Die Kommission hat die Detailberatung des Bundesratsentwurfs (13.049) beendet und diesen mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Mit der Vorlage sollen Mängel des Vorsorgeausgleichs bei der Scheidung beseitigt werden. Die Mängel bestehen vor allem in der zu starren Regelung sowie in der Benachteiligung von nicht erwerbstätigen Ehefrauen und Ehemännern. Als wesentliche Neuerung sieht die Gesetzesrevision vor, dass die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel in Zukunft auch dann geteilt werden, wenn bei einem Ehegatten im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens bereits ein Vorsorgefall eingetreten ist. Den Eheleuten ist es aber auch freigestellt, sich auf ein anderes Teilungsverhältnis zu einigen oder auf den Vorsorgeausgleich ganz oder teilweise zu verzichten, wenn dadurch ihre angemessene Vorsorge nicht in Frage gestellt wird (Art. 122 ff. E-ZGB). Diesbezüglich ist die Kommission dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Eine weitere Neuerung besteht u.a. darin, dass die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen verpflichtet werden, in Zukunft periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben der Zentralstelle 2. Säule zu melden (Art. 24a E-FZG). Auch in diesem Punkt hatte die Kommission keine Einwände zum bundesrätlichen Entwurf.
Was den Vorsorgeausgleich bei internationalen Verhältnissen anbelangt (Art. 61 ff. E-IPRG), folgt die Kommission dem Vorschlag des Bundesrates insoweit, als in diesem Zusammenhang schweizerisches Recht anwendbar sein soll. Die Kommission lehnt jedoch die Anträge des Bundesrates, wonach für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung ausschliesslich die schweizerischen Gerichte zuständig sein sollen, mit 7 zu 3 bei 1 Enthaltung ab. Eine Minderheit beantragt diesbezüglich hingegen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.
Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf
Die Kommission hat die Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative "Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf“ (06.441) beraten und die meisten Anträge des Bundesrates übernommen. Es handelte sich dabei überwiegend um redaktionelle Änderungen. Im Gegensatz zum Antrag des Bundesrates stimmte die Kommission einstimmig dafür, dass im Zusammenhang mit Ausnahmen vom Widerrufsrecht „dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten“ ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden (Art. 40g Bst. b E-OR). Auch hinsichtlich der absoluten Frist des Widerrufsrechts (Art. 40j Abs. 3 E-OR) ist die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen dem Antrag des Bundesrates nicht gefolgt, der eine Frist von 1 Jahr und 14 Tagen vorsah. Vielmehr belässt sie die Frist bei 3 Monaten und 14 Tagen. Eine Minderheit beantragt diesbezüglich jedoch den Vorschlag des Bundesrates zu übernehmen.
Strafprozessrecht
Die Kommission hat fünf parlamentarische Initiativen vorgeprüft, denen die Schwesterkommission Folge gegeben hatte. Folgenden dreien hat sie zugestimmt:
- 12.463 : «Privatklägerschaft im Strafprozess. Schliessung einer Gesetzeslücke»
(4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen);
- 12.492 : «Zulassung zum Bundesgericht. Beseitigung der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Opfern» (4/1/4);
- 12.497 : «Beschwerdeberechtigung bei Haftentscheiden» (4/2/1).
Nicht zugestimmt hat sie den beiden folgenden Initiativen:
- 13.427 : «STPO. Vereinfachung des Abwesenheitsverfahrens (Art. 366ff)» (5/2/1);
- 12.494 : «Stärkung unmittelbarer Beweisabnahme im Strafprozess» (3/2/2).
Die Kommission hat die Vorprüfung dieser fünf Initiativen dazu genutzt, eine Grundsatzdiskussion über die künftige Gesetzgebungstätigkeit im Strafprozessrecht zu führen. Sie sprach sich gegen punktuelle Änderungen in einem Bereich aus, dessen Kernbestimmungen erst seit kurzem in Kraft sind (Schweizerische Strafprozessordnung: 1. Januar 2011). Aus diesem Grund wird sie entsprechenden parlamentarischen Initiativen mit Zurückhaltung begegnen und den Vorrang den vom Bundesrat in Aussicht gestellten Evaluationsarbeiten geben. Sie beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung, folgende Motion anzunehmen («Anpassung der Strafprozessordnung»): «Der Bundesrat wird beauftragt, nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit der geltenden Strafprozessordnung die erforderlichen Gesetzesanpassungen dem Parlament bis Ende 2018 zu beantragen.»
Die Kommission hat am 15. Mai 2014. unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.
Bern, 16. Mai 2014 Parlamentsdienste