Weisungen des Bundesrates zum Voranschlag 2015 (14.041 ns) und zum Finanzplan 2016-2018
Die Vorsteherin des Finanzdepartments informierte die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) über die Weisungen des Bundesrates vom 12. Februar 2014 zum Voranschlag 2015 und zum Finanzplan 2016-2018. In seiner gleichentags veröffentlichten Medienmitteilung hatte der Bundesrat bekanntgegeben, dass er gemäss einer ersten Aktualisierung der Planzahlen für 2015 mit einem strukturellen Defizit und für 2016 und 2017 mit einem Überschuss rechnet.
Der Bundesrat schlägt drei verschiedene Massnahmen vor, um das für 2015 veranschlagte strukturelle Defizit von 632 Millionen Franken in einen Überschuss von 64 Millionen Franken zu verwandeln. Es sind dies gezielte Kürzungen, Querschnittskürzungen sowie eine teilweise Weiterführung der vom Parlament im Rahmen des Voranschlags 2014 beschlossenen Einsparungen beim Sach- und Betriebsaufwand.
Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger
Ein Antrag wurde eingereicht, der verlangt, dass die FK-S an einer ihrer nächsten Sitzungen eingehend über eine allfällige Kündigung des Grenzgängerabkommens mit Italien diskutiert. Dieses Abkommen verstärke nämlich den Druck auf den Tessiner Arbeitsmarkt, weil die Grenzgängerinnen und -grenzgänger in Italien nicht steuerpflichtig seien. Sie hätten lediglich eine – relativ tiefe – Quellensteuer im Tessin zu entrichten, von der ein Teil an Italien ausbezahlt werde. Da die Finanzkommission nicht für die Vorberatung von internationalen Abkommen zuständig ist, hat sie einstimmig beschlossen, die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) in einem Schreiben aufzufordern, sich an einer ihrer nächsten Sitzungen mit diesem Thema zu befassen und sich zu erkundigen über den Handlungsspielraum und die Mittel, die der Schweiz zur Entschärfung der Situation zur Verfügung stehen. Sie ersucht die APK-S, die in deren Augen erforderlichen Massnahmen zu treffen.
Mitberichte
Die FK-S hat sich zum Rüstungsprogramm 2014 (14.030 s) sowie zum AdS Rüstungsmaterial geäussert. Sie stimmt der Vorlage des Bundesrates unter finanziellen Gesichtspunkten zu. Die Vorlage beantragt den eidgenössischen Räten die Beschaffung von vier Rüstungsvorhaben, namentlich der Kauf neuer leichter, geländegängiger Motorfahrzeuge, mit einem Verpflichtungskredit von insgesamt 771 Millionen Franken.
Weiter beantragt die Kommission mit 5 zu 8 Stimmen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S), die Volksinitiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ (13.084 n) abzulehnen. Sie führt den engen finanzpolitischen Spielraum von Bund und Kantonen auf und kritisiert, dass der Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verletzt werde und einseitig einkommensstärkere Familien entlastet würden. Für die Minderheit sind die Mindereinnahmen vertret- und verkraftbar, da mit der Initiative mittelständische Familien gestärkt werden.
Die FK-S hat sich ebenfalls mit der Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ (13.085 n) beschäftigt. Sie befürwortet grundsätzlich die angestrebte steuerliche Gleichbehandlung der Ehe- und Konkubinatspaare. Sie befürchtet durch die Definition der Ehe im Initiativtext eine mögliche Diskriminierung der eingetragenen Partnerschaft und hinterfragt die Einheit der Materie. Weiter kritisiert sie die faktische Verunmöglichung eines Systemwechsels hin zur Individualbesteuerung. Sie entscheidet deshalb, das Geschäft zu sistieren und erneut zu traktandieren, sobald die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates sich mit diesen drei spezifischen Punkten befasst hat.
Die Kommission beantragt der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S), die Stipendieninitiative (13.058n) abzulehnen. Sie spricht sich gegen die Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund aus. Als weiteres Gegenargument führt die FK-S auf, dass die Umsetzung der Initiative jährliche Mehrausgaben von fast 500 Millionen Franken für Bund und Kantone mit sich bringen würde. Die Kommission befürwortet den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative.
Weitere Geschäfte
Die Finanzkommission des Ständerates spricht sich dafür aus, die Oberaufsicht über die Informatik zwischen der Finanzdelegation und den Finanzkommissionen zu koordinieren: Die Finanzdelegation konzentriert sich auf die 12 - 15 Schlüsselprojekte des Bundes. Die Finanzkommissionen prüfen ausgewählte Standarddienste und Fachanwendungen vertieft im Rahmen der jährlichen Voranschlags- und Rechnungsberatungen. Damit soll ein klares Zeichen gesetzt werden, dass die Informatikprogramme des Bundes einen Schwerpunkt der Finanzkommissionen darstellen und die Verantwortlichen der verschiedenen Departemente entsprechend in die Pflicht genommen werden.
Ferner wurde die Kommission orientiert über die Ergebnisse der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe INSIEME sowie über die letzten Sitzungen der Finanzdelegation. Sie nahm zudem Kenntnis vom Jahresbericht 2013 der Finanzdelegation, welcher am 4. April 2014 veröffentlicht wird. Ebenfalls nahm sie Kenntnis von den Berichten, in denen Bilanz gezogen wird über die Sondermassnahmen, welche 2011 in den Aufgabenbereichen des WBF zur Abfederung der Frankenstärke getroffen wurden.
Schliesslich wählte die Kommission den Glarner Ständerat Thomas Hefti (FDP) zum Präsidenten ihrer Subkommission 2, die zuständig ist für das Departement für auswärtige Angelegenheiten sowie für das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung.
Die Kommission hat am 24. und 25. März unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP/AR) und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sowie von Vertretern des EFD, des VBS und des WBF, in Bern getagt.
Bern, 25. März 2014 Parlamentsdienste