08.011 s OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Vorlage 2 (Rechnungslegungsrecht)
Die Kommission hat die Differenzen geprüft, die nach der Beratung der Vorlage im Nationalrat in der Sommersession 2011 verblieben sind. Sie beantragt ihrem Rat, an den meisten der von ihm im vergangenen März gefassten Beschlüsse festzuhalten. Die folgenden vier Punkte sind insbesondere zu erwähnen:
1. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, sich bezüglich der Bewertung von Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis (Art. 960b) dem Nationalrat anzuschliessen; eine Minderheit will an der Version des Ständerates festhalten.
2. Mit 6 zu 4 Stimmen folgt sie dem Antrag des Bundesrates, wonach die Konsolidierungspflicht nicht an ein kontrolliertes Unternehmen übertragen werden kann (Art. 963 Abs. 3); eine Minderheit will diese Übertragungsmöglichkeit weiterhin vorsehen, schliesst sich allerdings der Version des Nationalrates an.
3. Mit 5 zu 4 Stimmen hält sie an ihrem Antrag fest, der vorsieht, dass der Bundesrat die Rechnungslegungsstandards bezeichnet (Art. 962a Abs. 5). Eine Minderheit schliesst sich in dieser Frage dem Nationalrat an.
4. Was die Regelung zur Erstellung der Konzernrechnung anbelangt (Art. 963b), beantragt die Kommission, dem Nationalrat zu folgen, gleichzeitig aber vorzusehen, dass die Konzernrechnung weiterhin nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellt werden muss, wenn dies bestimmte Gesellschafterminderheiten verlangen.
11.400 n Pa.Iv. RK-NR. Anzahl Richterstellen am Bundesgericht ab 2012
Die Kommission sprach sich einstimmig für den Entwurf zur Verordnung über die Anzahl Richterstellen am Bundesgericht aus, mit welchem die heutige Anzahl der ordentlichen sowie der nebenamtlichen Richterinnen und Richter beibehalten wird. Sie betont, dass sich die beim Erlass der Verordnung im Jahr 2006 getroffenen Entscheide über die Anzahl Richterstellen bewährt haben. Im Rahmen der Erarbeitung des heutigen Verordnungsentwurfs hat das Bundesgericht festgehalten, dass es derzeit die Geschäftslast mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen bewältigen kann.
11.033 s Verbot der Gruppierung «Al-Qaïda» und verwandter Organisationen
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Vorlage des Bundesrates unverändert anzunehmen. Bei dieser geht es darum, die im Jahre 2001 vom Bundesrat erlassene Verordnung, deren Gültigkeitsdauer schon mehrmals verlängert worden ist, in eine Verordnung der Bundesversammlung umzuwandeln.
Das Thema hat an Aktualität gewonnen, seitdem das Parlament den Gebrauch von Notrecht durch den Bundesrat eingeschränkt hat (Art. 7d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes [SR 172.010], eingeführt mit dem am 1. Mai 2011 in Kraft gesetzten Gesetz vom 17. Dezember 2010 über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen [AB 2011 1381; BBl 2010 1563, 2803]).
Die neue Verordnung sollte Anfang 2012 in Kraft treten und bis Ende 2014 gelten. Bis dahin soll eine entsprechende Gesetzesgrundlage vorliegen (Verbot von Aktivitäten und/oder Organisationen; vgl. Geschäft 07.057 [Änderung des Bundesgesetzes über die Wahrung der inneren Sicherheit], Art. 9 des Entwurfs 2, sowie das Bundesgesetz über den zivilen Nachrichtendienst).
09.3392 n Mo. Nationalrat (Fässler). Stärkere Rechte der Bauherrschaft bei der Behebung von Baumängeln
Die Kommission beschloss ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung, ihrem Rat die Annahme der Motion zu beantragen. Diese verlangt eine eingehende Prüfung des privaten Bau(vertrags)rechts (Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins, Allgemeine Geschäftsbedingungen), dies insbesondere im Hinblick auf die Mängelgewährleistung. In den Augen der Kommission ist diese Prüfung angebracht. Auch weist sie darauf hin, dass der Bundesrat das bereits im Dezember 2002 überwiesene Postulat 02.3532 zur selben Thematik nach wie vor nicht erfüllt hat. Je nach Ergebnis der Prüfung erwartet die Kommission vom Bundesrat entweder eine Botschaft zu einer Gesetzesrevision oder einen detaillierten Bericht, der begründet, warum die Motion abzuschreiben ist.
06.441 s Pa.Iv. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf (Bonhôte)
Die Kommission hat ihre Arbeit an einem Entwurf zur Revision des Obligationenrechts (Art. 40a ff.) weitergeführt und dabei folgende Grundsatzentscheide gefasst: Regelung aller Fernabsatzgeschäfte (also nicht nur des Verkaufs per Telefon, sondern z.B. auch des Verkaufs über Internet); Anwendung auf Verträge über bewegliche Sachen oder Dienstleistungen – mit Ausnahme von Finanzdienstleistungen; Widerrufsrecht innert sieben Tagen; keine Regelung der Informationspflicht des Anbieters. Die Kommission wird an einer ihrer nächsten Sitzungen einen Vorentwurf verabschieden.
10.4133 n Mo. Nationalrat (Barthassat). Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Protokolle über die Zuteilung von IP-Adressen
10.4148 n Mo. Nationalrat (Amherd). UNO-Resolution zur Bekämpfung des virtuellen Kindsmissbrauchs
Die Kommission hat im Weiteren ohne Gegenstimme beschlossen (10.4133: 2 Enthaltungen; 10.4148: einstimmig), ihrem Rat die Annahme dieser beiden Motionen zu beantragen und damit dem Antrag des Bundesrates zu folgen. In beiden Bereichen sind bereits Arbeiten im Gange (Dauer der Aufbewahrungspflicht für Protokolle über die Zuteilung von IP-Adressen: Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs; virtueller Kindsmissbrauch: im Juli verabschiedete Resolution des Wirtschafts- und Sozialrats der UNO).
08.317 s Kt.Iv. AG. Beihilfe zum Suizid. Änderung von Artikel 115 StGB
10.306 s Kt.Iv. BL. Gesamtschweizerische Regelung der Suizidhilfe
Delegationen aus den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft erläuterten der Kommission die Anliegen dieser beiden Initiativen. Vor der Beschlussfassung will sich die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen mit dem Thema Beihilfe zum Suizid und jenem der Sterbehilfe im Allgemeinen sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des Bundesrates befassen.
Die Kommission hat am 6. September 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.
Bern, 7. September 2011 Parlamentsdienste