Die Kommission hat die Detailberatung über den Gesetzesentwurf betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (12.027) weitergeführt, auf den sie im August 2012 ohne Gegenstimme eingetreten war. Sie will die Aufsicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, in einem separaten Gesetz regeln und nicht ins Krankenversicherungsgesetz integrieren.
Nach eingehenden Diskussionen beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell der Prämiengenehmigung und der Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen - mit kleinen Änderungen - anzunehmen (Art. 15 – 17). Neu soll das Bundesamt für Gesundheit die Genehmigung des Prämientarifs verweigern können, wenn die Prämien unangemessen über den Kosten liegen oder zu übermässigen Reserven führen. Sollten die Prämieneinnahmen zu hoch ausfallen, soll das Bundesamt im Folgejahr eine Rückerstattung an die Versicherten verfügen können, sofern die wirtschaftliche Situation des Versicherers dies zulässt. So soll verhindert werden, dass Versicherte in bestimmten Kantonen über Jahre hinweg wesentlich höhere Prämien zahlen müssen, als zur Deckung der von ihnen verursachten Kosten notwendig sind, wie dies in der Vergangenheit geschah. Die Kommission beantragt zudem wie der Bundesrat, dass die Prämien nicht veröffentlicht oder angewendet werden dürfen, bevor das Bundesamt sie genehmigt hat. Damit soll verhindert werden, dass Versicherte gestützt auf inoffizielle Angaben überstürzt zu einer Kasse wechseln, deren Prämien sich im Nachhinein als teurer erweisen als angekündigt.
Abweichend vom Entwurf des Bundesrates beantragt die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen, dass der Bundesrat die Entschädigung für Makler und die Kosten für Werbung nicht regeln können soll (Streichung von Art. 18 Abs.2). Mit 8 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass die Höhe des Insolvenzfonds allein von der gemeinsamen Einrichtung festgelegt wird; das Bundesamt für Gesundheit soll keine Erhöhung anordnen können.
Intensiv beriet die Kommission, wie weit die Aufsicht gehen soll über die Beziehungen einer Krankenkasse zu der Versicherungsgruppe, der sie angehört. Ohne Gegenstimme beschloss sie schliesslich, der Verwaltung den Auftrag zu geben, bis zur Sitzung vom 15. November 2012 einen möglichen Kompromiss zu skizzieren. An der nächsten Sitzung soll auch der Vorschlag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren zur Korrektur der in der Vergangenheit zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien diskutiert werden.
Protonenstrahlentherapie
Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Motion „Protonenstrahlentherapie am Paul-Scherrer-Institut“ (11.3007 n) abzulehnen. Die Kommission unterstützt zwar eine Konzentration dieser Therapieform auf möglichst wenige Standorte, erachtet jedoch die Motion als unnötig, da der Bund und die Kantone bereits in diesem Sinne handeln. Die Kommission hatte sich an früheren Sitzungen im Paul-Scherrer-Institut über die Protonenstrahlentherapie informiert, eine Vertretung des Beschlussorgans der Kantone über die hochspezialisierte Medizin angehört und sich über die Pläne weiterer möglicher Anbieter von Protonenstrahlentherapie orientieren lassen.
Beschlüsse zu den Vorstössen über die Wiedereinführung einer Zulassungsbeschränkung für Ärzte (12.308 s; 12.3600 n) wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung vom 15. November 2012 fassen.
Die Kommission tagte am 22./23. Oktober 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.
Bern, 23. Oktober 2012 Parlamentsdienste