Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 2014 darauf verzichtet hatte, das Bundesgesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; 12.027 s) an den Bundesrat zurückzuweisen, packte die SGK-NR die Detailberatung an. Sie beantragt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass das Bundesamt für Gesundheit die Transaktionen zwischen einer Krankenkasse und anderen Unternehmen gemäss dem Beschluss des Ständerates überprüfen können soll (Art. 1 und Art. 43 – 46). Eingehend beriet die Kommission darüber, wie das Verfahren zur Prämiengenehmigung auszugestalten sei (Art. 15). Bevor sie abschliessend darüber entscheidet, wartet sie ergänzende Auskünfte des Eidgenössischen Departementes des Innern ab, die für die nächste Sitzung vom 26./27. Juni 2014 vorliegen sollen. Dann will sie auch entscheiden, ob zu hoch angesetzte Prämien nachträglich zurückerstattet oder ausgeglichen werden sollen oder ob ein solcher dauerhafter Korrekturmechanismus unnötig ist (Art. 16 und 17). Eingehend diskutierte die Kommission schliesslich über Regelungen für Verwaltungskosten, Entschädigungen für Makler und Kosten für Werbung (Art. 18); auch darüber will sie an der nächsten Sitzung beschliessen. Die Vorlage ist damit noch nicht bereit für die Sommersession 2014.
Einstimmig nahm die Kommission in der Gesamtabstimmung den Erlassentwurf und Bericht zur Pa.Iv. Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (Pelli) (11.457 n) an, nachdem sie vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung Kenntnis genommen hatte. Ziel der Vorlage ist es, mit einer Reduktion der gesetzlichen Auflagen zu verhindern, dass patronale Wohlfahrtsfonds, die von Arbeitgebern freiwillig alimentiert werden und Arbeitnehmende mit Ermessensleistungen unterstützen, wegen eines zu engen regulatorischen Korsetts immer mehr verschwinden. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat und den Bundesrat zur Stellungnahme. Ziel ist die Behandlung in der kommenden Herbstsession.
Der Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse findet sich unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2013.html#PK http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/11-457/seiten/default.aspx
Nach dem Ständerat unterstützt auch die SGK-NR, mit 13 zu 11 Stimmen, die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (13.067 s). Das Übereinkommen sieht vor, dass Hausangestellte gegenüber anderen Arbeitnehmenden nicht benachteiligt werden dürfen. Es enthält dazu Bestimmungen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Entlöhnung sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass mit einer Ratifikation keine Rechtsanpassungen verbunden sind. Die Mehrheit der Kommission möchte mit der Ratifizierung des Übereinkommens nicht zuletzt auch ein Zeichen der Solidarität mit den Hausangestellten setzen. Eine Minderheit sieht dagegen in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf, da der Schutz dieser Kategorie von Arbeitnehmenden in der Schweiz bereits sehr gut ausgebaut sei.
Mit 16 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, die Mo. Ständerat (Egerszegi-Obrist). Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge (13.3894 s) abzulehnen. Das Thema soll im Rahmen der Reform „Altersvorsorge2020“ behandelt werden.
Die Kommission tagte am 26./27. Mai 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset
Bern, 28.05.2014 Parlamentsdienste