Kohäsionsbeitrag der Schweiz für Kroatien


































Die APK-S befürwortet die Absicht des Bundesrates,
einen autonomen Beitrag in der Höhe von rund 45 Mio. Franken zur Verringerung
der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten des neuen EU-Mitglieds zu
leisten.



Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates wurde vom Bundesrat zur Ausdehnung des Schweizer Erweiterungsbeitrag auf das künftige EU-Mitglied Kroatien konsultiert. Die APK-S ist der Ansicht, dass eine reibungslose Integration Kroatiens in die EU auch für die Schweiz von grossem Interesse ist und befürwortet einen entsprechenden Erweiterungsbeitrag mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Anlässlich ihres Aufenthalts in Zagreb im Herbst 2012 konnte sich eine Delegation der APK-S ein Bild von den Bestrebungen Kroatiens im Vorfeld des EU-Beitritts machen und sich über die bilateralen Konsequenzen für die Schweiz informieren. Die Kommission ist überzeugt, dass der Erweiterungsbeitrag ein geeignetes Instrument ist, um die wirtschaftliche und institutionelle Entwicklung Kroatiens zu fördern. Ausserdem erfährt das Land damit die gleiche Unterstützung wie die übrigen osteuropäischen Staaten, die seit 2004 der EU beigetreten sind. Ein entsprechender Finanzierungskredit wird dem Parlament gleichzeitig mit der Vorlage über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien unterbreitet werden.



Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern

Die Kommission hat sich ein weiteres Mal den Verhandlungen zwischen der Schweiz und Frankreich zu einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern gewidmet. In diesem Zusammenhang hat die Kommission an ihrer heutigen Sitzung eine Delegation der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren unter der Führung von Regierungsrat Christian Wanner angehört. Aufgrund der offenen Fragen hat die APK-S entschieden, dieses Thema an einer ihrer nächsten Sitzungen wieder aufzunehmen und zu vertiefen. Die Kommission wird ihr Augenmerk insbesondere auf einen Vergleich zwischen dem Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland und dem in Verhandlungen stehenden Abkommen mit Frankreich richten. Dabei sollen u.a. die Geltungsbereiche, die Fristen, die mit dem Wohnsitz verbundenen Rechte und Pflichten verglichen werden. Um sich ein vollständiges Bild der Problematik machen zu können, hat sie ebenfalls entschieden, Vertreter der kantonalen Finanzdirektoren der Westschweiz anzuhören, zumal die Westschweizer Kantone von einem solchen Abkommen in grösserem Ausmass betroffen wären.

Bern, 11. April 2013  Parlamentsdienste