Bundesgericht
​Die Kommission beantragt mit 19 zu 4 Stimmen, die von Ständerat Martin Schmid eingereichte Motion 13.3660 abzulehnen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

​Der Ständerat nahm diese Motion in der Herbstsession mit 34 zu 6 Stimmen an. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat nach ausgiebiger Diskussion mit grosser Mehrheit beschlossen, diese Motion abzulehnen. Die Mehrheit der Kommission misst der Transparenz der Justiz grosse Bedeutung zu und weist darauf hin, dass die Öffentlichkeit der Beratungen bereits gewährleistet ist, kann doch schon heute jede interessierte Person den Urteilsberatungen des Bundesgerichts beiwohnen, sofern die Platzverhältnisse es zulassen und die Beratungen nicht ausnahmsweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden. Zudem könnte das Bundesgericht in seinem Reglement bereits heute vorsehen, dass in gewissen Fällen – zum Beispiel für Hochschulunterrichtszwecke – die öffentliche Beratung auf Video aufgezeichnet wird. Eine systematische Internetübertragung öffentlicher Urteilsberatungen würde das Grundproblem – die schwierige Vermittlung der Funktionsweise und der Entscheide des Gerichts – nicht lösen, sondern nur zahlreiche neue Probleme schaffen. So würde der Persönlichkeitsschutz der Parteien gefährdet; an die Stelle der vertieften Prüfung rechtlicher Fragen und der Anhörung der Argumente von Richtern mit abweichender Meinung träte ein steriler Austausch von vorbereiteten Erklärungen; die Bundesrichter würden erhöhtem Druck ausgesetzt, was eine Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit zur Folge haben könnte. Die Minderheit ist der Meinung, dass dem heutigen Misstrauen gegenüber der Justiz nur mit einer besseren Transparenz über moderne Kommunikationsmittel beigekommen werden kann.

Straf- und Massnahmenvollzug. Informationsrecht des Opfers

Die Kommission hat die aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse bereinigte Fassung des Entwurfs verabschiedet, den sie in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 09.430 «Opferhilfegesetz. Schaffung wichtiger Informationsrechte des Opfers» ausgearbeitet hatte. Der bereinigte Entwurf, der dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet wird, enthält folgende Änderungen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf:

  1. Nebst den Opfern sollen nun auch deren Angehörige ein selbständiges Informationsrecht haben sowie Dritte, soweit diese über ein schutzwürdiges Interesse verfügen (z.B. Tatzeugen).
  2. Die Information des Opfers soll bei dessen erster Anhörung durch die Polizei oder den Staatsanwalt und nicht mehr erst später durch die Vollzugsbehörde erfolgen.
  3. Fortan soll es möglich sein, nachträglich über bereits erfolgte Vorgänge wie z.B. eine Entlassung informiert zu werden.
  4. Das Informationsrecht wird nicht mehr verweigert, «wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Verurteilten überwiegen», sondern nur, «wenn der Verurteilte dadurch einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt würde».

Gewalt gegen Staatsangestellte

Die Kommission befasste sich mit diesem Thema auf der Grundlage einer Standesinitiative des Kantons Genf (12.306), in der härtere Sanktionen bei Straftaten gegen Behörden und Beamte gefordert werden, sowie ausgehend von einer Petition des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter (10.2016). Angesichts der hängigen Revision des Sanktionenrechts (12.046) sowie in Erwartung der Botschaft des Bundesrates über die Harmonisierung der Strafrahmen beantragt sie ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen, die Arbeiten an der Standesinitiative für mindestens ein Jahr zu sistieren. Des Weiteren hat sie mit 12 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen ein Postulat angenommen, das den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob es notwendig ist, Massnahmen zum besseren strafrechtlichen Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt zu ergreifen.

Straftatbestand der passiven Zuhälterei

Mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, welche den Straftatbestand der passiven Zuhälterei einführt. Sie will damit einer parlamentarischen Initiative (13.423) Folge geben. Passive Zuhälterei soll dann vorliegen, wenn von einer Person, die sich prostituiert, ein unverhältnismässiger Vermögensvorteil oder ein übersetzter Ertrag erwirtschaftet wird.

Erbrecht

Die Kommission stimmt mit 18 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung dem Beschluss ihrer Schwesterkommission des Ständerates zu, der parlamentarischen Initiative 12.450 Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Frist der Berechtigten, sich zum Erbgang zu melden, auf sechs Monate nach Veröffentlichung des Erbenaufrufs verkürzt wird (Art. 555 ZGB).

Schlichtungsverfahren im Zivilprozess

Mit 13 zu 11 Stimmen ist die Kommission weiterhin der Ansicht, dass die Folgen für die Partei, welche nicht persönlich an einer Schlichtungsverhandlung erscheint (Artikel 206 der Zivilprozessordnung), gemildert werden sollen. Sie will aus diesem Grund einer in diese Richtung zielenden parlamentarischen Initiative (12.424) Folge geben und stellt dem Nationalrat entsprechend Antrag. Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, das in diesem Bereich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Die Kommission hat am 7. November 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (V, GE) und teils unter dem Vorsitz von Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) in Bern getagt.

Bern, 8. November 2013 Parlamentsdienste