Revision des Heilmittelgesetzes
Der Export von Arzneimitteln, die sich zur Vollstreckung der Todesstrafe eignen, soll strenger kontrolliert und verhindert werden, wenn davon auszugehen ist, dass die Stoffe für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sind. In diesem Sinne beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR), eine vom Parlament überwiesene Motion von Nationalrätin Barbara Schmid-Federer in der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes umzusetzen.

Ohne Gegenstimme ist die Kommission auf die Revision des Heilmittelgesetzes (12.080) eingetreten. In der Detailberatung beschloss sie einstimmig und in Einklang mit dem Bundesrat folgenden Antrag: „Es ist verboten, Arzneimittel auszuführen oder mit ihnen Handel im Ausland zu betreiben, wenn davon auszugehen ist, dass sie für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sind“ (Art. 21 Abs. 1 Bst. c). Da die betroffenen Arzneimittel (zum Beispiel Barbiturate oder Benzodiazepine) auch legitim medizinisch genutzt werden können, soll Swissmedic im Hinblick auf die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung jeweils überprüfen, ob die Stoffe bei einer Hinrichtung zum Einsatz kommen sollen. Die Schweizer Regelung soll sich dabei an jene der EU anlehnen.

Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission zudem, die Möglichkeiten der Selbstmedikation ähnlich wie der Nationalrat auszuweiten. Apothekerinnen und Apotheker sollen in Notfällen und in Fällen, die der Bundesrat festlegt, verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verschreibung abgeben  können – dies jedoch nur nach einem direkten Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten (Art. 24 Abs. 1 und 1bis; 8 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung).

Mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt die Kommission die vom Nationalrat beschlossene vereinfachte Zulassung von gewissen Arzneimitteln ab, die seit mindestens 10 Jahren in EU- oder Efta-Ländern zugelassen sind („well-established-use“; Art. 14 Abs. 1 Bst. abis). Damit würde sich die Schweiz in einem Mass auf ausländische Arzneimittelkontrollen abstützen, wie dies selbst EU-Länder untereinander nicht täten, wurde argumentiert. Dies sei nicht nötig, da die angestrebte Vereinfachung bei der Zulassung bestimmter Arzneimittel – darunter auch Komplementärarzneimittel – auf anderen Wegen erreicht werden könne. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession weiterführen.    

Sanierung der Invalidenversicherung

Mit 11 zu 2 Stimmen lehnte sie Punkt 4 der Mo. Ständerat (Schwaller). Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig (13.3990 s) ab. Den Punkt 4 fügte der Nationalrat am 3. Juni 2014 hinzu (die Punkte 1-3 sind von beiden Räten bereits angenommen). Darin wird vom Bundesrat verlangt, bis Ende Juni 2015 eine neue Revisionsvorlage zu den Themen Kinderzulagen, neues Rentensystem und Reisekosten vorzulegen. Für die Ablehnung von Punkt 4 war massgebend, dass die SGK-NR am 11. April 2014 bereits die Vorlage 3 der 6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket (11.030 s) reaktivierte. Beratungsbeginn ist voraussichtlich November 2014. Die Vorlage 3 (Kinderrenten, Reisekosten) war seinerzeit vom Nationalrat an die SGK-NR zurückgewiesen worden. Alle Unterlagen lägen hier bereits auf dem Tisch und es brauche deshalb keine neue Botschaft des Bundesrates.

Medikamentenpreise

Die Kommission liess sich weiter zu den Revisionen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) betreffend die Regulierung der Medikamentenpreise konsultieren. Sie kritisierte insbesondere, dass das Vernehmlassungsverfahren zu summarisch und mit zu kurzen Firsten durchgeführt wurde. Dies sei dem Gegenstand nicht angemessen. Es gehe hier immerhin um Hunderte von Millionen Franken. Bei der Überarbeitung des Vorentwurfes müsse zudem allen volkswirtschaftlichen Aspekten sowie der Standortförderung mehr Gewicht gegeben werden. Schliesslich sollen dazu die Stakeholder adäquat einbezogen werden.

 

Die Kommission tagte am 26. August 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und grösstenteils teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset. 

 

Bern, 27. August 2014 Parlamentsdienste