​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst, einen Vorschlag für eine Verfassungsänderung in die Vernehmlassung zu geben, mit welcher der Bund die Kompetenz erhält, in allen wichtigen Bereichen der Kinder- und Jugendpolitik Mindeststandards festzulegen. Beim Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz konnten nicht alle Differenzen bereinigt werden.

​Die Kommission für Wissenschaft Bildung und Kultur des Nationalrates hat in Ihrer Sitzung die Differenzbereinigung zum 11.069 Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) fortgesetzt. Dabei konnten nicht alle Differenzen bereinigt werden. Die Kommission hält in drei Punkten an den Beschlüssen ihres Rates fest.

Dies betrifft Art. 11, insbesondere weil der Ständerat den Einbezug der Berufsbildung streichen wollte, sowie Art. 17, Abs. 2, um die Auflösung von nicht mehr benötigten Forschungsanstalten explizit im Gesetz zu belassen. Auch der vom Ständerat vorgeschlagenen sprachlichen Änderung des Begriffs „nichtkommerziell“ in „nicht-gewinnorientiert“ stimmten die Mitglieder nicht zu.

Bei Artikel 32, der die Rahmenbedingungen für den Innovationspark ausführt, sprach sich eine Mehrheit für die Version des Ständerates aus. Eine Minderheit hält an der Formulierung gemäss Nationalrat fest, die von Anfang an zwei Standorte für den Innovationspark vorsieht. Das Geschäft wird in der Wintersession 2012 vom Nationalrat beraten.

Im Weiteren hat die Kommission den Bericht- und Erlassentwurf ihrer Subkommission zur parlamentarischen Initiative 07.402 n Pa.Iv. Amherd. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz beraten und ihm mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Der Entwurf zielt darauf ab, die Stellung der Kinder und Jugendlichen in der Bundesverfassung durch eine Ergänzung von Art. 67 zu stärken. An der heutigen Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden soll grundsätzlich nichts geändert werden. Hingegen soll der Bund neu die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festzulegen. Eine Minderheit lehnt die Ergänzung von Art. 67 BV ab. Aus ihrer Sicht besteht kein Bedarf, im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik eine neue Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes einzuführen. Die föderalistische Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden habe sich in der heutigen Form bewährt. Die Vorlage der WBK-NR geht nun in eine Vernehmlassung, welche voraussichtlich am 12. November 2012 eröffnet wird.

Bei der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative 12.429 n Pa.Iv. Fehr Jacqueline. Freiwilliges Vorkindergartenjahr war sich die Kommission einig, dass sich eine frühe Förderung von Kindern erwiesenermassen positiv auf deren Entwicklung und Integration auswirkt und deshalb zu unterstützen ist. Eine knappe Mehrheit der Kommission (12 zu 11 Stimmen) sprach sich jedoch dafür aus, der Initiative keine Folge zu geben. Sie ist der Auffassung ist, dass die Regelung der vorschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote regionalen Gegebenheiten angepasst, und nicht auf Verfassungsstufe geregelt werden muss

Dagegen beschloss die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung erneut, der parlamentarischen Initiative 11.471 n Pa.Iv. Maire Jacques-André. Beschränkung der Transportkosten für Lernende Folge zu geben. Obwohl sie die Bedenken ihrer Schwesterkommission zur Kenntnis nimmt, lohnt es sich nach Ansicht der Kommissionmehrheit, die Initiative vertiefter zu behandeln, da es ihr ein wichtiges Anliegen ist, die Situation von Auszubildenden zu verbessern.

Im Rahmen der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative 12.442 n Pa.Iv. Neirynck. Schaffung einer Datenbank zu genetischen Untersuchungen beschloss die Kommission mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, anstelle der parlamentarischen Initiative eine Kommissionsmotion mit dem gleichen Inhalt auszuarbeiten. Die Kommissionsmehrheit befürwortet das Anliegen der Initiative, erachtet aber ein weiteres Vorgehen auf dem Motionsweg als zweckmässiger. Die betreffenden Fragen sind komplex und erfordern einen detaillierte Prüfung. Dies kann unter Federführung des Bundesrates besser gewährleistet werden, zumal dieser auch Revisionen des GUMG und des HFG plant.

Eine Minderheit ist mit den Forderungen des Vorstosses nicht einverstanden und unterstützt eine Kommissionmotion von NR Aubert zum gleichen Thema. Auch diese Motion wurde mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Die Kommission diskutierte ausserdem die Motion 12.3320 Genügend Praktikumsplätze für angehende Ärztinnen und Ärzte und lehnte sie knapp - mit Stichentscheid des Präsidenten - mit 12 zu 11 Stimmen ab. Die Kommission ist der Meinung, dass das Problem im Bereich der Ärzteausbildung erkannt ist und bereits Diskussionen über Lösungsansätze zwischen Bund, Kantonen, Universitäten und Spitälern stattfinden.

Im Weiteren nahm die Kommission drei Petitionen zur Kenntnis:

Die Petition der Jugendsession 12.2033 Pet. Jugendsession 2011. Durchsetzung der Lohngleichheit wurde mit 11 zu 7 Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt. Eine Minderheit wird ihrem Rat Folge geben beantragen. Der Petition 12.2032 Pet. Jugendsession Chancengleichheit im Bildungswesen will die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen und 2 Enthaltungen ebenfalls keine Folge geben. Auch hier möchte jedoch eine Minderheit auf das Anliegen der Petenten eingehen. Der Petition 12.2043 Pet. Bosshard Simon. Keine Kompetenz des Bundes im Bereich Ausbildung für Medizinalberufe wurde, mit Verweis auf die Diskussionen zur Motion 12.3320, mit 20 zu einer Stimme, keine Folge gegeben.

Ebenfalls folgten die Mitglieder mit Interesse den Ausführungen der Gruppe junger Forschenden zu ihrem Positionspapier „Vision 2020“. Die Kommission wird das vom Ständerat eingereichte Postulat dazu, bzw. den entsprechenden Bericht des Bundesrates in der Kommission traktandieren.

Die Kommission durfte den zweiten Sitzungstag im Bundesamt für Sport (BASPO) abhalten und hat sich mit Bundesrat Ueli Maurer und dem Direktor des BASPO M. Remund über die Sportpolitik, die Olympiakandidatur 2022 der Schweiz sowie die Sportförderung ausgetauscht.

Die Kommission tagte am 18. und 19. Oktober 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern und Magglingen.

 

Bern, 19. Oktober 2012   Parlamentsdienste