Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die SGK-SR auf den Gesetzesentwurf betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (12.027) eingetreten. Dieser enthält Vorschriften zur Unternehmensführung und finanziellen Sicherheit der Krankenkassen und stärkt die Kompetenzen der Aufsichtsbehörde. Insbesondere soll das Bundesamt für Gesundheit in Zukunft zu hohe Prämien nachträglich korrigieren und so verhindern können, dass gewisse Krankenversicherer in den einen Kantonen überschüssige Reserven bilden und damit die Prämien von Versicherten in anderen Kantonen quersubventionieren können. In der Detailberatung fällte die Kommission einen ersten Entscheid: Sie beantragt mit 7 zu 6 Stimmen, dass Versicherungsgruppen nicht vom Aufsichtsgesetz erfasst werden. Die Kommission wird die materielle Beratung nach der Herbstsession 2012 weiterführen und am Ende nochmals prüfen, ob die Bestimmungen zur Aufsicht in einem separaten Gesetz zusammengefasst oder ins Krankenversicherungsgesetz eingebaut werden sollen.
Aufgeschoben hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen den Eintretensentscheid zur Vorlage 12.026. Mit dieser sollte ein teilweiser Ausgleich dafür geschaffen werden, dass die Versicherten in gewissen Kantonen in der Vergangenheit über Jahre zu hohe Prämien bezahlt haben, während die Versicherten in anderen Kantonen zu wenig bezahlten. Es zeichnet sich klar ab, dass die vorliegende Lösung keine Mehrheit in der Kommission finden wird. Diese will sich aber die Möglichkeit offenhalten, einen allfälligen neuen Vorschlag der Kantone noch aufzunehmen.
Weitere Geschäfte
Einstimmig entschied die Kommission, der Pa.Iv. Maury Pasquier. Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Gleichbehandlung (11.494 s) Folge zu geben. Die Kommission unterstützt damit ein unbestrittenes Anliegen, das bereits in der vom Volk abgelehnten Managed-Care-Vorlage enthalten war. Die Initiative will erreichen, dass Mütter nicht nur bei normalen Schwangerschaften von einer Kostenbeteiligung befreit werden, sondern auch dann, wenn die Schwangerschaft mit Komplikationen verbunden ist.
Ebenso einstimmig entschied die Kommission, die Kt. Iv. SG. Abschaffung der Ehestrafe bei den AHV-Renten (11.313 s) zu sistieren, da sie die ersten Schritte der angekündigten 12. AHV-Revision sowie die Beratung des Anliegens im Rahmen der CVP-Volksinitiative „Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe“ abwarten möchte.
Im Zusammenhang mit der Motion „Protonenstrahlentherapie am Paul-Scherrer-Institut“ (11.3007), welche die SGK-NR eingereicht und der Nationalrat angenommen hatte, hörte die Kommission eine Vertretung des Beschlussorgans der Kantone für hochspezialisierte Medizin und von möglichen neuen Anbietern von Protonenstrahlentherapien an. Über ihren Antrag an den Rat wird die Kommission später beschliessen.
Im Nachgang zur Ablehnung der Vorlage zu Managed Care an der Volksabstimmung im vergangenen Juni führte die Kommission am Mittwoch eine Aussprache mit Vertretern der Kantone (GDK) zur Gesundheitspolitik durch, an der auch Bundesrat Alain Berset teil nahm. In einem mehr als vierstündigen Meinungsaustausch wurden alle wichtigen gesundheitspolitischen „Baustellen“ angesprochen. Im Zentrum standen Fragen der Schnittstelle zwischen Bundesgesetzgebung und Umsetzung, insbesondere im Bereich der neuen Spitalfinanzierung und Pflegefinanzierung. Weitere Themen waren das Wachstum der Spitalambulatorien, die künftige Rolle der Hausärzte und der ärztlichen Grundversorgung, die Zunahme der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte nach dem Auslaufen des Zulassungsstopps, der Risikoausgleich sowie die laufende Beratung der Vorlagen zur Aufsicht über die Krankenversicherung (12.027) und zur nachträglichen Korrektur der Prämien (12.026). Im Hinblick auf die kommenden Beratungen erachtet die Kommission diesen offenen Austausch im Resultat als äusserst nützlich.
Die Kommission tagte am 22./23. August 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.
Bern, 24. August 2012 Parlamentsdienste