Hochschulförderung
Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) nahm die Detailberatung des HFKG auf. Sie änderte den französischen Titel des Gesetzes und folgte in der Frage der Organstruktur dem Ständerat. Die WBK-N nahm ausserdem einen Antrag an, der indirekt die Schaffung eines Bildungsdepartements fordert.

Die WBK-N ist an ihrer letzten Sitzung mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich eingetreten (HFKG, 09.057 s; siehe dazu die Medienmitteilung vom 14.1.2011). Die Kommission führte vor Beginn der Detailberatung Anhörungen durch, um eine Einschätzung der Vorlage zu erhalten, wie sie aus dem Ständerat hervorgegangen ist. Zu diesem Zweck lud sie Vertreter und Vertreterinnen der Hochschulen sowie von Wirtschaft, Gewerbe und Gewerkschaften ein. Im Weiteren zog sie einen Experten des Staatsrechts hinzu, der die Vorlage im Lichte des Verfassungsauftrages kommentierte (Art. 63a BV). Die Kommission bereinigte die Artikel 1 bis 15. Einstimmig nahm sie einen Antrag an, der den französischen Titel des Gesetzes ändern will. Neu lautet der Titel „Loi fédérale sur l’encouragement des hautes écoles et la coordination dans le domaine suisse des hauts écoles“ und entspricht somit besser dem deutschen Titel. In Artikel 1 stimmte die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten einem Antrag zu, der dem Wettbewerb stärker Rechnung tragen und etwa die Investitionsbeiträge an besonders kostenintensive Bereiche von der Aufgabenteilung unter den Hochschulen abhängig machen will. Zentraler Streitpunkt im HFKG stellten auch in der WBK-N die gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen dar (Art. 7). Diese umfassen die schweizerische Hochschulkonferenz, die als Plenarversammlung oder als Hochschulrat zusammengesetzt sein kann, ausserdem die Rektorenkonferenz der Hochschulen sowie der schweizerische Akkreditierungsrat. Die Plenarversammlung (Art. 11) besteht aus einem Mitglied des Bundesrates sowie je einem Mitglied der Regierungen aller Kantone. Der Hochschulrat dagegen ist ein kleineres Gremium, in dem ein Mitglied des Bundesrates sowie 14 Mitglieder der Hochschulträgerkantone vertreten sind. Umstritten war vor allem die Frage der Handlungsfähigkeit eines Gremiums, das die Grösse der Plenarversammlung hat. Die dazu eingereichten Anträge, welche als Konzept vorlagen, wurden mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt; dies unter anderem deshalb, weil diese Organstruktur den schweizerischen Föderalismus widerspiegelt und alle vom HFKG Betroffenen einbezieht. Der Ausschluss der Nicht-Hochschulträgerkantone würde nicht nur das Zustandekommen des Hochschulkonkordats gefährden, sondern letztlich auch die Zukunft der Hochschulen selbst. Der Kommission stimmte mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beziehungsweise 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen einem Antrag zu, der indirekt die Schaffung eines Bildungsdepartements erwirken möchte. So soll gemäss HFKG „das für Bildung, Innovation und Forschung zuständige Mitglied des Bundesrates“ Einsitz in die Plenarversammlung und den Hochschulrat nehmen. Ergänzend dazu beschloss sie einstimmig, eine Kommissionsinitiative einzureichen, die eine Änderung der Kompetenznorm im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) vorsieht, sofern der Bundesrat auf die neue Legislatur hin nicht von sich aus die Bereiche Bildung, Forschung, Technologie und Innovation in einem Departement zusammenzuführen plant.

 

Weiter hat sich die Kommission mit Vorstössen im Bereich Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen befasst. Die Motion Bischofberger Effektivität und Effizienz im Bereich Jugendmedienschutz und Bekämpfung von Internetkriminalität (10.3466) verlangt vom Bund die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, um sicherzustellen, dass die im Bereich Jugendmedienschutz und Bekämpfung von Internetkriminalität tätigen Organe des Bundes und der Kantone effizienter und damit kostengünstiger zusammenarbeiten. Die Motion wurde im Ständerat im Herbst 2010 einstimmig angenommen, obschon der Bundesrat Ablehnung beantragt hatte. Der Umstand, dass effektive Kontrolle oder Übersicht im Bereich der audiovisuellen Medien sich als unmöglich erweisen, erfüllt die Kommission mit Sorge und sie ist der Meinung, dass der Schutz der Kinder ein zentrales Anliegen sein muss. Die Kommission ist wie der Ständerat der Auffassung, der Bund dürfe sich nicht mit dem im letzten Sommer gestarteten Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen begnügen. Sie stimmte der Motion mit 15 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Die Motion Schweiger Jugendliche den gezielten Umgang mit neuen Medien lehren (10.3256) verlangt die Schaffung eines Lehrmittels für den Umgang mit neuen Medien sowie die Verankerung eines „Medienführerscheins“ im Lehrplan 21. Obschon die Kommission die Steigerung der Medienkompetenz als Mittel letztlich auch zur Erfüllung der Motion Bischofberger betrachtet, lehnt sie diese mit 10 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen knapp ab, weil sie davon ausgeht, dass die Ausgestaltung der Lehrpläne keine Bundeskompetenz sei.

Ebenfalls in diesem Themenfeld ist die Petition der Pro Juventute Stopp der (un)heimlichen Gewalt. Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in Unterhaltungsmedien angesiedelt. Wie die Annahme der Motion Bischofberger belegt, unterstützt die Kommission die Anliegen. Sie lehnt die Petition jedoch mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Mit 16 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte sie es ebenfalls ab, eine auf der Petition gründende Kommissionsmotion einzureichen.

Die Kommission tagte vom 2. bis 4. Februar 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Didier Burkhalter und Johann Schneider-Ammann in Bern.

 

Bern, 4. Februar 2011 Parlamentsdienste