Klimapolitik nach 2012
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Grundzüge der Klimapolitik nach 2012 festgelegt und will bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent reduzieren. Um dieses Ziel auf jeden Fall zu erreichen, schlägt die Kommission vor, zusätzliches Geld für das Gebäudeprogramm bereit zu stellen sowie mit einer Erhöhung der Automobilsteuer weitere Anreize für den Kauf von emissionsarmen Autos zu schaffen. Skeptisch steht die Kommission einem Zusammenschluss des schweizerischen Emissionshandelssystem mit demjenigen der EU gegenüber.

09.067 Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision

Mit 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die Kommission die Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Gesamtabstimmung angenommen. In weiten Teilen folgt die Kommission dabei dem Entwurf des Bundesrates. So auch beim Reduktionsziel, wo sie mit 7 gegen 3 Stimmen beantragt, die Emissionen bis 2020 um gesamthaft 20 Prozent zu reduzieren. Die Mehrheit ist der Meinung, dass ein realistisch gesetztes Ziel in Verbindung mit der Möglichkeit, einen Teil der Reduktionen im Ausland zu erzielen, wesentlich für die Akzeptanz und die Praxistauglichkeit der künftigen Schweizer Klimapolitik ist. Eine Minderheit will eine rein inländische Reduktion von 20 Prozent, so wie es der Nationalrat beschlossen hatte. Eine weitere Minderheit will einen noch ambitionierteren Weg einschlagen und die Emissionen im Inland um 30 Prozent reduzieren.

Einige Anpassungen schlägt die Kommission im Bereich der konkreten Massnahmen vor. In Bezug auf die CO2-Abgabe schliesst sich die Mehrheit dem Entscheid des Nationalrates an, die Abgabe auf Treibstoffe nicht einzuführen. Hingegen unterstützt die Kommission den Vorschlag des Bundesrates, die Höhe der CO2-Abgabe bei den Brennstoffen in Abhängigkeit zum Verlauf der Emissionsreduktionen festzulegen. Ebenfalls unterstützt die Kommission das Ziel des Bundesrates, die durchschnittlichen Emissionen von Neuwagen bis 2015 auf 130 g CO2/km zu senken. Allerdings sollen die Erträge aus den Sanktionen nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen der Bevölkerung verteilt werden, sondern dem Infrastrukturfonds zugewiesen werden. Über diesen angebotsseitigen Anreiz zur Emissionsreduktion im Fahrzeugbereich hinausgehend schlägt die Kommission auch ein Anreizsystem auf der Nachfrageseite vor. So soll die Automobilsteuer auf 8 Prozent erhöht werden, um mit diesen zusätzlichen Mitteln den Kauf von Neuwagen, welche weniger als 95 g CO2/km ausstossen, zu fördern. Auch die Sanierungen von Gebäuden will die Kommission stärker fördern und schlägt vor, die bisherige Obergrenze für das Gebäudeprogramm von 200 Millionen auf 300 Millionen anzuheben, wobei der Gesamtbetrag weiterhin nicht einen Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe übersteigen soll.

Die Entwicklung der Verhandlungen mit der EU im Hinblick auf einen Zusammenschluss der Emissionshandelssysteme wird als zu ungewiss und wenig absehbar beurteilt, weshalb die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten ein zweigeteiltes System vorschlägt, in dem die Unternehmen die freie Wahl haben, ob sie an einem inländischen oder aber an einem internationalen System teilnehmen wollen. Der Bundesrat soll zudem bisher nicht vom Emissionshandelssystem erfasste und emissionsstarke Branchen nur im Einvernehmen mit diesen zur Teilnahme verpflichten können. Eine Minderheit lehnt diese Änderungen ab. Schliesslich soll nach Meinung der Kommission die Kompetenz, völkerrechtliche Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Emissionshandelssystemen abzuschliessen, beim Parlament liegen und nicht an den Bundesrat delegiert werden.

 

09.474 Flexibilisierung der Waldflächenpolitik

Mit Genugtuung konnte die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass die Hauptpunkte der vorgeschlagenen Änderungen des Waldgesetzes hinsichtlich einer Flexibilisierung der Waldflächenpolitik bei den Vernehmlassenden auf breite Zustimmung gestossen sind. Zugleich bringen die Vernehmlassungsantworten zum Ausdruck, dass die beabsichtigte Bekämpfung der unerwünschten Waldflächenzunahme verbunden mit einer gezielteren Landschaftsentwicklung regional sehr spezifische Sichtweisen und Lösungen bedingt.

Folgende Anpassungen des Erlassentwurfs beschloss die Kommission: Weil gerade Sömmerungsgebiete stark von der Waldflächenzunahme betroffen sind, sollen sich die flexibleren Bedingungen für den Rodungsersatz nicht allein auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen, sondern auf den weiter gefassten Oberbegriff des landwirtschaftlichen Kulturlandes beziehen. Um zu verhindern, dass solches durch Rodung rückgewonnenes Kulturland später anders genutzt wird, beispielsweise als Bauland, ergänzt die Kommission den Erlassentwurf mit der Regelung, dass im Falle, wo dies innerhalb von 30 Jahren geschieht, der Rodungsersatz nachträglich zu leisten ist. Zudem schlägt die Kommission vor, aus Vollzugsgründen das maximale Einwuchsalter von Flächen, die ohne Rodungsersatz als landwirtschaftliches Kulturland zurückgewonnenen werden können, auf 30 Jahre festzusetzen. Eine Minderheit will die vorgeschlagene Möglichkeit, dass die Kantone auch in Gebieten ausserhalb der Bauzone, wo sie eine Zunahme des Waldes verhindern wollen, eine statische Waldgrenze festlegen können, wieder streichen.

Den so angepassten definitiven Erlassentwurf verabschiedete die Kommission mit 7 gegen 1 Stimme bei 4 Enthaltungen. Er wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

 

Die Kommission hat am 3. Februar 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (RL/ZG) in Bern getagt.

 

 
Bern, 4. Februar 2011 Parlamentsdienste