Die
Aussenpolitische Kommission des Ständerates wurde vom Bundesrat zur Ausdehnung
des Schweizer Erweiterungsbeitrag auf das künftige EU-Mitglied Kroatien
konsultiert. Die APK-S ist der Ansicht, dass eine reibungslose Integration
Kroatiens in die EU auch für die Schweiz von grossem Interesse ist und
befürwortet einen entsprechenden Erweiterungsbeitrag mit 9 zu 1 Stimmen bei 1
Enthaltung.
Anlässlich
ihres Aufenthalts in Zagreb im Herbst 2012 konnte sich eine Delegation der
APK-S ein Bild von den Bestrebungen Kroatiens im Vorfeld des EU-Beitritts machen
und sich über die bilateralen Konsequenzen für die Schweiz informieren. Die
Kommission ist überzeugt, dass der Erweiterungsbeitrag ein geeignetes
Instrument ist, um die wirtschaftliche und institutionelle Entwicklung
Kroatiens zu fördern. Ausserdem erfährt das Land damit die gleiche
Unterstützung wie die übrigen osteuropäischen Staaten, die seit 2004 der EU
beigetreten sind. Ein entsprechender Finanzierungskredit wird dem Parlament
gleichzeitig mit der Vorlage über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf
Kroatien unterbreitet werden.
Abkommen
zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei
Erbschaftssteuern
Die
Kommission hat sich ein weiteres Mal den Verhandlungen zwischen der Schweiz und
Frankreich zu einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei
Erbschaftssteuern gewidmet. In diesem Zusammenhang hat die Kommission an ihrer
heutigen Sitzung eine Delegation der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren
unter der Führung von Regierungsrat Christian Wanner angehört. Aufgrund der offenen
Fragen hat die APK-S entschieden, dieses Thema an einer ihrer nächsten Sitzungen
wieder aufzunehmen und zu vertiefen. Die Kommission wird ihr Augenmerk
insbesondere auf einen Vergleich zwischen dem Abkommen zwischen der Schweiz und
Deutschland und dem in Verhandlungen stehenden Abkommen mit Frankreich richten.
Dabei sollen u.a. die Geltungsbereiche, die Fristen, die mit dem Wohnsitz
verbundenen Rechte und Pflichten verglichen werden. Um sich ein vollständiges
Bild der Problematik machen zu können, hat sie ebenfalls entschieden, Vertreter
der kantonalen Finanzdirektoren der Westschweiz anzuhören, zumal die
Westschweizer Kantone von einem solchen Abkommen in grösserem Ausmass betroffen
wären.
Bern, 11. April 2013 Parlamentsdienste