Nachdem die SGK-SR verschiedene
Organisationen zum Entwurf des Bundesrates angehört hatte, ist sie einstimmig
auf die Teilrevision des Transplantationsgesetzes
(13.029 s) eingetreten. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ihre
Angehörigen mit einer Krankenversicherung in der Schweiz sollen bei der
Zuteilung von Organen zur Transplantation künftig gleich behandelt werden wie
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Weiter schlägt der Bundesrat vor,
Bestimmungen zu ändern, bei deren Anwendung sich Probleme und Unsicherheiten
ergeben haben: Die nächsten Angehörigen sollen bereits dann für eine
Organentnahme angefragt werden dürfen, wenn entschieden ist, dass die
lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden. Zudem wird geregelt, wann bei
urteilsunfähigen Spenderinnen und Spendern vorbereitende medizinische
Massnahmen im Hinblick auf eine Organentnahme vorgenommen werden können. Ein
weiterer Aspekt der Teilrevision betrifft die finanzielle Absicherung von
Lebendspenderinnen und -spendern. Die Kommission wird nach der Herbstsession
mit der Detailberatung beginnen.
Sie beriet in
der letzten Runde die Differenzen beim direkten
Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" (11.062 s). Sie
beantragt dabei, einstimmig an den Formulierungen des Ständerates festzuhalten.
Insbesondere möchte sie aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht, dass angesichts
der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen eine privilegierte Steuerungsfunktion
der Hausarztmedizin auf Verfassungsstufe festgeschrieben wird.
Die Kommission
entschied einstimmig, der Pa.Iv. Joder. Standorte der Herzzentren mit
Herztransplantationen (12.428 n) nicht zuzustimmen. Sie ist klar der
Auffassung, dass in dieser Frage die Kantone gefordert sind, die dafür auch über
die notwendigen Kompetenzen verfügen. Weiter stellte die Kommission fest, dass
die entsprechenden Planungsarbeiten laufen. Diesbezüglich empfiehlt das
zuständige Fachorgan den Kantonen, die Herztransplantationen vorerst bei den
Universitätsspitälern Bern, Lausanne und Zürich zu belassen. Die Kantone ihrerseits
haben bis Ende 2013 die definitiven Zuteilungsentscheide in Aussicht gestellt,
was durch die Kommission begrüsst wird. Das Geschäft geht nun wieder in die
SGK-NR zurück.
Weiter führte
die Kommission im Zusammenhang mit zwei parlamentarischen Initiativen (10.524
s AHV. 65/65 sowie 13.400 s Die AHV braucht eine Schuldenbremse) eine
Aussprache zu verschiedenen Punkten des weiteren Vorgehens und eine mögliche
Abstimmung mit dem Fahrplan des Bundesrates zur Reform Altersvorsorge 2020. Die
Pa. Iv. Bortoluzzi. Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG (12.414
n) sistierte sie einstimmig, da die damit verbundenen Fragen im
Gesamtzusammenhang der Altersvorsorge 2020 angegangen werden müssten. Sie diskutierte
schliesslich einen ausführlichen Bericht des BSV über die Entwicklung des
Anteils der öffentlichen Hand an der AHV-Finanzierung seit 1948 (der Bericht
wird auf der Website der Kommission und des BSV der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht).
Die Kommission tagte am 26. August 2013 in Bern unter
dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von
Bundesrat Alain Berset.
Bern, 27. August 2013 Parlamentsdienste