Beschluss der nationalrätlichen Schwesterkommission, drei parlamentarische Initiativen umzusetzen (10.508 n Pa.Iv. RK-NR. Kinderbetreuung. Einschränkung der Bewilligungspflicht; 10.505 n Pa.Iv. RK-NR. Richterverordnung. Überprüfung des Lohnsystems für Richterinnen und Richter; 11.400 n Pa.Iv. RK-NR. Anzahl Richterstellen am Bundesgericht ab 2012). Die RK-N kann somit ihre Gesetzgebungsarbeiten aufnehmen.

Des Weiteren stimmte die Kommission ohne Gegenstimme einer Motion zu, welche die Bestimmungen über das Adoptionsgeheimnis ändern will (09.4107 Mo. NR Fehr Jacqueline. Adoptionsgeheimnis). Die Kommission prüfte im Auftrag ihres Rates die Motion 09.3158 von Ständerat Luginbühl (Abschaffung von bedingten Geldstrafen und Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten). Sie beantragt einstimmig deren Annahme.

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion 08.3915 anzunehmen, welche den Bundesrat auffordert, die Ratifikation des internationalen Übereinkommens über das Verschwindenlassen von Personen vorzubereiten. Die Kommission ist sich des Problems der Verschleppungen bewusst und setzt sich dafür ein, dass sich die Schweiz an der internationalen Bekämpfung beteiligt. Der Bundesrat ist angehalten, im Rahmen der Prüfung der Massnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens den Vorbehalten der Kantone Rechnung zu tragen. Diese betreffen die im Übereinkommen festgelegte Pflicht, ein Register über die Personen zu führen, denen die Freiheit entzogen ist, sowie die darin vorgesehene Ausweitung der Informations- und Beschwerderechte, namentlich von Angehörigen.

 

Die Kommission hat am 31. Januar und am 1. Februar 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

 

Bern, 1. Februar 2011 Parlamentsdienste