Die Kommission liess sich von Bundesrätin Doris Leuthard über die Massnahmen und den Stand der Arbeiten informieren, die im Departement UVEK nach den Ereignissen von Fukushima angeordnet wurden. Die Departementsvorsteherin stellte Berichte sowohl zur Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke wie zu den überarbeiteten Energieszenarien und Aktionsplänen in Aussicht, soweit erste Rückschlüsse auf den nuklearen Unfall in Japan möglich sind. Diese sollen dem Parlament für die ausserordentliche Session zur Atomenergie im Sommer vorgelegt werden. Die Kommission begrüsste ausdrücklich das sachdienliche, rasche Handeln des Bundesrates nach dem Unfall in Fukushima. Sie hielt zudem fest, dass es noch zu früh sei für Entscheidungen hinsichtlich der Schweizer Energiepolitik. Ausserdem waren sich die Bundesrätin und die Kommission einig darüber, dass die Frage der Sicherheit von Kernkraftwerken nicht durch die Politik beantwortet werden könne, sondern nur Aufgrund einer umfassenden Analyse der Ereignisse und einer fachlichen Bewertung. Diese sachliche Klärung sei die notwendige Voraussetzung für die anschliessende energiepolitische Auseinandersetzung im Parlament.
11.024 s Energiegesetz. Änderung
Mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die Kommission einem Entwurf des Bundesrates zur Änderung von Art. 8 des Energiegesetzes (EnG) zu. Die Anpassung ermöglicht es dem Bundesrat, direkt Verbrauchsvorschriften für eine bessere Energieeffizienz von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten zu erlassen. Der Auftrag zur Gesetzesänderung geht zurück auf eine Motion der UREK-N (07.3560 Mo. Nationalrat UREK-NR. Erhöhung der Energieeffizienz. Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes). Bisher war der Bundesrat verpflichtet, vor einem Erlass von Vorschriften freiwillige Vereinbarungen mit den verantwortlichen Unternehmen und Branchen anzustreben. Das Vorgehen der vorgezogenen, freiwilligen Zielvereinbarungen führte jedoch in der Vergangenheit oft zu Verzögerungen und zudem nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Die Kommission unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
08.073 n Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen. Volksinitiative
Die Kommission hat die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ (08.073) beraten, die eine verfassungsmässige Beschränkung des Anteils an Zweitwohnungen in Gemeinden auf 20 Prozent fordert. Die Kommission hat mit 8 gegen 2 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, dem Nationalrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Kommissionsminderheit beantragt deren Annahme.
10.324 s Kt. Iv. BE. Gewässerschutzgesetz. Teilrevision
Die Kommission hat die Standesinitiative des Kantons Bern vorgeprüft, welche verlangt, die Gewässerschutzgesetzgebung so zu ändern, dass es möglich wird, die Umlegung und gleichzeitige Aufwertung von – unverbauten und unkorrigierten – natürlichen Fliessgewässern ausnahmsweise zu bewilligen, wenn die Errichtung einer neuen Deponie für ausschliesslich unverschmutzten Aushub dies zwingend erforderlich macht. Die Kommission unterstützt das Initiativanliegen und möchte im Detail prüfen, wie die Situation verbessert werden kann. Sie hat mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Dieser Beschluss bedarf nun der Zustimmung der Schwesterkommission.
Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes
Die Kommission nahm Kenntnis vom Bericht des Bundesrates zum Konzept betreffend lufthygienischer Massnahmen des Bundes (Mo. 00.3184). Zudem hörte sie Vertreter der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) an, welche in ihrem Bericht „25 Jahre Luftreinhaltung auf der Basis des Umweltschutzgesetzes“ eine Bilanz zieht und Empfehlungen ausspricht. Die UREK-S würdigte die erfolgreich geleistete Arbeit, um die Ziele der Luftreinhaltung zu erfüllen. Sie musste trotzdem feststellen, dass vor allem bei den Stickoxiden, dem Feinstaub- und Ammoniakausstoss die Werte noch deutlich über dem Schutzziel liegen. Dabei stellt die Landwirtschaft eine wichtige Quelle insbesondere bei Ammoniakemissionen dar. Die Belastung für die Böden wird auch durch den Bericht zur Reduktion von Einwirkungen von Düngerüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt (03.3590, Po. UREK-S) bestätigt. Die Kommission wird daher im Rahmen der Vorlage des Bundesrates zur Agrarpolitik 2014-17 einen Mitbericht zuhanden der zuständigen Kommission über die Qualität der Umweltmassnahmen verfassen.
