Heilmittelgesetz
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) beantragt, den Unterlagenschutz für Arzneimittel auszubauen. Weiter will sie dafür sorgen, dass mehr für Kinder geeignete Arzneimittel zur Verfügung stehen.

​Die SGK-NR hat die Detailberatung der Änderung des Heilmittelgesetzes (12.080 n) fortgesetzt und dabei unter anderem folgende Beschlüsse gefasst: mit dem Ziel, Forschungen und Innovationen auch an Präparaten mit abgelaufenem Unterlagenschutz zu fördern, will die Kommission den Unterlagenschutz ausbauen (Art. 11b). Während der Bundesrat einen auf die innovationsbezogenen Unterlagen beschränkten zusätzlichen Schutz ausschliesslich für den Inhaber der Zulassung des Originalpräparates vorsieht, beantragt die Kommission, dass entsprechende Gesuche für alle Firmen offen sein sollen. Zudem spricht sie sich für eine Verlängerung dieser zusätzlichen Schutzdauer auf bis zu zehn Jahre aus. Handelt es sich dabei um ein Arzneimittel für seltene Krankheiten, will die Kommission das Instrument der Marktexklusivität einführen. Damit will sie die Erforschung von solchen Arzneimitteln fördern und die Versorgung verbessern.

Weiter hat sich die Kommission mit 10 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen für den Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen, der mit der Einführung eines pädiatrischen Prüfkonzeptes die Arzneimitteltherapie in der Kinderheilkunde verbessern will. Künftig ist vor der Durchführung von klinischen Versuchen im Hinblick auf die Zulassung von Arzneimitteln neu ein pädiatrisches Prüfkonzept zu erstellen, das die Anforderungen an die Entwicklung des Arzneimittels in der Pädiatrie festlegt (Art. 54a). Mit dem pädiatrischen Prüfkonzept soll letztlich sichergestellt werden, dass Fortschritte in der Medizin nicht nur den Erwachsenen zugutekommen, sondern auch in der Pädiatrie umgesetzt werden können.

Kommission hält an ihrem Entwurf zum Risikoausgleich fest

Die Kommission beriet über die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Oktober 2013 zu ihrem Entwurf zur Verfeinerung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung, den sie am 6. September 2013 ausgehend von zwei parlamentarischen Initiativen (11.473 n und 12.446 n) an den Nationalrat verabschiedet hatte. Der Bundesrat unterstützt die Verfeinerung, beantragt aber, das Parlament solle den Entwurf übernehmen, den er mit seiner Botschaft vom 20. September 2013 vorgelegt hatte (13.080). Die Kommission hielt jedoch mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen an ihrem eigenen Entwurf fest, der für künftige Entwicklungen offener ist. Auf Antrag des Bundesrates ergänzte sie den Entwurf jedoch mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen in einem Punkt: Sie will damit insbesondere dafür sorgen, dass die Krankenkassen für die Berechnung des Risikoausgleichs keine Daten über ein erhöhtes Krankheitsrisiko von Kassenwechslern austauschen müssen.

Die Kommission prüfte mehrere parlamentarische Initiativen vor und fasste folgende Beschlüsse:

  1. Mit 11 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen Stimmen, gab die Kommission der Pa. Iv. Humbel „Leistungsfinanzierung statt Kostenrückerstattung bei der Spitalfinanzierung“ (12.474 n) Folge. Die Initiative verlangt, dass im Rahmen der sozialen Krankenversicherung  Spitäler die Differenz zwischen Tarifen und effektiven Kosten, also einen Gewinn,  frei verwenden können. Dieser Beschluss muss noch von der Schwesterkommission bestätigt werden.
  2. Mit 20 zu 1 Stimme und 3 Enthaltungen gab die SGK-NR der Pa.Iv. Cassis. Integrierte Versorgung. Unbestrittene Elemente einführen (12.472 n) Folge. Damit soll das Thema der Förderung der integrierten Versorgungsnetze (Managed Care) wieder aufgenommen werden, allerdings unter Berücksichtigung der negativen Volksabstimmung vom Juni 2012. Den unbestrittenen innovativen Entwicklungen (z.B. Interdisziplinarität) soll aber eine bessere gesetzliche Grundlage gegeben werden. Auch dieses Geschäft geht noch an die SGK-SR.
  3. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie, der Pa. Iv. Reimann Lukas. Keine KVG-Grundversicherungspflicht für Sans-Papiers, abgewiesene Asylbewerber sowie solche mit NEE (12.484) keine Folge zu geben. Die geltende Regelung sei im Interesse der individuellen und öffentlichen Gesundheit am zweckmässigsten. Zudem würde bei einem Verzicht auf die KVG-Grundversicherungspflicht ein grosser Teil der Kosten auf die Leistungserbringer, die Kantone und die Gemeinden verlagert.

Weiter hat die Kommission mit 11 zu 7 Stimmen ein Postulat „Rahmengesetz für die Sozialhilfe“( 13.4010 n) beschlossen.

Sie hat zudem beschlossen, einen Bericht des BSV über die medizinischen Massnahmen in der Invaliden- und Krankenversicherung zur Veröffentlichung freizugeben.

Die Kommission tagte am 6./7./8. November 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Stéphane Rossini (SP, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Bern, 8. November 2013 Parlamentsdienste