Botschaft zur Genehmigung eines Rahmenkredits für einen Erweiterungsbeitrag an Kroatien
​Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat den Rahmenkredit von 45 Millionen Franken für einen Erweiterungsbeitrag an Kroatien mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt. Dieser Beitrag sorgt dafür, dass jegliche Diskriminierung eines EU-Mitgliedstaates vermieden und Kroatien die gleiche Unterstützung gewährt werden kann wie den anderen Staaten Osteuropas, die seit 2004 der EU beigetreten sind.

​Zunächst wurde ein Antrag mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt, der verlangte, dass die Beratung dieser Botschaft ausgesetzt wird, bis die Verhandlungen zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative abgeschlossen sind.
Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) ist der Auffassung, der Erweiterungsbeitrag diene dem Interesse der Schweiz. Eine Sistierung dieses Geschäfts bringe für die aktuellen und künftigen Verhandlungen mit der EU keine Vorteile. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, die Schweiz solle sich erst zu diesem Erweiterungsbeitrag verpflichten, wenn die Verhandlungen zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative für unser Land zu einem positiven Ergebnis geführt haben.

Anschliessend trat die Kommission mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf die Vorlage ein. Für die Mehrheit der Kommission ist der Erweiterungsbeitrag an Kroatien die logische Fortsetzung der Schweizer Politik der Gleichbehandlung aller EU-Mitglieder. Zudem wird damit die Bedeutung unserer Beziehungen zur EU hervorgehoben. Auch ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass dadurch die wirtschaftliche und institutionelle Entwicklung Kroatiens in geeigneter Weise unterstützt und ein Beitrag zur Stabilität und Sicherheit in Europa geleistet wird.  
Die Minderheit ist der Meinung, dass dieser Beitrag allein im Interesse der EU liege und der Schweiz keinen Vorteil bringe.
In der Gesamtabstimmung sprach sich die APK-N mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Vorlage des Bundesrates aus.

Weitere Themen

Aufgrund der zunehmenden Komplexität der internationalen Herausforderungen und der steigenden Erwartungen an das EDA und die Vertretungen der Schweiz im Ausland will die Kommission das Aussennetz der Schweiz stärken. Sie hat deshalb mit 10 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die Ressourcen des EDA im Personal- und Infrastrukturbereich zu erhöhen. Ein Teil der Kommission wollte, dass die Kosten im Zusammenhang mit dieser Aufstockung an anderer Stelle im EDA kompensiert werden.

Die APK-N wurde zum Verhandlungsmandat betreffend die Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung konsultiert und hat diesem mit 16 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Ab 2015 sollen die nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung in den gleichen Prozess mit gemeinsamen Schwerpunkten und Zielen integriert werden. Die Kommission diskutierte über die Finanzierung dieser Ziele und über die Pflicht zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Ebenfalls zur Sprache gebracht wurde die Notwendigkeit einer mit den weltpolitischen Prioritäten kohärenten Innenpolitik.

Bei einem Point de Presse informierte der Kommissionspräsident über die Diskussion der Kommission zu zwei Verhandlungsmandaten des Bundesrates. Beim einen geht es um die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, beim andern um den Abschluss eines Abkommens mit der EU zum Zweck der Vertiefung der internationalen Polizeizusammenarbeit, insbesondere durch den erleichterten Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdrücken und Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten (Prümer Zusammenarbeit). Die Kommission sprach sich einstimmig für diese beiden Mandate aus.

 

Bern, 4. November 2014 Parlamentsdienste