10.319 s Kt. Iv. BS. Einführung eines Pfandes auf alle Getränkeflaschen und Getränkedosen
Die Kommission hat die Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt vorgeprüft. Diese verlangt, dass zur Entschärfung des Littering-Problems Rechtsgrundlagen geschaffen werden, welche die Erhebung eines Pfands auf Getränkeflaschen und Getränkedosen ermöglichen. Die Kommission ist sich der Littering-Problematik zwar durchaus bewusst, beantragt aber trotzdem, der Standesinitiative keine Folge zu geben, weil in ihren Augen die Einführung eines Pfandes nicht die geeignete Lösung ist. Mit 7 zu 5 Stimmen beauftragte sie die Verwaltung, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der Bund die von diesem Problem direkt Betroffenen, d.h. namentlich die Kantons- und Gemeindebehörden, besser unterstützt werden können.
Weitere Geschäfte zum Thema Raumplanung
08.3625 n Mo. Nationalrat (Wandfluh). Abbau von unnötigen Gestaltungsvorschriften beim Umbau ausserhalb der Bauzone
Die Motion „Abbau von unnötigen Gestaltungsvorschriften beim Umbau ausserhalb der Bauzone“ (08.3625) möchte über eine Änderung der Artikel 24c und 24d des Raumplanungsgesetzes die Einschränkung für die äussere Gestaltung und die bauliche Grundstruktur von ausgebauten Gebäudeteilen ausserhalb der Bauzone aufheben. Die Kommission hat das Anliegen entgegen dem Wunsch des Nationalrates unter Verweis auf einen von der UREK-N am 14. April 2011 in die Vernehmlassung gegebenen Vorentwurf einer Änderung von Artikel 24c Absatz 2 (Standesinitiative des Kantons St. Gallen, 08.314) mit 8 Stimmen gegenüber 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen abgelehnt. Der entsprechende Erlassentwurf sieht vor, dass das äussere Erscheinungsbild von Wohnbauten bei einem Wiederaufbau nicht wesentlich geändert werden darf.
10.3086 n Mo. Nationalrat (Zemp). Raumplanungsgesetz im Dienste einer produzierenden Landwirtschaft
10.3489 n Mo. Nationalrat (Hassler). Umfassender Schutz des Kulturlandes in der Raumplanung
10.3659 n Mo. Nationalrat (Bourgeois). Raumplanung und wirksamer Schutz von Kulturland
Die Kommission hat drei weitere, das Raumplanungsgesetz betreffende Vorlagen beraten. Sie hat die Punkte 1 und 5 der Motion „Raumplanungsgesetz im Dienste einer produzierenden Landwirtschaft“ (10.3086) einstimmig angenommen. Dabei wird der Bundesrat zum einen beauftragt, das Raumplanungsgesetz auf Artikel 104 (Landwirtschaft) der Bundesverfassung abzustützen und zum anderen die Raumplanungsverordnung zu vereinfachen und bürokratische Hürden zu reduzieren.
Ebenfalls einstimmig hat die Kommission weiter die Punkte 1 und 3 der Motion „Umfassender Schutz des Kulturlandes in der Raumplanung“ (10.3489) angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat, Instrumente zu schaffen, die das Kulturland schützen und Fruchtfolgeflächen sichern. Auch die Motion „Raumplanung und wirksamer Schutz von Kulturland“ (10.3659) widmet sich dem Schutz des Kulturlandes. Die Kommission hat das erste Anliegen wiederum einstimmig angenommen, das den Bundesrat beauftragt, das Raumplanungsgesetz mit Richtlinien zu den kantonalen Richtplänen zu ergänzen, die den Schutz von Kulturland gewährleisten. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates und gegen den Willen des Nationalrates hat die Kommission das zweite Anliegen dieser Motion abgelehnt, das vorsieht, dass die Mittel des Infrastrukturfonds erst ausbezahlt werden, wenn die genannten Richtlinien umgesetzt worden sind.
08.3478 n Mo. Nationalrat (Joder). Raumkonzept Schweiz. Aufnahme von Bern als Metropolitanraum. Gesetzliche Grundlagen
Die Kommission beantragt einstimmig, das erste Anliegen der Motion „Raumkonzept Schweiz. Aufnahme von Bern als Metropolitanraum. Gesetzliche Grundlagen“ (08.3478) anzunehmen. Es verlangt, dass für das Raumkonzept Schweiz eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.
Die Kommission hat am 18. und 19. April 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (RL/ZG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.
Bern, 20. April 2011 Parlamentsdienste