Die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons während der ersten zwei Wohnsitzjahre soll ersatzlos aufgehoben werden. Damit sich die Kantone auf das neue Regime einstellen können, sollen sie eine Übergangsfrist von vier Jahren erhalten. Dies schlägt die SGK-SR in ihrem Vorentwurf vor, mit dem sie die parlamentarische Initiative „Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons“ (Stähelin; 08.473) umsetzen will.
Die Bindungen der Bevölkerung an den Heimatkanton haben sich in vielen Fällen gelockert. Somit lässt sich der erhebliche administrative Aufwand kaum mehr rechtfertigen, der bei der gegenseitigen Rückforderung von Unterstützungsleistungen in den Kantonen entsteht. In den Jahren 2005 bis 2010 zahlten die „Abwandererkantone“ netto rund 18,5 Millionen Franken pro Jahr an die „Zuwandererkantone“.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 16. März 2012. Vorentwurf und erläuternder Bericht können über die Internetseiten www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html oder http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/08-473/seiten/default.aspx bezogen werden.
Bern, 2. Dezember 2011 Parlamentsdienste