Geldwäscherei
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates stimmt der Änderung des Geldwäschereigesetzes zu.

​Die Kommission stimmt dem Entwurf zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG; 12.065) mit 18 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Mit dieser Revision wird die schweizerische Meldestelle befugt, bei Verdachtsmeldungen mit Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung künftig mit den ausländischen Meldestellen Finanzinformationen auszutauschen, wie dies die GAFI in ihren revidierten Empfehlungen vorsieht. Die Kommission folgt weitgehend der vom Ständerat bereits angenommenen Vorlage des Bundesrates. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie, auf das Ersuchen einer ausländischen Meldestelle auch dann nicht einzutreten, wenn dadurch die nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden (Art. 31). Eine Minderheit ist gegen die Einführung dieses weiteren Grundes für die Auskunftsverweigerung. Eine weitere Minderheit beantragt, den Informationsaustausch nicht auf die Fälle nach Artikel 9 GwG oder Artikel 305ter StGB (Art. 11a) zu beschränken. Mit 17 zu 6 Stimmen lehnt die Kommission einen Antrag ab, wonach Personendaten nur ausnahmsweise weitergegeben werden dürfen (Art. 30).

Änderung des Sanktionenrechts (12.046)

Die Kommission hat Kenntnis genommen von einer Alternativregelung, welche die Verwaltung auf ihren Wunsch hin ausgearbeitet hatte und welche für Vergehen statt einer Geldstrafe eine Busse vorsieht. Sie hat beschlossen, eine Subkommission einzusetzen mit dem Auftrag, die zur Diskussion stehenden Sanktionensysteme zu evaluieren und verschiedene in sich konsistente Sanktionenkonzepte zu erarbeiten. Die Kommission wird sich im August mit den Vorschlägen der Subkommission befassen.

Die Kommission hat am 14. Februar unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt.

Bern, 15. Februar 2013 Parlamentsdienste