Biologische Vielfalt
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Energie des Ständerates beantragt mit 7 zu 4 Stimmen, auf die Vorlage zur
Ratifizierung des Protokolls von Nagoya einzutreten. Sie spricht sich damit für
die gerechte und ausgewogene Aufteilung der Vorteile aus der genetischen
Nutzung aus.

 

Die Kommission ist auf die Vorlage des Bundesrates zur Ratifizierung des Protokolls von Nagoya eingetreten ( 13.034 ). Dieses bezweckt, den Zugang zu den genetischen Ressourcen langfristig zu erleichtern und zu gewährleisten.

Die Kommission beantragt einige Änderungen an der Vorlage. So sollen Pathogene und Schädlinge aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen werden, um bei einer Bedrohung der Menschen und der Biodiversität einen raschen Zugang zu genetischen Ressourcen sicherzustellen.

Zudem möchte die Mehrheit den administrativen Kontrollaufwand einschränken, der für die Nutzer von genetischen Ressourcen entsteht (Sorgfaltspflicht). Sie beantragt deshalb, sich auf die formelle Kontrolle der Bestimmungen zu beschränken, welche zur ausgewogenen und gerechten Teilung der erzielten Vorteile ausgehandelt werden müssen. Verschiedene Minderheiten sprachen sich gegen diese Änderungen aus, weil diese in ihren Augen den vom Protokoll angestrebten gerechten Vorteilsausgleich erheblich einschränken. Die Kommission wird die Vorlage im nächsten Quartal zu Ende beraten.

 

Flexiblere Zahlungsbedingungen beim Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte die Kommission einer Motion ihrer Schwesterkommission zu ( 13.3285 "Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen"). Diese soll den Betreibern von Kernkraftwerken ermöglichen, verbleibende Einlagen in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds nach der Ausserbetriebnahme gestaffelt zu tätigen. Sicherstellungen der Muttergesellschaften von Kernkraftwerkbetreibern sollen zudem die Fondseinlagen gewährleisten.

Die Motion 11.3479 "Schnellere Äufnung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke" allerdings lehnt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Diese Motion will die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichten, die Fondsbeiträge bereits nach 40 Betriebsjahren vollständig zu entrichten. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, die hohen Kostenforderungen, wie sie im Falle der Umsetzung der Motion auf die Betreiber zukämen, würden Investitionen in erneuerbare Energien behindern, und die Umsetzung der Energiestrategie 2050 würde dadurch erschwert. Zudem wären die Betreiber bereits mit höheren Fondszahlungen konfrontiert, falls die Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung wie geplant umgesetzt werden sollte, stellt die Kommissionsmehrheit fest. Die Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen. Je früher die Fonds für die Stilllegung- und Entsorgung von Kernanlagen vollständig geäufnet würden, umso rascher könne die Energiewende vollzogen werden, ist die Kommissionsminderheit der Meinung.
 

Die Nutzung von Schweizer Holz fördern

Des Weiteren hat die Kommission mit 10 gegen 2 Stimmen der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Förderung des Schweizer Holzes in öffentlichen Bauten durch ihre Schwesterkommission zugestimmt.
 
Schliesslich stimmte die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten der Vorlage 12.044 "Aarhus-Konvention. Genehmigung" gemäss dem Beschluss des Nationalrates zu. Nachdem der Ständerat entgegen dem Antrag der Kommission auf die Vorlage eingetreten war, führte jene die Detailberatung durch. Eine Minderheit beantragt, die Vorlage in der Gesamtabstimmung abzulehnen.

Die Kommission hat am 22. August 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Didier Berberat (S/NE) in Bern getagt.


Bern, 23. August 2013  Parlamentsdienste