Die Kommission ist auf die Vorlage des Bundesrates zur
Ratifizierung des Protokolls von Nagoya eingetreten ( 13.034 ). Dieses bezweckt,
den Zugang zu den genetischen Ressourcen langfristig zu erleichtern und zu
gewährleisten.
Die Kommission beantragt einige Änderungen an der Vorlage.
So sollen Pathogene und Schädlinge aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen
werden, um bei einer Bedrohung der Menschen und der Biodiversität einen raschen
Zugang zu genetischen Ressourcen sicherzustellen.
Zudem möchte die Mehrheit den administrativen Kontrollaufwand einschränken, der für die Nutzer von genetischen Ressourcen
entsteht (Sorgfaltspflicht). Sie beantragt deshalb, sich auf die formelle
Kontrolle der Bestimmungen zu beschränken, welche zur ausgewogenen und
gerechten Teilung der erzielten Vorteile ausgehandelt werden müssen.
Verschiedene Minderheiten sprachen sich gegen diese Änderungen aus, weil diese
in ihren Augen den vom Protokoll angestrebten gerechten Vorteilsausgleich
erheblich einschränken. Die Kommission wird die Vorlage im nächsten Quartal zu
Ende beraten.
Flexiblere Zahlungsbedingungen beim Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
Mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte die Kommission einer Motion ihrer
Schwesterkommission zu ( 13.3285 "Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer
Kernanlagen"). Diese soll den Betreibern von Kernkraftwerken ermöglichen,
verbleibende Einlagen in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds nach der
Ausserbetriebnahme gestaffelt zu tätigen. Sicherstellungen der
Muttergesellschaften von Kernkraftwerkbetreibern sollen zudem die Fondseinlagen
gewährleisten.
Die Motion 11.3479 "Schnellere Äufnung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für
Kernkraftwerke" allerdings lehnt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei einer
Enthaltung ab. Diese Motion will die Betreiber von Kernkraftwerken
verpflichten, die Fondsbeiträge bereits nach 40 Betriebsjahren vollständig
zu entrichten. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, die hohen
Kostenforderungen, wie sie im Falle der Umsetzung der Motion auf die Betreiber
zukämen, würden Investitionen in erneuerbare Energien behindern, und die
Umsetzung der Energiestrategie 2050 würde dadurch erschwert. Zudem wären die
Betreiber bereits mit höheren Fondszahlungen konfrontiert, falls die Revision
der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung wie geplant umgesetzt werden
sollte, stellt die Kommissionsmehrheit fest. Die Minderheit beantragt, die
Motion anzunehmen. Je früher die Fonds für die Stilllegung- und Entsorgung von
Kernanlagen vollständig geäufnet würden, umso rascher könne die Energiewende
vollzogen werden, ist die Kommissionsminderheit der Meinung.
Die Nutzung von Schweizer Holz fördern
Des Weiteren hat die Kommission
mit 10 gegen 2 Stimmen der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Förderung
des Schweizer Holzes in öffentlichen Bauten durch ihre Schwesterkommission
zugestimmt.
Schliesslich stimmte die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des
Präsidenten der Vorlage 12.044 "Aarhus-Konvention. Genehmigung" gemäss dem
Beschluss des Nationalrates zu. Nachdem der Ständerat entgegen dem Antrag der
Kommission auf die Vorlage eingetreten war, führte jene die Detailberatung
durch. Eine Minderheit beantragt, die Vorlage in der Gesamtabstimmung
abzulehnen.
Die Kommission hat am 22. August 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Didier
Berberat (S/NE) in Bern getagt.
Bern, 23. August 2013 Parlamentsdienste