Änderung des Tierschutzgesetzes
Auch die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK-N) heisst die Vorschläge des Bundesrates für eine Revision des Tierschutzgesetzes praktisch auf der ganzen Linie gut. Neu sollen Durchfuhrregelungen von Schlachttieren durch unser Land auf Gesetzesstufe verankert werden. Auch werden die Kantone verpflichtet, den Bund über Vollzugsmassnahmen und Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zu informieren.

Wie bereits die Schwesterkommission beantragt auch die  nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) das revidierte Tierschutzgesetz (11.060 s) ihrem Rat einstimmig zur Annahme. Sie weicht von den  Beschlüssen des Ständerates nur in wenigen Punkten ab. Eine Kommissionsmehrheit beschloss, die heute auf Verordnungsstufe festgelegte Regelung für die Durchfuhr von Schlachttieren durch die Schweiz im Tierschutzgesetz zu verankern (Art. 15).

Befürchtungen wurden bei den neuen Bestimmungen zur behördlichen Informationstätigkeit zu Tierversuchen geäussert. Rückschlüsse auf Firmen, Forscher, Forschungsanlagen und Forschungsvorhaben sollen vermieden und der Schutz von Menschen, Anlagen und Geschäftsgeheimnissen soll nicht tangiert werden. Die Kommission beschloss daher, dass der Bundesrat bei der Regelung der Einzelheiten, insbesondere beim Detalliertheitsgrad der Angaben, welche die für einen Tierversuch verantwortlichen Personen dem Bund liefern müssen, die überwiegenden schutzwürdigen privaten oder öffentliche Interessen beachten soll. (Art. 20a Abs.3).

Eine verschärfte Regelung wird auch bei den Vollzugsmassnahmen durch Bund und Kantone gefordert. So sollen die Kantone verpflichtet werden, den Bund über Vollzugsmassnahmen und über Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zu informieren (Art. 32 Abs. 2bis). Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, diese Verpflichtung in der bestehenden Kann-Formulierung zu belassen.

Keine Mehrheit in der Kommission fand der Antrag, dass Behörden und - unter gewissen Voraussetzungen - die Tierschutzorganisationen über dasselbe Beschwerderecht verfügen sollen. Eine Minderheit hält an dieser Forderung fest.

Die Kommission begrüsste die mit dem Erlassentwurf geschaffenen Bestimmungen für ein elektronisches Informationssystems zu Tierversuchen. Auch unterstützt sie die kohärenteren Regelungen bei der Aus- und Weiterbildung für Personen, die Pflegehandlungen an Tieren vornehmen. Mit der Erweiterung des Handelsverbots mit Katze- und  Hundefellen wird die von NR Barthassat eingereichte Motion Verbot des Handels mit Katzenfellen (07.3848 n) umgesetzt. Die Vorlage wird in der Frühjahrsession vom Nationalrat beraten.

Die Schwesterkommission hatte dem Beschluss der WBK-N, der parlamentarischen Initiative Neirynck. Gebührenreduktion für die eidgenössische Medizinalprüfung (10.488 n) Folge zu geben, nicht zugestimmt. Die WBK-N prüfte die Initiative erneut vor. Die Mehrheit hielt an ihrem Beschluss fest und beantragt ihrem Rat, der Initiative Folge zu geben.

Die 2011 im Rahmen der Konjunkturmassnahmen des Bundes bewilligten 100 Millionen Franken für Technologie und Innovation (KTI-Massnahmen) reichten nicht aus, um die eingereichten Projekte zu finanzieren. Die Mehrheit der WBK-N möchte jedoch verhindern, dass die mit den Zusatzgeldern angestossene Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft bereits abflacht. Sie reichte eine Kommissionsmotion ein, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Finanzierungsbeschluss zu unterbreiten, um 2012 zusätzliche Mittel ohne Kompensation im Bildungsbereich bereitzustellen, mit welchen die besten der heute nicht berücksichtigten rund 80 Prozent der KTI im Rahmen der konjunkturellen Sondermassnahmen 2011 eingereichten Projekte finanziert werden sollen.

An ihrer Februarsitzung wird die WBK-N das totalrevidierte Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (11.069 n) behandeln. Im Vorfeld dieser Beratung hörte sie Vertreter von Institutionen und Verbänden an (Kantone,  Hochschulen, ETH, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, SNF und KTI), die von der Umsetzung dieser Vorlage betroffen sein werden. Der vom Bundesrat am 9. November 2011 ans Parlament überwiesene Erlassentwurf soll unter anderem die Forschungsförderung mit dem vom Parlament verabschiedeten Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz harmonisieren und die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung eines nationalen Innovationsparks schaffen.

Die Kommission hat am 19. und 20. Januar 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) in Bern getagt.

 

Bern, 20. Januar 2012 Parlamentsdienste