Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Stromversorgungsgesetzes, welche sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Der Gesetzesvor-entwurf schafft Rechtssicherheit für die Anlastung der Ausgleichsenergie durch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid an sogenannte Bilanzgruppen.

Der von der Kommission im Rahmen der Kommissionsinitiative «Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie. Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung» (13.467) erarbeitete Vorentwurf stellt sicher, dass das bewährte Verfahren der individuell in Rechnung gestellten Kosten für Ausgleichsenergie weitergeführt wird und dadurch die Stromversorgungs-sicherheit in der Schweiz gewährleistet werden kann.

Die Kommission stellte Handlungsbedarf fest, nachdem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in jüngster Vergangenheit zu einer rechtlichen Unsicherheit hinsichtlich der Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie geführt hatte. Der Vorentwurf sieht vor die bisherige, auf Verordnungsebene enthaltene Regelung für die Kostenanlastung der Ausgleichsenergie, auf Gesetzesstufe zu verankern. Die explizite Nennung des Kostenträgers schafft Rechtssicherheit, ohne Eingriff in das bewährte System zu nehmen. Die Rechnungsstellung für Ausgleichsenergie an die Bilanzgruppen durch die nationale Netzgesellschaft ist seit 2009 gängige Praxis und steht im Einklang mit dem bisherigen Branchenverständnis.

Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 17. Februar 2014 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Energie (Vernehmlassung 13.467, Postfach, 3003 Bern) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden:

 

Bern, 19. November 2013 Parlamentsdienste