Whistleblowing
​Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts betreffend Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz angenommen. Dabei ist sie weitgehend den Anträgen des Bundesrates gefolgt.

Die Kommission hat die Detailberatung des Bundesratsentwurfs (13.094) beendet und diesen mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Mit der Vorlage soll festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), rechtmässig ist. Dabei ist eine Meldung in der Regel nur dann zulässig, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber, anschliessend an eine Behörde und erst als letztmöglicher Weg an die Öffentlichkeit erfolgt. Die Kommission folgte weitgehend dem Entwurf des Bundesrates. Hinsichtlich der Unzulässigkeit einer Meldung an die zuständige Behörde (Art. 321ater Abs. 2 E-OR) will die Kommission als zusätzliche Voraussetzung eines internen Meldesystems ausdrücklich im Gesetz festhalten, dass die Meldungen vertraulich abgegeben werden können. In Bezug auf die Dauer der Frist, nach welcher eine Behörde den Arbeitnehmer über ihr weiteres Vorgehen informieren muss (Art. 321aquinquies Abs. 1 Bst. b E-OR), lehnt die Kommission den bundesrätlichen Vorschlag von 14 Tagen ab, und will stattdessen mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Frist von 30 Tagen vorsehen.

 

Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen

Die Kommission ist auf die Vorlage 13.075 eingetreten. Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen mit der Detailberatung beginnen. Mit der Vorlage soll der Rechtsschutz im Zusammenhang mit Urteilen des Bundesstrafgerichts verbessert werden. Dabei will die Kommission auch noch die Variante prüfen, beim Bundesstrafgericht eine Berufungskammer einzurichten.

 

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Die Kommission hat mit 4 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Entscheid der RK-N der parlamentarischen Initiative 13.407 Folge zu geben, nicht zugestimmt. Mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat zudem, der Standesinitiative des Kantons Genf (13.304) keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt Folge zu geben. Bei beiden Geschäften soll die Rassendiskriminierungsnorm (Art. 261bis StGB) um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert werden. Die Standesinitiative will dieses Diskriminierungsverbot zudem in Art. 8 Abs. 2 BV ausdrücklich festhalten.

 

Informationsrechte der Opfer

Die Kommission stimmt dem Gesetzesentwurf ihrer Schwesterkommission (09.430 Pa. Iv. Opferhilfegesetz. Schaffung wichtiger Informationsrechte des Opfers) weitgehend zu. Sie spricht sich für einen Kompromiss aus: Einerseits soll der Kreis der Informationsbe¬rechtigten sehr weit gefasst werden und selbst Dritte umfassen, die über ein schutzwürdiges Interesse verfügen, wie zum Beispiel Zeugen, andererseits sollen beim Entscheid über die allfällige Informationsverweigerung auch die Interessen des Verurteilten berücksichtigt werden.

 

Stockwerkseigentum

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimmen aber mit zwei Enthaltungen, die Motion 12.3168 abzulehnen. Diese verlangt, im Stockwerkeigentumsrecht das Einstimmigkeitsprinzip beim Ersatzneubau zu lockern. Wie der Bundesrat ist auch die Kommission der Ansicht, dass dieses Prinzip faktisch nur in wenigen Fällen ein Hindernis darstellt.

 

Prostitution

Die Kommission beschliesst mit 7 zu 1 Stimmen, sich nicht dem Beschluss ihrer Schwesterkommission anzuschliessen, der Initiative 13.423 (Der finanziellen Ausbeutung von Prostituierten ein Ende setzen) Folge zu geben. Das Geschäft geht nun an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zurück.

 

Rügefrist bei versteckten Mängeln

Die Kommission stimmt einstimmig dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu, der Initiative 12.502 (Für faire Rügefristen im Werkvertragsrecht) Folge zu geben.

 

Straf- und Massnahmenvollzug

Die Kommission hat den Bericht des Bundesrates vom 18. März 2014 in Erfüllung des Postulats 11.4072 zur Kenntnis genommen. Der Bericht setzt sich ausführlich mit der Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz auseinander.

Die Kommission sieht Handlungsbedarf. Sie ist der Auffassung, dass die verstärkte interdisziplinäre und interkantonale Zusammenarbeit dringend angezeigt ist. Auf sachlicher Ebene sieht sie noch weiteren Klärungsbedarf, bevor sie über die Motion 11.3767 (Mo. Nationalrat (Rickli Natalie). Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte) entscheiden kann. Sie hat ohne Gegenstimme beschlossen, für ihre Entscheidung den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 13.3978 abzuwarten. Dieser Bericht über die Verwahrungspraxis in der Schweiz sollte Anfang des Jahres 2015 erscheinen.

 

Die Kommission hat am 3. und 4. Juli 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.

 

Bern, 4. Juli 2014 Parlamentsdienste