Änderung des Sanktionenrechts
​Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Änderung des Sanktionenrechts angenommen und dabei verschiedene Differenzen zum Nationalrat geschaffen.

​Die Kommission hat mit 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Vorlage zur Revision des Sanktionenrechts zugestimmt, welche Änderungen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz sowie im Jugendstrafgesetz vorsieht (12.046). Die Kommission stimmt der Herabsetzung der Geldstrafe auf 180 Tagessätze zu. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt sie, den Mindesttagessatz wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf 10 Franken festzulegen; eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen und diesen Mindestsatz auf 30 Franken anzuheben (Art. 34 StGB). Beim Vollzug der Geldstrafe (Art. 35) will die Kommission an der Möglichkeit der Verlängerung der Zahlungsfrist und der Eröffnung eines Betreibungsverfahrens festhalten, wenn davon ein Ergebnis zu erwarten ist.
Die Kommission hat ein Konzept angenommen, das in drei Punkten von den Beschlüssen des Nationalrats abweicht; diese betreffen die kurze Freiheitsstrafe, die bedingten Strafen und das Verhältnis zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe (Art. 40 bis 42 E-StGB). Gemäss diesem Konzept hat die Geldstrafe im Bereich bis sechs Monate grundsätzlich Vorrang vor der Freiheitsstrafe. Das Gericht kann auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten erkennen, wenn zu erwarten ist, dass eine Geldstrafe nicht vollzogen werden kann. Es kann an Stelle einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe verhängen, wenn eine solche notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten. Mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten lehnte die Kommission einen Antrag ab, wonach eine Freiheitsstrafe schon dann möglich sein sollte, wenn sie angemessen erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, dass die Geldstrafe von Gesetzes wegen immer zur Hälfte unbedingt ist. Die Minderheit schliesst sich hier dem Antrag des Bundesrates an, bedingte Geldstrafen abzuschaffen. Gemäss dem von der Kommission verabschiedeten Konzept sollen die Voraussetzungen für die Bedingtheit einer Geldstrafe die gleichen sein wie bei der Freiheitsstrafe (keine schlechte Prognose). Bedingte Freiheitsstrafen sollen mit unbedingten Geldstrafen oder einer Busse verknüpft werden können.
Bei der Halbgefangenschaft (Art. 77b E-StGB), der gemeinnützigen Arbeit (Art. 79a E-StGB) und der elektronischen Überwachung (Art. 79b E-StGB) hat die Kommission Änderungen vorgenommen, um sicherzustellen, dass die wesentlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Strafen so einheitlich wie möglich sind. Namentlich soll der Vollzug einer Strafe gemäss den genannten Bestimmungen nur auf Antrag der verurteilten Person möglich sein.
Was den Strafbefehl betrifft (Art. 352 StPO), beantragt die Kommission, abgesehen von der Streichung von Abs. 1 Bst. c am geltenden Recht festzuhalten.

Lex Koller

Die beiden Motionen 13.3975 und 13.3976 streben eine Verschärfung der Lex Koller an. Mit der Motion 13.3975 soll die Wiederunterstellung von betrieblich genutzten Immobilien unter die Bewilligungspflicht der Lex Koller herbeigeführt werden, wobei für den Erwerb von Hotelliegenschaften Ausnahmen geprüft werden sollen. Die Motion 13.3976 verlangt, dass die Privilegierung für den Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds und börsenkotierten Immobiliengesellschaften durch Personen im Ausland aufgehoben wird. Bezüglich der Motion 13.3975 beantragt die Kommission ihrem Rat mit 7 zu 6 Stimmen diese abzulehnen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion. Betreffend die Motion 13.3976 beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, ebenfalls die Motion abzulehnen. Auch hier beantragt eine Minderheit die Motion anzunehmen. Die Mehrheit ist bei beiden Motionen der Ansicht, dass dadurch die auf dem schweizerischen Immobilienmarkt bestehenden Preissteigerungen nicht gebremst und entsprechend die damit verbundenen Probleme nicht gelöst werden. Eine Minderheit ist hingegen der Auffassung, dass sich in den letzten Jahren auch aufgrund von ausländischen Marktteilnehmern viel verändert hat auf dem Immobilienmarkt, weshalb es angebracht erscheint, dass der Bundesrat den aufgeworfenen Fragen nachgeht.

Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften

Die Kommission hat die Vorlage 13.066 geprüft und in der Gesamtabstimmung einhellig angenommen. Sie hat den Entwurf leicht geändert, um den Schutz des Berufsgeheimnisses der Anwälte und Notare zu gewährleisten. Derzeit werden die Revisionsunternehmen und die Prüfgesellschaften von zwei verschiedenen Behörden beaufsichtigt. Diese Aufsichtsteilung bringt Nachteile mit sich, die mit einer Bündelung dieser Kompetenz bei einer einzigen Aufsichtsbehörde behoben werden sollen.

Grooming

Die Kommission hat sich mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen den Beschluss ihrer Schwesterkommission ausgesprochen, einen Entwurf für eine strafrechtliche Bestimmung auszuarbeiten, welche das Grooming unter Strafe stellt (13.442). Grooming im engeren Sinn bedeutet die Kontaktaufnahme eines Erwachsenen mit Minderjährigen auf einem Diskussionsforum im Internet, in der Absicht, eine sexuelle Beziehung anzubahnen und konkrete Schritte für ein erstes Treffen zu unternehmen. Diese Form des Grooming wird in der Schweiz bereits strafrechtlich verfolgt. In den Augen der Kommission wäre es übertrieben und nicht machbar, weiter zu gehen und (allein) schon sexuell anstössige Gespräche auf Internet unter Strafe zu stellen.

Kollektive Rechtsdurchsetzung

Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung, Bundesrat und Nationalrat zu folgen und die Motion 13.3931 anzunehmen. Ihrer Auffassung nach ist es an der Zeit, die Gesetzgebung so zu ändern, dass es einer Vielzahl gleich oder gleichartig geschädigter Personen möglich ist, ihre Ansprüche gemeinsam vor Gericht geltend zu machen.

Offenlegung von Zuwendungen an politische Akteure

Die Kommission stimmte mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss ihrer Schwesterkommission nicht zu, eine Kommissionsinitiative (14.400) auszuarbeiten. Mit dieser Kommissionsinitiative sollen Gesellschaften, bei denen dem Bund oder einem anderen Gemeinwesen eine beherrschende Stellung zukommt, alle Zuwendungen an politische Einzelakteure, Parteien und Organisationen in der Jahresrechnung offenlegen müssen. Die Kommission beantragt hingegen ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative 12.499 Folge zu geben. Diese fordert insbesondere die Offenlegung der Gesamtsumme der finanziellen Zuwendungen eines börsenkotierten oder staatlich kontrollierten Unternehmens an politische Akteure. Ziel dabei ist es, gegenüber den Aktionären Transparenz zu wahren.

Die Kommission hat am 3. und 4. April 2014. unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.

Bern, 4. April 2014 Parlamentsdienste