Schutz vor pädophilen Sexualstraftätern
Die Kommission spricht sich dafür aus, dass bei an Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Opfern begangenen Sexualstraftaten ab einer gewissen Schwere zwingend ein Verbot verhängt werden muss, Tätigkeiten auszuführen, die einen regelmässigen Kontakt zum genannten Personenkreis umfassen. Sie betrachtet die Gesetzesänderung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“.

Mit 15 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission dem Nationalrat, die vom Bundesrat vorgeschlagenen strafrechtlichen Bestimmungen zum obligatorischen Tätigkeitsverbot (12.076) anzunehmen (Art. 67 Abs. 3 und 4 E-StGB). Das Verbot soll zehn Jahre gelten, kann aber auch lebenslänglich verhängt werden. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass das Gericht das Verbot nicht zwingend aussprechen müssen, sondern über einen gewissen Ermessensspielraum verfügen sollte. Eine weitere Minderheit spricht sich für ein zwingendes Tätigkeitsverbot unabhängig von der Schwere der Tat aus. Mit 15 zu 6 Stimmen hat sich die Kommission zudem dafür ausgesprochen, dass die Thematik möglichst rasch auf Gesetzesstufe neu geregelt wird. Eine Minderheit möchte damit zuwarten, bis Volk und Stände über die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ befunden haben.


Revisionsaufsicht
Einstimmig hat die Kommission die Vorlage des Bundesrates (13.066) angenommen, mit der die Kompetenzen zur Aufsicht über die Revisionsunternehmen bzw. Prüfgesellschaften bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zusammengeführt werden sollen. Unter geltendem Recht nimmt neben der RAB auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in ihrem Zuständigkeitsbereich Aufsichtsaufgaben über die Prüfgesellschaften wahr. Die Kommission ist der Ansicht, dass aus der Zusammenführung der Kompetenzen ein Effizienzgewinn resultiert. Entgegen der Kommissionsmehrheit (16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung) beantragt eine Minderheit der Kommission, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist der Ansicht, dass im Bereich der Finanzmarktaufsicht weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, welcher bei dieser Gelegenheit berücksichtigt werden sollte.


Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen
Mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen hat die Kommissionen einen Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches angenommen, welche vorsieht, dass die Anordnung einer Massnahme des Erwachsenenschutzrechts dem Betreibungsamt mitgeteilt wird, damit dieses Dritte auf Gesuch hin über die Massnahme informieren kann. Potenzielle Vertragspartner können auf diese Weise mit verhältnismässig geringem Aufwand Kenntnis von einer Massnahme erlangen. Die Arbeiten der Kommission erfolgen in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (11.449). Zum Vorentwurf wird ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet.


Strafprozessordnung
Die Strafprozessordnung (StPO) vom 5. Oktober 2007, welche die Strafverfahren in der Schweiz einheitlich regelt, ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Die Kommission kommt zum Schluss, dass die StPO in einigen Punkten revidiert werden muss. Sie hat deshalb drei von Nationalrat Daniel Jositsch eingereichten Initiativen Folge gegeben. Der Initiative 12.495 «Untersuchungshaft bei qualifizierter Wiederholungsgefahr» gab sie mit 12 zu 9 Stimmen, der Initiative 12.497 «Beschwerdeberechtigung bei Haftentscheiden» mit 14 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und der Initiative 12.494 «Stärkung unmittelbarer Beweisabnahme im Strafprozess» mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge.
Mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt hat die Kommission hingegen die von Nationalrat Carlo Sommaruga eingereichte Initiative 12.498 «Strafuntersuchungen gegen Personen, die selbst Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde sind. Gewährleistung der Unabhängigkeit». Eine Minderheit möchte ihr Folge geben. Ebenfalls abgelehnt – mit 17 zu 6 Stimmen – hat die Kommission die von Nationalrat Daniel Jositsch eingereichte Initiative 12.496 «Abschaffung respektive Einschränkung des abgekürzten Verfahrens in der Schweizerischen Strafprozessordnung». Auch in diesem Fall möchte eine Minderheit Folge leisten.


Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht
Die Kommission schliesst sich dem Ständerat an, was die Zahl der ordentlichen Richterstellen (höchstens 16) und die Zahl der Stellen für nebenamtliche Richterinnen und Richter (höchstens 3) sowie die Entschädigungen der nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Bundestrafgericht angeht (12.462). Diese Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.


Vorauszahlungsvertrag
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, der vom Ständerat beschlossenen Aufhebung der Bestimmungen im Obligationenrecht zum Vorauszahlungsvertrag (Art. 227a bis 228) zuzustimmen. Diese Gesetzesänderung erfolgt in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (07.500).


Mängelrüge im Werkvertragsrecht
Artikel 370 Absatz 3 des Obligationenrechts bestimmt für Werkverträge, dass der Besteller Mängel «sofort nach der Entdeckung» dem Unternehmer anzeigen muss. Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, dass diese Rügefrist gelockert werden muss, und hat deshalb der von Nationalrat Markus Hutter eingereichten Initiative 12.502 («Für faire Rügefristen im Werkvertragsrecht») Folge gegeben.

Die Kommission hat am 24. und 25. Oktober 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt.



Bern, 25. Oktober 2013  Parlamentsdienste