Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
​Die Kommission hat die Beratung des Entwurfs zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs abgeschlossen und diesen ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen angenommen. Als wichtigste Änderung beantragt sie, die im Bundesratsentwurf vorgesehene angemessene Entschädigung für Mitwirkungspflichtige zu streichen.

​Nachdem die Kommission an drei Sitzungen Anhörungen durchgeführt hatte, nahm sie an den beiden letzten Sitzungen die Detailberatung dieses Gesetzesentwurfs vor (13.025). Am meisten Diskussionsstoff boten die Überwachungskosten (Art. 38). Gemäss der Vorlage des Bundesrates gehen die Kosten der Einrichtungen, die für die Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz benötigt werden, zulasten der Mitwirkungspflichtigen (Abs. 1); diese sollen für die Kosten der einzelnen Überwachungen eine angemessene Entschädigung erhalten (Abs. 2), wobei der Bundesrat diese Entschädigungen festsetzen soll (Abs. 4). Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf diese angemessene Entschädigung zu verzichten; die Minderheit will daran festhalten. Die Mehrheit ist erstaunt über die Kostenunterschiede zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern. Auch teilt sie die Befürchtungen der Strafverfolgungsbehörden, dass die hohen Überwachungskosten die Strafuntersuchungen beeinträchtigen könnten.

Darüber hinaus beantragt die Kommission mehrere weitere Änderungen von geringerer Tragweite. So schlägt sie (mit 6 zu 5 Stimmen; Minderheit) insbesondere vor, die Dauer der Aufbewahrung der Randdaten des Postverkehrs nicht von sechs auf zwölf Monate zu erhöhen. Ausserdem möchte sie die Anbieter von Fernmeldediensten dazu verpflichten, die Kundenangaben nicht nur während der Vertragsdauer aufzubewahren, sondern auch noch während zwölf Monaten nach deren Beendigung (Art. 21).

 


Bekämpfung der Geldwäscherei
Die Kommission ist einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen 2012 der Groupe d’action financière (GAFI) eingetreten (13.106). Der Entwurf enthält insbesondere die folgenden fünf Neuerungen gegenüber dem geltenden Recht:
- Verbesserung der Transparenz bei den juristischen Personen und den Inhaberaktien;
- Verschärfung der Pflichten der Finanzintermediäre;
- Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Personen (PEP);
- Einführung einer Vortat für schwere Fälle im Bereich der direkten Steuern;
- obligatorischer Beizug eines Finanzintermediärs für Barzahlungen über 100'000 Franken.
Die Kommission wird die Detailberatung an ihren nächsten Sitzungen vornehmen.

 


Whistleblowing
Die Kommission stimmt mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu, der parlamentarischen Initiative 12.419 Folge zu geben. Das Strafgesetzbuch (StGB) soll dahingehend ergänzt werden, dass unter einen Straftatbestand fallende Handlungen, die verübt werden, um höhere, berechtigte öffentliche Interessen zu wahren, und dabei die Grenzen der Verhältnismässigkeit eingehalten werden (Whistleblowing), als Rechtfertigungsgründe gelten und damit straflos bleiben.

 


Ratifizierung drittes Fakultativprotokoll zur Uno-Kinderrechtskonvention
Die Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen und die Motion 12.3623 „Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls zur Uno-Kinderrechtskonvention“ anzunehmen. Das dritte Fakultativprotokoll beinhaltet die Möglichkeit eine Verletzung der Rechte der Kinderrechtskonvention unter bestimmten Voraussetzungen vom Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes beurteilen zu lassen.



Hafturlaube für Verwahrte
Die Kommission hat beschlossen, die Thematik der Hafturlaube für Verwahrte vertieft zu prüfen. Dabei will sie den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 11.4072 („Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz“) abwarten. Sie möchte ausserdem Anhörungen der betroffenen Kreise durchführen. Voraussichtlich wird sie dies im 2. Quartal von 2014 tun. Erst dann wird sie sich zur Motion 11.3767 („Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte“) äussern.



Revision des Sanktionenrechts (12.046)
Die Kommission hat Fachleute angehört. Die Detailberatung wird an ihren nächsten Sitzungen erfolgen.



Die Kommission hat am 9. und 10. Januar 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.


Bern, 10. Januar 2014  Parlamentsdienste