Totalrevision des Alkoholgesetzes
​Die WAK-S beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, am Verbot für den Detailhandel mit alkoholischen Getränken in der Nacht festzuhalten. Mit 8 : 3 Stimmen lehnt sie hingegen die Festlegung eines Mindestpreises für Alkohol ab.

1. Alkoholgesetz, Totalrevision (12.020)
Bei den Differenzen zum Alkoholhandelsgesetz hält die WAK-S an ihrer ursprünglichen Position fest: Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, am Verkaufsverbot für alkoholische Getränke von 22.00 bis 6.00 Uhr festzuhalten und damit dem Antrag des Bundesrates zu folgen. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass mit dieser Massnahme sowohl der Jugend- und Gesundheitsschutz verstärkt, als auch die Sicherheitssituation vor allem in den städtischen Zentren verbessert werden kann. Sie verweist denn auch darauf, dass diverse Kantons- und Stadtregierungen sowie die Gesundheitsdirektorenkonferenz nachdrücklich ein Nachtverkaufsverbot fordern.

Demgegenüber beantragt die WAK-S mit 8 zu 3 Stimmen, auf die Einführung eines vom Alkoholgehalt abhängigen Mindestpreises zu verzichten. Die Kommissionsmehrheit geht davon aus, dass diese Massnahme zu Einkaufstourismus führt und die inländische Produktion über Gebühr schwächt. Sie ist der Meinung, dass die übrigen im Gesetz vorgesehenen Massnahmen bereits einen genügenden Jugendschutz gewährleisten. Die Kommissionsanträge zum Mindestpreis und zum Nachtverkaufsverbot werden je von einer Minderheit bekämpft.

Bei der Beratung des Spirituosensteuergesetzes hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass das Modell der Ausbeutebesteuerung, welches in unterschiedlichen Varianten von beiden Räten im Grundsatz unterstützt wird, nicht nur in Bezug auf internationales Handelsrecht, sondern auch verfassungsrechtlich problematisch ist. Sie hat deshalb die Verwaltung beauftragt, einen alternativen Vorschlag, zu prüfen und die Stellungnahme der Branche hierzu einzuholen. Die Kommission wird die entsprechenden Erkenntnisse an ihrer nächsten Sitzung vom 7. November beraten und dann auch über den Beschluss des Nationalrates zur Erhöhung des Steuersatzes definitiv befinden. Die Kommission hat im Übrigen ohne Gegenstimme im Grundsatz beschlossen, den steuerfreien Eigenbedarf der Landwirte beizubehalten.



2. Mo. Nationalrat (Fraktion V). Investmentbanking von systemrelevanten Funktionen loslösen (11.3845)
Mo. Nationalrat (Fraktion G). Einführung eines Trennbankensystems (11.3857)
Die Kommission hat beschlossen, die materielle Behandlung dieser beiden Motionen des Nationalrates zu verschieben. Diese verlangen, dass bei systemrelevanten Banken das Investmentbanking von den anderen Bankaktivitäten losgelöst wird. Die Kommission wird Anfang 2014 zu diesem Thema eine umfassende Anhörung mit der Schweizerischen Nationalbank, der FINMA, der beiden Grossbanken sowie verschiedener Experten durchführen.



3. Bauproduktegesetz (13.076)
Mit der Totalrevision des Bauprodukterechts sollen die Vorteile des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für die Schweiz erhalten bleiben, indem das schweizerische Bauprodukterecht an die neue europäische Bauprodukteverordnung angepasst wird.
Die WAK-S hat die Vorlage einstimmig angenommen. Sie hat lediglich mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Anpassung der Begriffsdefinitionen vorgenommen, um eine vollständige Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung zu erreichen und eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden.

Die Kommission hat am 14./15. Oktober 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf auf dem Pilatus getagt.

 

Bern, 15.Oktober 2013  Parlamentsdienste