13.036 Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung
​Die Kommission beantragt ihrem Rat, die
Bundesverfassung um einen Artikel zur Grundversorgung zu ergänzen. Ähnlich wie
bei den Sozialzielen sollen auf Verfassungsstufe die wichtigsten Grundsätze für
einen qualitativ guten Service public im ganzen Land festgelegt werden.

Erneut hat sich die Kommission mit der Frage einer allgemeinen Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung befasst (13.036 s Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung). Nachdem sie an der letzten Sitzung nur knapp, mit 7 zu 6 Stimmen, für Eintreten auf die Vorlage votiert hat, hat sie heute deutlich einen neuen Grundversorgungsartikel beschlossen. Zur Diskussion standen eine kurze Grundsatzerklärung, die vom Bundesrat als Variante A ins Spiel gebracht wurde, und eine etwas umfassendere Bestimmung, welche in der Kommission erarbeitet wurde und sich formal und inhaltlich zwischen den Varianten B und C bewegt. Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, die umfassendere Variante, um namentlich den Anliegen der Randregionen gebührend Rechnung zu tragen. Eine Minderheit der Kommission wird sich im Rat für die Variante A einsetzen, eine weitere Minderheit sieht keinerlei Regelungsbedarf auf Verfassungsstufe und beantragt Nichteintreten.

 
Oppositionslos hat die Kommission entschieden, die Motion Nationalrat (Glättli). Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität (12.4212 n) zu sistieren, um insbesondere den für Ende Jahr angekündigten Bericht des Bundesrates zum Fernmeldemarkt abzuwarten.
 
Bern, 28. August 2014    Parlamentsdienste