Mit 6 zu 5 Stimmen spricht sich die Kommission dafür aus, dass die Mitglieder des Bundesrates bei der Gesamterneuerung nicht mehr wie heute nacheinander in der Reihenfolge des Amtsalters, sondern alle gleichzeitig gewählt werden (11.491 s Pa.Iv. Minder. Gesamthafte Wahl der Mitglieder des Bundesrates). Denkbar wäre zum Beispiel ein Vorgehen, wonach den Mitgliedern der Bundesversammlung eine Liste mit sieben Zeilen zum Ausfüllen zur Verfügung steht. Dadurch soll verhindert werden, dass die Reihenfolge bei der Gesamterneuerung Auswirkungen auf die Wahlresultate hat. Die wieder kandidierenden Mitglieder des Bundesrates sollen bei der Wiederwahl nicht aufgrund ihres Amtsalters bevor- oder benachteiligt werden. Parteitaktischen Überlegungen soll somit weniger Raum gegeben werden. Die Initiative geht nun in die SPK des Nationalrates. Gibt diese ihre Zustimmung, dann kann die Ständeratskommission die entsprechenden Bestimmungen ausarbeiten.
Zustimmung zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten (11.018 n)
Die Kommission beantragt dem Ständerat mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem vom Nationalrat bereits angenommenen Bundesgesetz zuzustimmen. Die Kommission schlägt eine Änderung vor: Die SPK will das Ermessen, ob eine Zwangsheirat aus freiem Willen weitergeführt werden darf, nicht den Gerichten überlassen. Mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie ihrem Rat, dass jede Zwangsehe von Amtes wegen für ungültig erklärt werden soll, ungeachtet dem allfälligen Willen der Betroffenen, eine solche Ehe weiterzuführen.
Staat soll in religiösen Belangen neutral bleiben
Die Kommission will Symbolen der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum keine Sonderstellung einräumen. Sie hatte sich bereits ein erstes Mal gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Ida Glanzmann (CE, LU) ausgesprochen (s. Medienmitteilung vom 14.10.2011), welche christlichen Symbolen im öffentlichen Leben eine Sonderstellung einräumen will (10.512 n Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zulässig). Nachdem der Nationalrat der Initiative in der Wintersession zugestimmt hatte, musste sich die Kommission erneut damit befassen und beantragt nun ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission weist darauf hin, dass das Anliegen dem bewährten Grundsatz der religiösen Neutralität des Staates widerspricht und dass bereits die politische Auseinandersetzung um einen solchen Verfassungsartikel den religiösen Frieden im Lande beeinträchtigen könnte. Die Kommissionsminderheit erachtet eine neue Verfassungsgrundlage für geeignet, um die christliche Tradition und ihre Symbole zu schützen.
Verzicht auf einen Religionsartikel
Mit der Absicht, die religiöse Neutralität des Staates zu bewahren, hat die Kommission mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen auch einer Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt ihre Absage erteilt, die einen neuen Religionsartikel in der Bundesverfassung verankern will (10.326 n Kt.Iv. BS. Ein neuer Religionsartikel). Die Kommission bezweifelt, dass durch einen solchen Verfassungsartikel ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben der Religionsgruppen gefördert werden könnte, wie dies der Initiativtext festhält. Sie beurteilt die Instrumente der geltenden Rechtsordnung für ausreichend, um Gefährdungen des Religionsfriedens entgegenzutreten.
Teilweise Annahme der Motion des Nationalrates zur Presseförderung
Die Kommission geht mit dem Nationalrat einig, dass der Bundesrat das Thema Presseförderung weiter bearbeiten soll. Mit 9 zu 2 Stimmen bzw. mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die SPK den ersten beiden Punkten der Motion des Nationalrates (12.3004 Mo. NR (SPK-NR). Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien) zu: 1. soll der Bundesrat eine Gesamtschau der Medienlandschaft aus regionalmedienpolitischer und gesamtmedienpolitischer Optik vorbereiten und 2. soll er gestützt darauf ein Förderkonzept erarbeiten. Eine Kommissionsminderheit lehnt diesen 2. Punkt ab, weil sie jede staatliche Medienförderung grundsätzlich ablehnt. Mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung lehnt die Kommission den dritten Punkt der Motion ab, wonach der Bundesrat beauftragt werden soll, innert zwei Jahren den Entwurf rechtlicher Grundlagen für die indirekte und die direkte Medienförderung vorzulegen. Dieser Auftrag kann gegebenenfalls erteilt werden, sobald die verlangte Gesamtschau vorliegen wird.
Stärkung des Kollegialitätsprinzips im Bundesrat und Stärkung der Bundeskanzlei
Mit 10 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung hat die Kommission den Änderungen des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG), wie sie der Nationalrat in der Frühjahrssession beschlossen hat, weitgehend zugestimmt. Die Vorlage gehört zum Projekt „Regierungsreform“ (01.080 Staatsleitungsreform, Vorlage 6: Änderung RVOG) und soll insbesondere eine Stärkung des Kollegialitätsprinzips im Bundesrat und eine Stärkung der Position der Bundeskanzlei bringen. Im Gegensatz zum Nationalrat beantragt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen betreffend erweiterte Funktionen der Staatssekretäre zuzustimmen.
Keine Änderung des Zeitpunkts der Gesamterneuerungswahl des Bundesrats
Mit 8 zu 2 Stimmen lehnt die Kommission eine parlamentarische Initiative von Ständerat Thomas Minder (SH) ab, welche fordert, dass der Bundesrat nicht in der ersten Session nach der Gesamterneuerung des Nationalrates, sondern erst ein Jahr später gewählt wird (11.495 s Pa.Iv. Minder. Eidgenössische Parlaments- und Bundesratswahlen trennen). Die Kommission stellt fest, dass die Initiative durch eine Änderung der Bundesverfassung umgesetzt werden müsste, was sie nicht als zweckmässig erachtet. Es trifft zwar zu, dass im schweizerischen politischen System die Zusammensetzung der Regierung nicht unmittelbare Folge des Resultats der Parlamentswahl sein muss. Das neu gewählte Parlament muss aber die Möglichkeit haben, einer grösseren Änderung seiner politischen Zusammensetzung bei der Bestellung der Regierung Rechnung zu tragen.
Die Kommission tagte am 2. und 3. April 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (GE).
Bern, 3. April 2012 Parlamentsdienste