FK gegen befristete Mehrwertsteuerbefreiung der Hotellerie
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats beschloss am 9./10. Januar 2012, die Beherbungsleistungen für die Zeit vom 1. April 2012 bis 31. März 2013 von der Mehrwertsteuer zu befreien. Die Massnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie erhöhen angesichts des starken Schweizer Frankens. Die Steuerbefreiung führt zu Mindereinnahmen von 150 – 160 Millionen Franken (vgl. dazu die Medienmitteilung der WAK-N vom 10. Januar 2012).
Die Finanzkommission (FK) befasste sich mit den Auswirkungen dieses Antrags auf den Bundeshaushalt. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erörterte die finanzpolitischen Auswirkungen. Ein Vertreter des seco stellte dessen Einschätzungen in Bezug auf die erwarteten positiven Wirkungen dar. Die FK beantragt der WAK mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den Mehrheitsentscheid zurückzukommen und die Befreiung zu verzichten. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die Mindereinnahmen zu hoch sind. Bezweifelt wird von der Mehrheit auch, dass die Massnahme zielführend ist. Geäussert wurde des Weiteren die Befürchtung, dass die Steuerbefreiung nicht befristet bleibt. Ins Feld geführt wurde schliesslich, dass ähnliche Anträge vom Parlament in der Herbstsession abgelehnt wurden. Die Minderheit betonte die schwierige Situation der Hotellerie und erachtet den Vorschlag der Mehrheit der WAK als sinnvolle Massnahme zur Stützung der Hotellerie. Für sie sind die Mindereinnahmen aus finanzpolitischer Sicht verkraftbar.
Aussprache mit der Bundespräsidentin zur Situation bei der Schweizerischen Nationalbank
Die Finanzkommission führt eine Aussprache mit der Bundespräsidentin zur Situation der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Diskutiert wurden verschiedene Aspekte. Die Bundespräsidentin hielt fest, dass der Ruf der Nationalbank unter den Ereignissen der letzten Wochen nicht gelitten hat. Der Bundesrat prüfe nun die sich stellenden Fragen in Bezug auf die Aufsicht und Oberaufsicht über die Nationalbank und habe ein Gutachten in Auftrag gegeben (vgl. dazu die Medienmitteilung des BR vom 25. Januar 2012). Die Finanzministerin betonte auch die Unabhängigkeit des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank in Bezug auf die Geldpolitik. Diese Unabhängigkeit werde vom Bundesrat voll respektiert.
Die Kommission zeigte sich befriedigt von der Aussprache.
Mitbericht zur IV-Revision 6b (11.030 s)
Die Vorlage will die Invalidenversicherung wieder auf eine solidere finanzielle Basis stellen. In einem Mitbericht an die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) unterstützt die FK die Vorlage. Sie lehnte mit 17 zu 8 Stimmen einen Antrag ab, welcher die Vorlage als nicht notwendig erachtet. Die Anträge des Bundesrats führen zu Einsparungen vom 325 Millionen Franken. Der Ständerat änderte die Vorlage ab, was zu geringeren Einsparungen vom 250 Millionen Franken führt. Mit 13 zu 12 Stimmen unterstützt die Mehrheit der FK die Anträge des Bundesrats. Mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt hat die Kommission einen Antrag, der die Kinderrenten (Art. 38 Abs. 1 IVG und Art. 35ter Abs. 1 (neu) AHVG) statt auf 30 Prozent, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, auf 35 Prozent festlegen möchte.
Die Finanzkommission tagte am 27. Januar 2012 unter der Leitung ihres Präsidenten, Pirmin Schwander (SVP/SZ), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des EFD, der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen sowie ein Vertreter des EVD.
Bern, 27. Januar 2012 Parlamentsdienste