Mindestlohn-Initiative
Mit 8 zu 4 Stimmen hat die Kommission
beschlossen, dem Bundesrat zu folgen und die Mindestlohn-Initiative ohne
Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Sie möchte damit an der bewährten
Sozialpartnerschaft und einer liberalen Arbeitsmarktpolitik festhalten.

13.014 Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative). Volksinitiative

Die Kommission hat die im April begonnene Beratung der Mindestlohn-Initiative fortgesetzt. Sie hat den in ihrem Auftrag erstellten und demnächst öffentlich zugänglichen Bericht der Verwaltung über die Tieflohnproblematik und über mögliche Alternativen zur Festlegung eines Mindestlohns zur Kenntnis genommen und diskutiert.

Laut der Kommissionsmehrheit hat der Bericht deutlich aufgezeigt, dass nur eine verhältnismässig geringe Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tieflöhnen betroffen ist und es sich dabei oft um ein vorübergehendes Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben handelt. Es gibt somit in den Augen der Mehrheit keinen Grund, von der bewährten Politik abzukehren, die auf einer starken Sozialpartnerschaft und einer zurückhaltenden staatlichen Arbeitsmarktregulierung beruht. Denn es sei gerade diesem Modell zu verdanken, dass die Schweiz über eine tiefe Arbeitslosigkeit und ein vergleichsweise hohes Lohnniveau verfügt. Zudem würde der gesetzliche Mindestlohn, wie ihn die Volksinitiative fordert, insbesondere die Integration von wenig qualifizierten und jungen Personen in den Arbeitsmarkt erschweren und sei im internationalen Vergleich sehr hoch angesetzt. Deshalb würde die Umsetzung der Initiative auch der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsplatzes Schweiz schaden.

Aufgrund dieser Erwägungen hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat zu folgen und die Mindestlohn-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie ist der Auffassung, dass die Vorteile der Initiative für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber den möglichen negativen Auswirkungen überwiegen. Die Festlegung eines Mindestlohns stelle keine grundlegende Abkehr von der bisherigen Politik, sondern eine Korrektur in einem einzelnen Bereich dar und schwäche deshalb auch die Sozialpartnerschaft nicht. Sie befürchtet zudem, dass ein Verzicht auf den Ausbau des Arbeitnehmerschutzes kommenden Abstimmungsvorlagen im Bereich der Einwanderungspolitik zusätzlichen Auftrieb geben könnte.

Auch wenn sich die Kommission mit ihrem Entscheid, die Mindestlohn-Initiative abzulehnen, für die Fortführung der bestehenden Instrumente ausspricht, sieht sie Handlungsbedarf in Bezug auf deren Vollzug und Stärkung. Sie hat deshalb entschieden, eine Kommissionsmotion einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, die Vollzugsdefizite bei den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarktbereich detailliert aufzuzeigen, einen Massnahmenplan zu deren zügiger Behebung beim Bund und in den Kantonen zu unterbreiten sowie Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen vorzulegen.

 

11.3908 Mo. Barthassat. Koordinierter Plan zum Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping

12.408 Pa.Iv. Jenny. Mehr Gewicht für nichtorganisierte Arbeitnehmer bei der Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV

12.451 Pa.Iv. Fournier. Schnellere Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Im Anschluss an die Diskussion zur Mindestlohn-Initiative und zur Kommissionsmotion sowie auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Arbeitsgruppe zu den flankierenden Massnahmen voraussichtlich bis Ende Jahr ihren Bericht vorlegen wird, hat die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die Motion Barthassat (11.3908) und die parlamentarischen Initiativen Jenny (12.408) und Fournier (12.451) zu sistieren.

 

13.3449 Mo. WAK-NR (13.046). Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Schutz der Mitarbeitenden und der Dritten

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, diese vom Nationalrat im Rahmen der Beratung des Gesetzesentwurfs zur Bereinigung des Steuerstreits mit den USA (13.046) angenommene Motion abzulehnen. In den Verfügungen, mit denen der Bundesrat die Banken ermächtigt hat, mit den US-amerikanischen Behörden zusammenzuarbeiten, sind die Banken zugleich aufgefordert worden, die Rechte der Mitarbeitenden und Dritter so zu schützen wie im Entwurf 13.046 vorgesehen. Die Motion kann deshalb als erfüllt betrachtet werden.

 

12.447 Pa.Iv. Maier Thomas / 12.454 Pa.Iv. Schmid Martin.

Steuersystem umbauen. Innovation fördern. Standort Schweiz stärken

Die Kommission unterstützt grundsätzlich das Anliegen der gleichlautenden parlamentarischen Initiative von Ständerat Martin Schmid (12.454) und Nationalrat Thomas Maier (12.447). Diese verlangen, dass der Werkplatz und die Innovationskraft mit steuerlichen Massnahmen gestärkt werden, damit die Schweiz im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Mit diesen Massnahmen soll auch eine wirksame Antwort an die Adresse der EU im Steuerstreit zwischen Bern und Brüssel gegeben werden. Die Kommission unterbreitet ihrem Rat nun eine Motion (8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung), mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die in den Initiativen genannten Massnahmen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III umzusetzen. Die Kommission beurteilt den Weg in Form einer Motion als zielführender als wenn die Umsetzung durch eine Kommission erfolgt. Die beiden Initiativen werden deshalb vorerst in der Kommission sistiert.

 

10.426. pa.Iv. Fraktion V. Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch

Mit 6 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen hat die WAK-S dem Beschluss des Nationalrates, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die gestiegenen Würzfleischimporte den Preisdruck auf die inländischen Produzenten erhöhen und die Marktordnung für Fleisch zunehmend aushebeln. Ausserdem weist sie darauf hin, dass die Möglichkeiten des Importes von gewürztem Fleisch zum tiefen Zollansatz die Bestrebungen der Branche unterlaufen, den Schweizer Fleischmarkt bedürfnisgerecht mit Importen innerhalb der Zollkontingente zu versorgen. Mit dem Beschluss der WAK-S ist nun die WAK-N beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

 

Die Kommission hat am 27. August 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.


Bern, 27. August 2013  Parlamentsdienste