Mehrwertsteuerreform
Die Kommission beantragt einstimmig, nicht auf das Zwei-Satz-Modell einzutreten.

1.
08.053 n Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Zwei-Satz-Modell)
13.3362 n Mo. WAK-NR. Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes
13.435 n Pa.Iv. WAK-NR. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes
Einstimmig beschloss die Kommission, dem Nationalrat zu folgen und nicht auf die Revision des Mehrwertsteuergesetzes einzutreten. Mit dieser Vorlage hat der Bundesrat dem Parlament gemäss Rückweisungsauftrag des Nationalrates vom Dezember 2011 Varianten für ein Modell mit zwei anstelle von aktuell drei Steuersätzen unterbreitet. Die Kommission sieht keinen Nutzen in einer Einführung eines Zwei-Satz-Modells, da die damit verbundene administrative Vereinfachung gering ausfalle. Ebenfalls ohne Gegenstimme hat die WAK-S zudem die Motion 13.3362 ihrer Schwesterkommission angenommen. Diese umfasst eine kleine Mehrwertsteuerreform, welche die Frage der Steuersätze nicht betrifft und welche auch vom Bundesrat begrüsst wird.

Im Weiteren hat die Kommission einstimmig dem Beschluss der WAK-N zugestimmt, eine Kommissionsinitiative (13.435) einzureichen und so einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!“ (12.074) zu erarbeiten. Diese sieht vor, den Geltungsbereich von gastgewerblichen Leistungen auszuweiten, indem sämtliche Speisen und Getränke, welche zum warmen Verzehr gedacht sind, unabhängig vom Ort ihres Konsums dem MWST-Normalsatz unterstellt werden. Zwar ist die Kommission skeptisch, ob die Einführung dieses neuen Definitionskriteriums im Verhältnis zum dadurch entstehenden administrativen Mehraufwand zweckmässig ist. Mit ihrem Entscheid zugunsten des Vorstosses der WAK-N erklärt sie sich jedoch mit der grundsätzlichen Idee des indirekten Gegenentwurfs (Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung) einverstanden, zumal auch seitens des Initiativkomitees für diesen Fall die Bereitschaft zum Rückzug der Volksinitiative signalisiert wurde. Die Kommission behält sich jedoch vor, in einer zweiten Phase allfällige Änderungen am geplanten Gesetzesprojekt vorzunehmen und erwartet, dass die WAK-N auch noch Alternativen prüft.

 

2.
13.3374 n Mo. WAK-NR. Besteuerung von Immobilien im Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern
Die WAK-S hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat am Mittwoch dieser Woche – nachdem der Entwurf über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich noch angepasst worden war – seine Zustimmung zur Unterzeichnung des Abkommens gegeben hat. Die WAK-S anerkennt, dass es damit gelungen ist, eine Kündigung des bestehenden Abkommens per Ende 2013 zu vermeiden und noch Verbesserungen anzubringen. Gleichzeitig ist sie gegenüber dem neuen Abkommen, welches im Vergleich zur bestehenden Regelung eine klare Verschlechterung darstellen würde, sehr kritisch eingestellt. Sie verweist dabei auch auf mahnende Stimmen aus Westschweizer Kantonshauptstädten. Sobald die Botschaft des Bundesrates über die Ratifizierung des Abkommens vorliegt, wird die Kommission diese sehr sorgfältig prüfen und insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Kantone darüber befinden.
Da zum aktuellen Zeitpunkt keinen Einfluss mehr auf die Verhandlungen des Bundesrates genommen werden kann, verzichtet die WAK-S darauf, über die Motion der WAK-N zu beschliessen. Sie behält sich aber vor, nach Beschluss über eine Ratifizierung des Abkommens im Hinblick auf künftige Verhandlungen zu Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer über die Motion zu befinden und diese allenfalls noch anzupassen.

