Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) unterstützt die Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes (14.059). Sie begrüsst insbesondere die Verbesserung der Ausbildung der Zivildienstleistenden, die Anpassung des Zivildienstes an die Agrarpolitik 2017 und die Optimierung des Zivildienstvollzugs. Obwohl die Vorlage in ihren Augen grundsätzlich in die richtige Richtung zielt, sprach sich die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen gegen eine Ausweitung des Tätigkeitsbereichs auf das Schulwesen aus. Für die Kommissionsmehrheit ist es nicht wünschenswert, dass Zivildienstleistende in Schulen eingesetzt werden können, um die Lehrpersonen zu unterstützen. Sie befürchtet, dass mit einer solchen Ausweitung langfristig der Lehrermangel behoben werden soll. Überdies hat die SiK-N, mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, einen Antrag abgelehnt, mit welchem die Auslandeinsätze der Zivildienstleistenden in jedem Fall freiwillig erfolgen sollten. Schliesslich diskutierte die SiK-N ausführlich über den Zeitpunkt, an dem ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst gestellt werden kann. Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid ihres Präsidenten beauftragte sie das WBF, ihr bis zu ihrer Januarsitzung einen Bericht über die Varianten vorzulegen, den Zeitpunkt, an dem ein Gesuch eingereicht werden kann, einzuschränken. Damit gibt sie der parlamentarischen Initiative (10.528) Folge. Die Kommission wird ihre Arbeiten im Januar 2015 fortführen.
Die SiK-N beantragt mit 13 zu 12 Stimmen für den Grundsatz aus, wonach für alle noch nicht registrierten Feuerwaffen von Privatpersonen eine Anmeldepflicht vorzusehen ist. Im Gegenzug schlägt sie vor, die Frist für die Nachregistrierung dieser Waffen auf vier Jahre auszudehnen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass damit namentlich die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten verbessert werden kann. Zudem lasse sich diese Massnahme auf einfache Weise, ohne unnötigen bürokratischen Aufwand, umsetzen. Die Minderheit bezweifelt, dass diese Massnahme die erhoffte Sicherheitsverbesserung bringt. Sie vertritt weiter die Auffassung, dass die Nachregistrierung nicht zufriedenstellend umgesetzt werden kann. Die Bestimmungen zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den entsprechenden Behörden von Bund und Kantonen hiess die Kommission hingegen einstimmig gut. Sie stimmt damit verschiedenen Gesetzesänderungen zur Bekämpfung des Waffenmissbrauchs zu (13.109).
Die Kommission hat am 17. und 18. November 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Hurter (SVP, SH) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, und von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, in Bern getagt.
Bern, 18. November 2014 Parlamentsdienste