Transplantationsgesetz
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) lehnt einen Wechsel zur Widerspruchslösung im Bereich der Organspende ab. Sie unterstützt eine parlamentarische Initiative, die eine Nachbesserung der Pflegefinanzierung verlangt.

​Nach eingehender Diskussion schlägt auch die SGK-NR vor, im Bereich der Organspende beim aktuellen Modell der Zustimmungslösung zu bleiben und lehnte den beantragten Systemwechsel zur Widerspruchslösung ab. Sie fasste diesen Beschluss nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Modelle mit 16 zu 8 Stimmen. Mit dem Ständerat hatte sich bereits der Erstrat im November 2013 bei der Behandlung der Teilrevision des Transplantationsgesetzes (13.029 s) gegen den Wechsel ausgesprochen. Die Mehrheit der Kommission sieht durchaus Handlungsbedarf bezüglich der zu tiefen Spenderate. Sie erachtet aber zusätzliche Massnahmen innerhalb der bestehenden Strukturen und Abläufe, beispielsweise bei der Ausbildung des medizinischen Fachpersonals, der Information der Bevölkerung und bei den Prozessen in den Spitälern als erfolgsversprechender, wie sie beispielsweise der vom Bundesrat lancierte Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» anstrebt.

Eine Minderheit möchte der Widerspruchslösung zum Durchbruch verhelfen und zielt damit auf eine andere gesellschaftliche Grundhaltung gegenüber der Organspende ab: Wer einmal für sich selber ein Organ beanspruchen möchte, sollte sich solidarisch zeigen und sich als potenzieller Spender zur Verfügung stellen. Die Minderheit verspricht sich vom Systemwechsel auch eine Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe zur Transplantation.

Anlass zu intensiven Diskussionen gab das Thema der vorbereitenden medizinischen Massnahmen. In Fällen, wo die spendende Person urteilsunfähig ist und von ihr keine Zustimmung zu solchen Massnahmen vorliegt oder sich der mutmassliche Wille der spendenden Person nicht eruieren lässt, beantragt die Kommission, dass der Bundesrat eine Negativliste von vorbereitenden medizinischen Massnahmen festlegen soll, die für eine Transplantation nicht unerlässlich sind und die für die spendende Person mit unverhältnismässigen Risiken und Belastungen verbunden sind.

Nachbesserung der Pflegefinanzierung

Die Kommission unterstützt ohne Gegenstimme die Pa.Iv. Egerszegi-Obrist. Nachbesserung der Pflegefinanzierung (14.417 s), der die Schwesterkommission am 3. Juli 2014 bereits einstimmig Folge gab. Diese kann nun einen Erlassentwurf ausarbeiten. Die neue Pflegefinanzierung ist seit 1. Juli 2010 in Kraft (AS 2009 3517). Ihre Umsetzung ist teilweise unbefriedigend und hat regelmässig zu Diskussionen in beiden Kommissionen geführt. Die Initiative will nun künftig sicherstellen, dass a) die Restfinanzierung von Pflegeleistungen für ausserkantonale Patientinnen und Patienten geregelt ist, b) die Freizügigkeit unter anerkannten Leistungserbringern gewährleistet ist und c) dass die Pflegekosten besser und transparent von den Betreuungskosten abgegrenzt werden. (vgl. auch die Berichte des BAG auf der Website der SGK).

Familien mit jungen Erwachsenen bei Krankenkassenprämien entlasten

Mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission, der Pa.Iv. Rossini. KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (13.477 n) Folge zu geben. Hauptziel der Kommissionsmehrheit ist es, den Risikoausgleich unter den Krankenkassen anzupassen, damit die Kassen den jungen Erwachsenen (19-25 Jahre) einen grösseren Rabatt auf den Prämien gewähren können. In einem nächsten Schritt wird die SGK-SR zu der Pa. Iv. Stellung nehmen.

Elektronisches Patientendossier

Die SGK-NR begann die Beratungen zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (13.050 s) mit ausführlichen Anhörungen der betroffenen Organisationen und Kreise, wobei auch eine Vertreterin aus Österreich zu Wort kam, wo die Einführung des elektronischen Patientendossiers auf der Basis eines am 1.1.2013 in Kraft getretenen Bundesgesetzes bereits weit entwickelt ist.

Weitere Geschäfte

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission dem Nationalrat, der  Pa.Iv. Rossini. KVG. Rechtsgrundlage für den Krankenkassen-Vergleichsdienst des BAG (13.448 n) keine Folge zu geben. Der bestehende Vergleichsdienst des BAG, priminfo.ch, liefere bereits umfassende und neutrale Informationen. Der Bund solle nicht private Vergleichsdienste konkurrenzieren, indem er seinen Service für die an einem Kassenwechsel interessierten Versicherten ausbaue, argumentierte die Kommissionsmehrheit.

Die Kommission führte die Detailberatung ihres Vorentwurfs zur Umsetzung der Pa. Iv. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege (Joder) (11.418 n) weiter. Dabei lehnte sie mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung den Vorschlag eines vorgängigen, regional eingegrenzten Pilotversuchs ab.

Sie liess sich weiter über den aktuellen Stand der Entwicklungen und Massnahmen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Ebola-Virus informieren.

Die Kommission tagte am 15./16./17. Oktober 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Bern, 17. Oktober 2014 Parlamentsdienste