12.020 Alkoholgesetz. Totalrevision
Mit 16 zu 7 Stimmen spricht sich die WAK-N gegen ein Verbot für den Detailhandel von Alkohol sowie von Happy Hours für alkoholische Getränke zwischen 22.00 und 06.00 Uhr aus. Auch die Festlegung eines Mindestpreises für Alkohol lehnt sie mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. 

Bei der Beratung des Alkoholhandelsgesetzes (AlkHG) hat sich die WAK-N gegen Einschränkungen und zusätzliche Regulierungen des Alkoholverkaufs ausgesprochen:
Zum einen lehnt sie mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen das vom Bundesrat vorgeschlagene Nachtregime ab. Auch ein generelles Verbot für Lockvogelangebote für Spirituosen lehnt sie mit 16 zu 6 Stimmen ab (Art. 10 Abs. 1 AlkHG). Zum anderen spricht sie sich mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die vom Ständerat vorgeschlagene Festlegung eines alkoholgehaltsabhängigen Mindestpreises aus. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass weder ein Mindestpreis noch das Nachtregime den übermässigen Alkoholkonsum effizient eindämmen können. Vielmehr würden die Konsumentinnen und Konsumenten zu Ausweichhandlungen animiert, womit beispielsweise der Einkaufstourismus gefördert würde. Damit könne ein so grosser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und eine Schwächung der inländischen Produktion nicht gerechtfertigt werden. Die Minderheit hingegen ist überzeugt, dass höhere Preise und Verkaufsbeschränkungen insbesondere bei Jugendlichen einen stark einschränkenden Effekt auf das Trinkverhalten haben können.
Im Bereich der Alkoholwerbung unterstützt die Kommission den Vorschlag des Bundesrates und lehnt sowohl lockerere als auch strengere Regulierungen ab. Mit 12 zu 7 Stimmen unterstützt sie im Übrigen Testkäufe zur verbesserten Beachtung der Altersbeschränkungen.
Mit 11 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen.
Bei der Vorlage zum Spirituosensteuergesetz hat die Kommission ihre Zustimmung zur Ausbeutebesteuerung mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung bekräftigt. Sie hat allerdings in Differenz zum Ständerat die Ausbeutebesteuerung auf Spirituosen beschränkt, die durch Destillation aus Beeren-, Kern- und Steinobst gewonnen werden.
Auch diese Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Die beiden Vorlagen werden in der Herbstsession im Nationalrat beraten.

2. 12.074 Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes! Volksinitiative
13.435 Pa.Iv. WAK-NR. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!"
Mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen nahm die Kommission einen Gesetzesvorentwurf zur parlamentarischen Initiative 13.435 an. Mit diesem indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative 12.074 soll die steuerliche Benachteiligung der Gastronomiebranche gegenüber dem Take-Away-Sektor verringert werden. Indem neu nicht nur gastgewerbliche Leistungen dem Mehrwertsteuernormalsatz unterliegen, sondern auch zum warmen Verzehr bereitete Speisen und Getränke, die von der Kundschaft mitgenommen werden, kann in den Augen der Mehrheit die bestehende Wettbewerbsverzerrung zwischen den beiden Branchen zwar nicht aufgehoben, aber zumindest deutlich reduziert werden. Im Gegensatz zur Volksinitiative von GastroSuisse wird somit nicht die Gleichbesteuerung von gastwerblichen Leistungen und allen Nahrungsmitteln angestrebt.
Eine Minderheit beantragt, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Dieser schaffe nur neue Abgrenzungsprobleme und Ungerechtigkeiten und stelle deshalb eine Verkomplizierung des geltenden Rechts dar.
Bevor die Kommission den indirekten Gegenvorschlag definitiv verabschiedet, wird dieser nun in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt. Bis dahin hat die Kommission auch die Beratung der Abstimmungsempfehlung für die Volksinitiative ausgesetzt.

3. 12.453 Pa.Iv. Steiert. Die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern befreien
Die Kommission beantragt mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und mit Stichentscheid des Präsidenten, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Ihrer Ansicht nach leisten pflegende Angehörige ausserordentlich wertvolle Arbeit. Sie ermöglichen es betagten, kranken und anderen hilfsbedürftigen Personen, möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld leben zu können und von ihnen nahe stehenden Personen betreut zu werden. Gleichzeitig entlasten sie das Gesundheitssystem sowohl finanziell als auch personell, weil der Eintritt der pflegebedürftigen Personen ins Spital oder ins Alters- und Pflegeheim hinausgezögert werden kann. Für ihr Engagement erhalten die pflegenden Angehörigen in einzelnen Kantonen eine Entschädigung, die verglichen mit dem Arbeitsaufwand allerdings nur symbolischen Charakter hat. Es ist in den Augen der knappen Kommissionsmehrheit deshalb angezeigt, diese Entschädigung wenigstens von den Steuern zu befreien.
Eine Minderheit der Kommission würdigt die sehr wichtige Arbeit von pflegenden Angehörigen ebenfalls, lehnt aber das vorgeschlagene Instrument der Steuerbefreiung für Pauschalentschädigungen ab, wobei zwei Haltungen vertreten sind. Für die einen müsste der Anreiz zur Betreuung von Angehörigen nicht über die Steuerbefreiung, sondern über gezieltere Massnahmen geschaffen werden. Andere lehnen eine Steuerbefreiung oder Steuererleichterungen grundsätzlich ab, weil diese in erster Linie die höheren Einkommen begünstigten, und sprechen sich stattdessen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die pflegenden Angehörigen aus.

