Name und Bürgerrecht
Die Kommission für Rechtsfragen hat einen Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches in Sachen Namen und Bürgerrecht angenommen. Diese Vorlage steht im Einklang mit dem Gleichstellungsgebot und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Die Kommission hat sich einstimmig für eine Änderung des Namensrechts (03.428 n Pa. Iv. Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung) ausgesprochen. Nachdem sie am 22. April 2010 ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung auf der Grundlage des ersten Entwurfs ihrer Schwesterkommission vom 22. August 2008 abgeschlossen. Ziel war es eine Lösung zu finden, die mit dem Gleichstellungsgebot und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Einklang steht.
Der Entwurf sieht vor, dass grundsätzlich jeder Ehegatte seinen Namen sowie sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht behält. Daneben besteht die Möglichkeit einen gemeinsamen Familiennamen zu tragen. Kinder erhalten den allfällig festgelegten Familiennamen oder den Ledignamen, den ihre Eltern bei Eheschliessung bestimmen. Darüber hinaus hat die Kommission beschlossen, dass der Name des Kindes innerhalb eines Jahres seit Geburt des ersten Kindes auf den Ledignamen des anderen Elternteils geändert werden kann.

09.520 n Pa. Iv. John-Calame. Adoption. Lockerung der Voraussetzungen
09.3026 Mo. NR Prelicz-Huber. Adoption ab dem zurückgelegten 30. Lebensjahr

In den Augen der Kommission sollten die Voraussetzungen für eine Adoption gelockert werden: Die für den Zeitpunkt der Adoption vorgeschriebene Ehedauer und das Mindestalter für adoptionswillige Paare sollen gesenkt werden. Dabei sollen auch die gemeinsamen Jahre vor der Eheschliessung angerechnet werden können. Die Kommission unterstützt somit die Anliegen der von Nationalrätin John-Calame eingereichten parlamentarischen Initiative, welcher die Schwesterkommission des Nationalrates bereits Folge gegeben hat. Die Kommission des Ständerates schlägt jedoch vor, die Anliegen nicht über eine parlamentarische Initiative, sondern über einen Auftrag an den Bundesrat gesetzlich umzusetzen. Sie hat deshalb den Wortlaut der Motion Prelicz-Huber abgeändert und ihn um die darin nicht enthaltenen Elemente der parlamentarischen Initiative John-Calame ergänzt.

08.011 OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Vorlage 3 (Revisionsrecht)

Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt die Kommissionsmehrheit ihrem Rat, an seinem Beschluss vom 29. November 2010, auf die Vorlage nicht einzutreten, festzuhalten. Die Vorlage beinhaltet eine Anhebung der Schwellenwerte zur Abgrenzung der eingeschränkten von der ordentlichen Revision (Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR). Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es – angesichts der Tatsache, dass diese erst seit dem 1. Januar 2008 in Kraft sind – verfrüht wäre, die geltenden Schwellenwerte betreffend die ordentliche Revision bereits jetzt wieder zu ändern. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten.

08.011 OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Vorlage 2 (Rechnungslegungsrecht)

Die Kommission hat die vom Nationalrat in der Herbst- und Wintersession 2010 geschaffenen Differenzen beraten. Sie beantragt ihrem Rat in diversen Punkten, am seinem Beschluss vom 3. Dezember 2009 festzuhalten, so insbesondere bei der Frage, ob die Konsolidierungspflicht an ein kontrolliertes Unternehmen übertragen werden kann (Art. 963 Abs. 3) sowie bei der Frage des Geltungsbereichs (Art. 957). Bei Letzterer beantragt ein Minderheit, dem Nationalrat zuzustimmen. Bei anderen Bestimmungen beantragt die Kommission, dem Nationalrat zuzustimmen, so insbesondere bei der Frage, ob es möglich sein soll, den Jahresabschluss ausschliesslich nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung zu erstellen (Art. 962).

Schliesslich beantragt die Kommission, folgende zwei Motionen anzunehmen: 09.4017 Mo. CN (Perrin). Geschlagene Frauen schützen; 10.3419 Mo. CN (Gobbi). Anerkennung der Verdienste von Oberst Mario Martinoni bei den Ereignissen von Chiasso vom 28. April 1945. Folgende Motion beantragt sie abzulehnen: 09.3716 Mo. Nationalrat (Bischof). Konjunkturprogramm im SchKG. Schaffung eines Sanierungsrechts.

Die Kommission hat am 24. Februar 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) in Bern getagt.

Bern, 25. Februar 2011 Parlamentsdienste