Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Umweltschutzgesetzes, welche sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Der Gesetzesvorentwurf schafft die gesetzlichen Grundlagen, damit frühzeitig die Sicherstellung der Kosten für die Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten von den Verursachern verlangt werden kann. Zudem führt er eine kantonale Bewilligungspflicht für die Veräusserung oder Teilung von Grundstücken belasteter Standorte ein.

Der von der Kommission im Rahmen der parlamentarischen Initiative « Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung » (09.477 Fournier) erarbeitete Vorentwurf ermöglicht den Kantonen die frühzeitige Sicherstellung der Kosten für die Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten.

 

Das geltende Recht gestaltet es für die Kantone schwierig, bei belasteten Standorten die Verursacher als Verhaltens- oder Zustandsstörer zu belangen. Besonders in ihrer Eigenschaft als Unternehmen besteht für Verursacher die Möglichkeit, sich kraft privatrechtlicher Mittel und geschäftlicher Transaktionen ihrer Umweltverantwortung zu entziehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass oftmals ein grosser Teil der Kosten für altlastenrelevante Massnahmen vom Gemeinwesen getragen werden muss. Mit dem von der Kommission ausgearbeiteten Vorentwurf wird nun die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die Kantone von den Verursachern frühzeitig die Sicherstellung der Kosten für die Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten verlangen können. Für die Veräusserung oder Teilung von Grundstücken belasteter Standorte wird zudem eine kantonale Bewilligungspflicht eingeführt. Damit wird dem in Art. 2 des Umweltschutzgesetz formulierten Verursacherprinzip konsequent Rechnung getragen.

 

Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 20. März 2012 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt (Christiane Wermeille, Abteilung Boden, 3003 Bern) zuzustellen. Der Vorentwurf und sein erläuternder Bericht können auf der Webseite der Kommission in der Rubrik „Berichte“ heruntergeladen werden.

 

Bern, 6. Dezember 2011 Parlamentsdienste