Die Kommission ist an ihrer letzten Sitzung vom 12./13. August ohne Gegenstimmen auf die Vorlage zu
Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard (13.045) eingetreten. An ihrer gestrigen Sitzung hat sie Vertreter der Firmen Viia (Tochterunternehmen der SNCF, Vertreiberin des Systems Modalohr) und Hupac angehört.
Im Grundsatz ist die Kommission der bundesrätlichen Vorlage gefolgt. Mit 7 zu 6 Stimmen hat sie indessen entschieden, den Geltungsbereich des neuen Gesetzes auch auf die Lötschberg-Achse auszudehnen und hat deshalb den Rahmenkredit um 50 Millionen Franken erhöht.
Einer Sorge des Tessins Rechnung tragend hat sich die Kommission mit 12 zu 1 gegen die Absicht des Bundesrates gestellt, auch die Ceneri-Bergstrecke auf 4-Meter-Eckhöhe auszubauen und hat deshalb den Kredit um 10 Millionen Franken gekürzt. Für die Finanzierung der Massnahmen in Italien möchte die Kommission den Darlehen den Vorzug geben. Nur wenn überwiegende Interessen der Schweiz bestehen sollen auch A-fonds-perdu-Beiträge gewährt werden. Ein entsprechender Antrag wurde mit 10 zu 3 Stimmen angenommen. Die Kommission erwartet jedoch, dass auch von Italien ein wichtiger Beitrag, insbesondere was die Bereitstellung von genügend Umschlagkapazitäten anbelangt, geleistet wird. Ebenfalls mit 10 zu 3 Stimmen hält sie an der Kompetenzdelegation an den Bundesrat, einen Vertrag mit Italien über diese Massnahmen selbst abzuschliessen, fest. Mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission beschlossen, für die Finanzierung des 4-Meter-Korridors zu einem Drittel die Strassenkasse (Spezialfinanzierung Strasse) und zwei Dritteln den FinöV- bzw. den BIF-Fonds beizuziehen. Diese Finanzierungslösung hatte in der Vernehmlassung eine grossmehrheitliche Unterstützung, namentlich von 18 Kantonen, erfahren.
Geschlossen unterstützt die Kommission zudem den Bundesrat in der Ansicht, dass der Bau eines 4-Meter-Korridors unverzichtbar ist. Alternative technische Systeme wie Modalohr oder Cargo-Beamer sind zwar als ergänzende Massnahmen interessant, können aber mit vernünftigem finanziellem Aufwand bei Weitem nicht die gesamte notwendige Kapazität schaffen.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 12 zu 1 Stimmen angenommen. Das Geschäft ist zur Beratung in der Herbstsession im Ständerat vorgesehen.
Nach einer Information durch das Bundesamt für Verkehr Mitte August hat die KVF nun auch noch mit der Konzernspitze der SBB eine Aussprache zum Unfall in Granges-Marnand und zur Sicherheit im öffentlichen Verkehr allgemein geführt. Mit Befriedigung stellt die Kommission fest, dass alle beteiligten Akteure der Sicherheit uneingeschränkte Priorität einräumen – im technischen ebenso wie im Bereich der personellen Ressourcen – und dass diese unverändert als sehr hoch bezeichnet werden kann. Sich weiter zu verbessern muss aber dennoch für alle Beteiligte Pflicht sein und es ist deshalb nötig, alle betroffenen und fachlich kompetenten Kreise einzubeziehen. Die Kommission wird sich von den SBB im Lauf des nächsten Jahres über die erzielten Fortschritte informieren lassen.
Bern, 23. August 2013 Parlamentsdienste