Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)
In der Sommersession 2014 steht die erste Gesamterneuerung der AB-BA an. Die Aufsichtsbehörde zählt sieben Mitglieder. Eine Stelle ist derzeit vakant, zwei Mitglieder treten auf Ende der Amtsdauer 2011-2014 zurück. Die Vereinigte Bundesversammlung wird somit am 18. Juni 2014 drei neue Mitglieder wählen. Aufgrund der Zusammensetzung der AB-BA muss es sich dabei um eine Richterin oder einen Richter des Bundesgerichts und zwei Anwältinnen oder Anwälte handeln.
Die GK hat an ihrer gestrigen Sitzung Anhörungen im Hinblick auf diese Wahlen durchgeführt. Für die Wahl von zwei Anwältinnen oder Anwälten gab sie noch keine Wahlempfehlung ab, da zu einem späteren Zeitpunkt noch eine weitere Anhörung stattfinden soll.
Im Hinblick auf die Wahl eines Mitglied des Bundesgerichts hat die Kommission hingegen bereits einen definitiven Wahlvorschlag zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet: Sie schlägt Bundesrichter Niklaus Oberholzer zur Wahl vor. Bundesrichter Oberholzer war vom 1.1.2011 bis 31.12.2012 bereits Mitglied der AB-BA war, damals in der Funktion einer Fachperson.
Die vier bisherigen Mitglieder Giorgio Bomio, Isabelle Ausgburger-Bucheli, Hanspeter Uster und David Zollinger schlägt die Kommission zur Wiederwahl vor.
Präsidium und Vizepräsidium Bundesverwaltungsgericht
Am Bundesverwaltungsgericht kommt es Ende 2014 zu einem Wechsel im Präsidium. Die GK schlägt der Bundesversammlung in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungs-gericht vor, für die Jahre 2015 / 2016 den bisherigen Vizepräsidenten Herrn Jean-Luc Baechler als Präsidenten und Frau Marianne Ryter, heute Mitglied der Verwaltungs-kommission des Gerichts, als Vizepräsidentin zu wählen. Auch diese Wahl soll in der Sommersession 2014 stattfinden.
Frauenvertretung an den Gerichten
Die Frauen sind heuten an allen eidgenössischen Gerichten untervertreten, obwohl sie – wie eine kommissionsinterne Auswertung der Anzahl Bewerbungen der letzten Jahre ergibt – in der Praxis höhere Chancen haben, für ein Richteramt berücksichtig zu werden, als Männer. Die Tatsache, dass die Frauenvertretung an den Gerichten nur langsam zunimmt, erklärt sich somit aus Sicht der GK zumindest teilweise dadurch, dass sich insgesamt nur wenige Frauen für Richterämter bewerben. Die GK hat vor diesem Hintergrund eine Vertretung der Juristinnen Schweiz angehört, um darüber zu diskutieren, wie Frauen vermehrt zu einer Bewerbung ermuntert werden können und welche weiteren Massnahmen zur Förderung der Frauenvertretung getroffen werden können.
Bern, 15. Mai 2014 Parlamentsdienste