 

3.
11.023 s Aus- und Weiterbildungskosten. Steuerliche Behandlung. Bundesgesetz
Bei der Differenzbereinigung zur Vorlage über die steuerliche Behandlung von beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten hat sich die WAK-S in allen Punkten den Beschlüssen des Nationalrates angeschlossen. Nachdem dieser in der Sommersession der vom Ständerat geforderten Abzugsobergrenze von 12‘000.- zugestimmt hatte, stimmt die WAK-S mit 7 zu 5 Stimmen zu, dass künftig die vom Arbeitgeber getragenen Aus- und Weiterbildungskosten nicht als steuerbarer Lohnbestandteil gelten sollen. Auch soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber die Ausbildungskosten für das eigene Personal als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend machen kann.

 

4.
11.404 n Pa.Iv. Fraktion G. Unabhängige Lohngleichheitskommission für die Umsetzung der Lohngleichheit
Die Initiative, welcher die WAK-N im Mai 2012 Folge gegeben hat, verlangt eine gesetzliche Grundlage für die Einsetzung einer unabhängigen Lohngleichheitskommission mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenz. Diese Kommission soll die verfassungsrechtlich verankerte Lohngleichheit verwirklichen. Die WAK-S hat entschieden, mit ihrem Beschluss zu dieser Initiative zuzuwarten, bis einerseits die Ergebnisse des von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund lancierten Projekts «Lohngleichheitsdialog» bekannt sind und andererseits die von der Verwaltung in Auftrag gegebene Studie über die staatlichen Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit vorliegt. Die Kommission wird im kommenden Jahr auf dieses Geschäft zurückkommen.

 

5.
12.501 n Pa.Iv. Lüscher. Anpassung des Finmag zur Stärkung von Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
11.3757 n Mo. Nationalrat (WAK-NR (10.489)). Finma. Kosten der Untersuchungen der Untersuchungsbeauftragten
07.3711 n Mo. Nationalrat (Engelberger). Aufsichtsabgabe nach Finanzmarktaufsichtsgesetz. Berücksichtigung der KMU-Interessen
Die Kommission hat sich weiter mit drei Geschäften befasst, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktaufsicht (Finma) stehen. Sie hat dazu insbesondere die Präsidentin der Finma, Anne Héritier Lachat, und den Direktor der Finma, Patrick Raaflaub, angehört und ist zum Schluss gekommen, dass sie die Resultate des in der vergangenen Frühjahrssession angenommenen Postulats Graber (12.4095) abwarten und dann auf der Grundlage des Postulatsberichts ihren Entscheid fällen will. Die Kommission hat deshalb die Behandlung der drei Geschäfte bis zum Vorliegen des Berichts sistiert.

 

6.
Weitere Geschäfte:

• 11.319 s Kt.Iv. VS. Schaffung einer Versicherung gegen Währungsschwankungen zur Unterstützung der Wirtschaft: Die WAK-S beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

• 11.3701 n Mo. Nationalrat (Hutter Markus). Währungsabkommen mit China abschliessen. Exporteure vom US-Dollar unabhängig machen: Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

• 12.3739 n Mo. Hodgers. Öffentliche Beschaffungen des Bundes. Gleiche Rechte für die Sprachregionen: Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

• 12.3577 n Mo. Bourgeois. Programme zur Steigerung der Energieeffizienz. Berücksichtigung des schweizerischen Arbeitsmarkts: Die WAK-S hat beschlossen, die Motion zu sistieren, bis die Eckwerte über die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vorliegen.

• 12.3046 , Mo. Müller Walter. Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein. Doppelbesteuerung vermeiden: Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion wie folgt zu ändern: Der Bundesrat wird beauftragt, mit Liechtenstein ein Doppelbesteuerungsabkommen auszuhandeln. Dabei ist den besonderen Umständen des Arbeitsortes in Liechtenstein und des Wohnortes in den angrenzenden Regionen in der Schweiz angemessen Rechnung zu tragen. Bei der Grenzgängerbesteuerung ist der Status quo zu erhalten (keine Quellenbesteuerung).

• 12.447 n Pa.Iv. Maier Thomas und 12.454s Pa.Iv. Schmid Martin. Steuersystem umbauen. Innovation fördern. Standort Schweiz stärken: Die Behandlung der beiden Geschäfte wurde aus Zeitgründen auf die Sitzung der WAK-S von Ende August verschoben.

 

Die Kommission hat am 4. und 5. Juli 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) in Bern getagt.

 

Bern, 5. Juli 2013  Parlamentsdienste