Die Kommission gibt der Pa.Iv. Egerszegi-Obrist. Nachbesserung der Pflegefinanzierung (14.417 s) einstimmig Folge. Die neue Pflegefinanzierung ist seit 1. Juli 2010 in Kraft (AS 2009 3517). Die Initiative will künftig sicherstellen, dass a) die Restfinanzierung von Pflegeleistungen für ausserkantonale Patientinnen und Patienten geregelt ist, b) die Freizügigkeit unter anerkannten Leistungserbringern gewährleistet ist und c) dass die Pflegekosten besser und transparent von den Betreuungskosten abgegrenzt werden. Die Kommission hat sich bereits mehrmals über die teilweise unbefriedigende Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung in den Kantonen orientieren lassen (vgl. Berichte auf der Website der SGK) und erachtet es als nötig, in diesem Bereich selber aktiv zu werden. Dies umso mehr, als die Kantone, wie bei der Behandlung ausserkantonaler Patientinnen und Patienten, bei der Lösungsfindung blockiert sind. Es braucht noch die Zustimmung der Schwesterkommission.
Die Kommission unterstützt das Abkommen mit der Republik Korea über die soziale Sicherheit (14.044 s) und beantragt einstimmig, den Bundesrat zur Ratifizierung zu ermächtigen.
Mit 7 zu 1 Stimmen und 2 Enthaltungen beantragt die Kommission die Mo. Nationalrat (Schneider-Schneiter). Babysitting und Hausdienstarbeit. Befreiung von AHV-Beiträgen (14.3126 n) abzulehnen. Nach ausführlicher Debatte waren die Zweifel darüber, ob überhaupt ein Handlungsbedarf besteht, gross. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung mit einer Befreiung von Bagatelleinkommen von Jugendlichen unter 25 Jahren bis jährlich 750 Franken könnte zwar eine gewisse Rechtssicherheit für Privathaushalte schaffen, mit einer zusätzlichen Freigrenze würde das System der Ausnahmen noch komplizierter, weshalb sich bald neue Abgrenzungsfragen stellen würden.
Mit 4 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Hardegger). Unterbindung der Umgehung des Werbeverbots für Ärztinnen und Ärzte (13.3206 n) abzulehnen. Die bestehenden Regelungen im Medizinalberufe- und im Heilmittelgesetz sowie den Ausführungsverordnungen böten genügend Handhabe, um gegen irreführende oder aufdringliche Werbung vorzugehen. Es sei an den kantonalen Aufsichtsbehörden einzuschreiten, wenn Ärzte ihre im Medizinalberufegesetz festgelegten Pflichten bezüglich Werbung verletzten.
Mit umfangreichen Hearings bereitete sich die Kommission auf die Beratung der Änderung des Heilmittelgesetzes HMG (12.080 n) vor. Sie hörte die Kantone und Delegationen der interessierten Kreise an, insbesondere der Pharmaindustrie, Komplementärmedizin, Ärzteschaft, Apotheken, Spitäler, Patientinnen und Patienten sowie der Landwirtschaft und Veterinärmedizin. Sie liess sich zudem von Expertinnen und Experten über die Thematik der geldwerten Vorteile informieren.
Die Kommission tagte am 3./4. Juli 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE).
Bern, 4. Juli 2014 Parlamentsdienste