4. 10.450 Pa.Iv. Fraktion RL. Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen
Mit 17 zu 5 Stimmen trat die Kommission auf die von der Verwaltung ausgearbeitete Vorlage zur parlamentarischen Initiative ein. Diese sieht eine neue Bestimmung im Kollektivanlagen-, im Banken- und im Börsengesetz vor, gemäss welcher die Verletzung des Berufsgeheimnisses durch den Verkauf von Bankkundendaten in Zukunft einen qualifizierten, als Verbrechen ausgestalteten Tatbestand darstellt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. In der Detailberatung stimmte die Kommission diesen Gesetzesänderungen mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Nach Kenntnisnahme des überarbeiteten Berichts wird die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

5. 13.044 Zusammenarbeit bei der Anwendung von Wettbewerbsrechten. Abkommen mit der EU
Der Bundesrat hat am 22. Mai 2013 die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über die Zusammenarbeit bei der Anwendung von Wettbewerbsrechten angenommen und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung zugewiesen. Zweck dieses Abkommens ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU.
Die Kommission beantragt mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieses Abkommen zu genehmigen.

6. 13.032 Genehmigung und Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Abkommen mit den Vereinigten Staaten
Nachdem das US-Finanzministerium der Schweiz mitgeteilt hatte, dass sich die Umsetzung von FATCA verzögert und die ausländischen Finanzinstitute FATCA erst bis zum 1. Juli 2014 umsetzen müssen, hat die Kommission einstimmig beschlossen, im Bundesbeschluss und im Bundesgesetz zum FATCA-Abkommen nicht mehr ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2014 vorzusehen, sondern dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, die Bestimmungen zu FATCA in Kraft zu setzen. Der Nationalrat wird sich in der kommenden Herbstsession mit dem Geschäft befassen.

7. 12.4085 Mo. Ständerat (Bischof). Task-Force "Zukunft Finanzplatz"
Die Kommission hat sich mit der Motion 12.4085 befasst, die den Bundesrat auffordert, eine Task-Force «Zukunft Finanzplatz» einzusetzen.
In diesem Rahmen wurde auch über die Ergebnisse der Expertengruppe «Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie» diskutiert, die ihren ersten Bericht am 6. Juni 2013 veröffentlicht hat.
Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion mit zwei Änderungen anzunehmen. Die Mehrheit der WAK-N möchte im Motionstext präzisiert haben, dass die Zukunftsstrategie auch auf die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes abzielen muss. Zudem beantragt die Mehrheit, dass in dieser Task-Force neben Inlandbanken, Grossbanken und Versicherern auch unabhängige Vermögensberater und Treuhänder Einsitz nehmen sollen.
Eine Kommissionsminderheit ist der Auffassung, der oben erwähnte Bericht mit dem Titel «Regulatorische Herausforderungen für die grenzüberschreitende Schweizer Vermögensverwaltung und strategische Optionen» reiche aus, um die neue Strategie des Finanzplatzes Schweiz festzulegen. Da die Motion für sie somit überflüssig ist, beantragt sie deren Ablehnung.

8. 13.3469 Mo. Ständerat (WAK-SR (13.046)). Steuerstreit der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Flankierende Massnahmen
Die im Rahmen der Beratung der Lex USA (13.046) überwiesene Motion des Ständerates verlangt zum einen, dass die FINMA eine detaillierte Untersuchung führt über die seit dem 1. Januar 2001 von den Finanzinstituten praktizierte Vermögensverwaltung für ausländische Bankkundinnen und Bankkunden, zum andern dass die von den Finanzinstituten im Ausland bezahlten Bussen nicht von den Steuern abgezogen werden können.
Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, lediglich den Punkt betreffend Nichtabzugsfähigkeit der Bussen zu überweisen. In den Augen der Kommissionsmehrheit sollte die Allgemeinheit nicht indirekt, d. h. über eine Verringerung des Steuersubstrats, für gegen fehlbare Institute verhängte Bussen aufkommen müssen. Was die FINMA-Untersuchung anbelangt, ist die Kommission der Meinung, dass die geschichtliche Aufarbeitung nicht Aufgabe der Finanzmarktaufsicht ist, dies umso weniger, als diese Arbeiten einen Grossteil der FINMA-Ressourcen in Anspruch nehmen würden.

9. 09.503 Pa.Iv. Fraktion RL. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
Aus Zeitgründen hat die Kommission die Behandlung der parlamentarischen Initiative 09.503 auf die nächste Sitzung verschoben.

Die Kommission hat am 12. und 13. August 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 13. August 2013  Parlamentsdienste