Nachdem die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) an ihrer Sitzung vom 27. und 28. August 2012 einstimmig beschlossen hatte, die Behandlung dieses Geschäfts zu sistieren, um weitere Informationen vom Bundesrat einzuholen, hat sie nun die Beratung wieder aufgenommen und ist mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission ist sich des Risikos systemischer Krisen und der globalen Ansteckungsgefahr durch die aktuellen Staatsschuldenkrisen bewusst. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Schweiz angesichts ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Verflechtung mit anderen Ländern einen Beitrag zur weltweiten Finanzstabilität zu leisten hat. In den Augen der Kommissionsminderheit wiederum bringt die Beteiligung der Schweiz am Internationalen Währungsfonds zu grosse Risiken mit sich und schränkt den Handlungsspielraum unseres Landes ein.
Mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission jedoch einen Antrag angenommen, der eine Beschränkung des Rahmenkredits auf zehn Milliarden Franken vorsieht. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit sind die Reserven, die der Bundesrat im von ihm beantragten Kredit vorgesehen hat, zu hoch. Auch würden die Wechselkursschwankungen mit einem Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken genügend aufgefangen.
Ferner lehnte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen einen Antrag ab, wonach sich der Bundesrat innerhalb der internationalen Finanzinstitutionen aktiv für wachstumspolitische Massnahmen und gegen den Abbau der öffentlichen Dienste und Sozialleistungen einsetzen soll.
Konsultation zu einem Mandat für Verhandlungen mit Griechenland über ein Quellensteuerabkommen
Der Bundesrat hat die Kommission gemäss Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zu einem Mandat für Verhandlungen mit Griechenland über ein Quellensteuerabkommen konsultiert. Die Kommission hat den Eckwerten dieses Mandats mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Das angestrebte Quellensteuerabkommen mit Griechenland basiert auf den entsprechenden Abkommen mit Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Österreich. Die Kommission hat ferner mit 15 zu 7 Stimmen zwei Anträge abgelehnt. Der eine verlangt, bei diesen Verhandlungen auch das Doppelbesteuerungsabkommen neu auszuhandeln, um die dort vereinbarten Quellensteuersätze anzupassen, der andere, dass die Quellensteuer in Form einer Sicherungssteuer anstatt einer Abgeltungssteuer ausgehandelt wird.
Personenfreizügigkeitsabkommen. Änderung des Anhangs III (12.047 s)
Die Kommission hat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beschlusses Nr. 2/2011 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz zum Freizügigkeitsabkommen (Änderung von Anhang III des Abkommens, gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) und über die Umsetzung des Beschlusses (Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen) einstimmig zugestimmt.
Bern, 30. Oktober 2012 Parlamentsdienste