​Nachdem sich bereits der Ständerat in der vergangenen Herbstsession deutlich gegen die Volkswahl des Bundesrates ausgesprochen hatte, hatte dieses Volksbegehren auch in der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates keine Chance.

​Die SPK beantragt dem Nationalrat mit 16 zu 7 Stimmen, die am 7. Juli 2011 eingereichte Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ (12.056) Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Wie der Ständerat befürchtet die Kommission im Falle der Einführung der Volkswahl des Bundesrates negative Auswirkungen auf das Funktionieren des Bundesrates. Dessen Mitglieder würden sich in einem Dauerwahlkampf befinden, wodurch das Kollegialsystem kaum mehr funktionieren könnte. Die Volkswahl mag in den Kantonen, welche relativ überblickbare homogene Wahlkreise bilden, funktionieren. In einem nationalen Wahlkreis würde sich aber wahrscheinlich die Ausgangslage für die Wählenden wenig übersichtlich präsentieren. Es müsste ein zeit- und geldintensiver nationaler Wahlkampf in verschiedenen Sprachregionen geführt werden.

Die Minderheit verweist darauf, dass die Volkswahl der Regierung auch in heterogen zusammengesetzten Kantonen gut funktioniere. Die direkt-demokratische Mitwirkung auf Bundesebene könnte durch dieses Mittel gestärkt werden.

Mit 14 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnte es die Kommission ab, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Es lagen zwei Anträge für einen solchen Gegenentwurf vor: Eine Minderheit möchte den Bundesrat auf neun Mitglieder erweitern und die Vertretung der Sprachräume im Bundesrat in der Verfassung verankern. Die andere Minderheit schliesst sich zwar der Forderung nach Volkswahl an, möchte aber ebenfalls den Bundesrat auf neun Mitglieder vergrössern und die Transparenz der Finanzierung des Wahlkampfes durch die Verfassung vorschreiben.

Aufhebung der Zuständigkeit des Bundesrates für die vorläufige Anwendung von Staatsverträgen

Nachdem der Bundesrat im Jahre 2010 gegen den Willen der konsultierten Kommissionen beider Räte das UBS-Amtshilfeabkommen mit den USA, für dessen Genehmigung das Parlament zuständig ist, vorläufig angewendet hat, ist diese Zuständigkeit des Bundesrates in Frage gestellt worden. Zur Umsetzung von zwei angenommenen Motionen hat der Bundesrat einen Vorschlag für ein neues Verfahren eingebracht: Er möchte zwar an seiner Zuständigkeit festhalten, müsste aber auf die vorläufige Anwendung verzichten, wenn zwei Drittel der Mitglieder jeder der beiden zuständigen Parlamentskommissionen die vorläufige Anwendung ablehnen (12.069 Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Vorläufige Anwendung und Verträge von beschränkter Tragweite).

Dieser Vorschlag des Bundesrates wurde in der Kommission von keinem Mitglied unterstützt. Die Zuständigkeiten würden dadurch verwischt. Die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit ist politisch und rechtlich fragwürdig. Die Kommissionsmehrheit überträgt die Zuständigkeit für die vorläufige Anwendung an die zuständigen Kommissionen beider Räte. Eine mit 10 zu 14 Stimmen unterlegene Minderheit will die vorläufige Anwendung überhaupt abschaffen und damit die entsprechende Forderung einer parlamentarischen Initiative (10.457 Pa.Iv. Joder. Neuregelung des Abschlusses und der Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen) umsetzen.

IWF-Kredite sollen nicht dem Referendum unterstehen

Die SPK spricht sich mit 15 zu 7 gegen die Einführung eines selektiven Finanzreferendums aus: IWF-Kredite sollen nicht dem Referendum unterstellt werden, so wie dies die parlamentarische Initiative von Alfred Heer (V, ZH) verlangt (11.493 Pa.Iv. IWF-Kredite sind zwingend dem Referendum zu unterstellen). Wenn für diese spezifischen Kredite ein Referendum eingeführt wird, dann müsste die Frage gestellt werden, warum Kredite in anderen Bereichen, wie z.B. Rüstung oder Entwicklungshilfe, dem Referendum entzogen sind.

Keine Änderung der Regelung der Entschädigungen der Parlamentsmitglieder

Zwei parlamentarische Initiativen (11.497 Pa.Iv. Heer. Erhöhungen der Entschädigungen für Parlamentarier sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen; 12.410 Pa.Iv. Fraktion V. Entschädigungen gemäss Parlamentsressourcengesetz) verlangen, dass alle Beträge der einzelnen Einkommensbestandteile und Spesenentschädigungen der Ratsmitglieder auf Gesetzesstufe festgelegt werden, damit gegebenenfalls gegen eine Erhöhung das Referendum ergriffen werden kann. Die Kommission lehnt diese Forderung mit 11 zu 10 Stimmen ab. Die Kommission sieht keinen Gesetzgebungsbedarf, weil die Höhe der relevanten Entschädigungen (Jahreseinkommen, Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben, Taggelder) heute bereits im Gesetz geregelt ist.

Mit 12 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnte die Kommission auch eine weitere parlamentarische Initiative ab (12.418 Pa.Iv. Aeschi Thomas. Parlamentsressourcengesetz. Anpassung des Teuerungsausgleichs am Ende der Legislaturperiode), welche fordert, die vom Gesetz vorgesehene Anpassung der Entschädigungen an die Teuerung jeweils durch das Parlament der auslaufenden Legislaturperiode beschliessen zu lassen, damit nicht das neu gewählte Parlament als eines der ersten Geschäfte seine eigenen Entschädigungen festlegen muss. Die Kommission sieht hier keinen Gesetzgebungsbedarf, weil das Gesetz heute bereits das von der Initiative geforderte Vorgehen vorsieht. Die Kommission macht die für die Vorbereitung dieses periodischen Geschäftes zuständige Verwaltungsdelegation darauf aufmerksam, dass sie die bisherige nicht gesetzeskonforme Praxis dem Gesetz anpassen sollte.

Die Kommission tagt am 15./16. November 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ueli Leuenberger (G, GE) in Bern.

Bern, 16. November 2012 Parlamentsdienste