Am 22. Mai 2013 hat der Bundesrat Herrn Martin Dumermuth, seit acht Jahren Direktor des Bundesamts für Kommunikation, per 1. November 2013 zum neuen Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ) ernannt (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 22. Mai 2013) und die Ausrichtung einer Arbeitsmarktzulage – unter Vorbehalt der Zustimmung der Finanzdelegation – beschlossen.
Gemäss Ziffer 2.1 der Vereinbarung 2009 zwischen der Finanzdelegation und dem Bundesrat betreffend die Aufsicht in personalrechtlichen Angelegenheiten sowie Artikel 50 der Bundespersonalverordnung obliegt es der Finanzdelegation, die Ausrichtung einer vom Bundesrat beschlossene Arbeitsmarktzulage für die Funktion von Direktoren zu genehmigen oder abzulehnen.
Die Vorsteherin des EJPD beantwortete am 10. Juni 2013 im Rahmen der Fragestunde des Nationalrats zwei parlamentarische Fragen zur vorgesehenen Arbeitsmarktzulage für den neuen Direktor des BJ (vgl. Amtliches Bulletin des Nationalrates vom 10. Juni 2013). Sie wies darauf hin, dass die Finanzdelegation am 19. Juni 2013 über den Antrag des Bundesrates beschliessen werde.
Die Finanzdelegation hat sich heute mit dem Antrag des Bundesrats befasst und dazu die Vorsteherin des EJPD angehört. Sie hat in der Folge beschlossen, die Ausrichtung einer Arbeitsmarktzulage für den neuen Direktor des BJ abzulehnen.
Die Finanzdelegation erachtet die beantragte Zulage als eine Entschädigung für den Verzicht auf ein Verwaltungsratsmandat, das nicht dem unmittelbaren Interesse des Bundes dient. Eine solche Entschädigung stellt für die Delegation kaum eine Zulage zur Abgeltung marktspezifischer Besonderheiten dar. Zudem hat sie den Bundesrat letztmals im April, noch vor der Ernennung des neuen Direktors des BJ, aufgefordert, bei der Ausrichtung von neuen Zulagen eine restriktive Praxis zu verfolgen.
Bern, 19. Juni 2013 Parlamentsdienste