Landesversorgung
​Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates ist überzeugt, dass die Rechtsgrundlagen an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden müssen. Sie beantragt einstimmig, auf die Botschaft zur Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes einzutreten. Im Hinblick auf die Detailberatung hat die Kommission dem WBF verschiedene Aufträge erteilt. Sie wird ihre Beratung im Februar 2015 fortführen.

​Nach Meinung der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) wird mit diesem Revisionsentwurf (14.067) die Reaktionsfähigkeit des Systems erhöht, wodurch schwere Mangellagen besser bewältigt werden können. Die Kommission begrüsst es, dass die Zusammenarbeit innerhalb der Sektoren und Branchen sowie zwischen den Akteuren aus Wirtschaft und Verwaltung intensiviert werden soll. Auch die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der lebenswichtigen Versorgungsinfrastrukturen und die Berücksichtigung des Dienstleistungssektors sind Massnahmen, die in den Augen der Kommission in die richtige Richtung gehen. Zu mehreren Punkten der Vorlage möchte die SiK-S jedoch genauere Informationen erhalten. Deshalb hat sie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, ihr nähere Informationen zu liefern über das Aussonderungs- und Pfandrecht, die Förderung von Massnahmen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Unternehmen, die Garantien für den Erwerb von Transportmitteln sowie über die Versicherungs- und Rückversicherungsdeckung. Zudem möchte die SiK-S mehr erfahren über die Modalitäten der Einrichtung der Garantiefonds und die Aufsicht in diesem Bereich sowie über die Finanzierung durch den Bund.

Zuvor hatte die Kommission verschiedene von der Revision betroffene Sektoren angehört. Dazu gehören Vertreter von economiesuisse, des Schweizer Bauernverbands, der Dachorganisationen der Mineralölwirtschaft sowie der Pflichtlagerorganisationen im Bereich der Medikamenten- und Nahrungsmittel.

Die SiK-S beantragt einstimmig, den Kredit für die Fernmeldeüberwachung zu Strafverfolgungszwecken (14.065) zu bewilligen. Diese Investitionen von 99 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2021 sind ihrer Auffassung nach notwendig, um die Systeme zu ersetzen, welche am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind, und um die Systemarchitektur an die technologische Entwicklung anzupassen. Auch soll damit gewährleistet werden, dass die Informatiksysteme mit dem Dienstleistungsangebot der Fernmeldedienstanbieter Schritt halten und die polizeilichen Informationssysteme des Bundes an die jüngsten technischen Entwicklungen angepasst werden können. Die SiK-S ist der Meinung, dass es sich hier um ein IKT-Schlüsselprojekt des Bundes handelt, das sowohl auf technischer als auch auf finanzieller Ebene einer verstärkten Kontrolle bedarf. Für die Kommission ist klar, dass dieser Kredit später nach unten korrigiert wird, sollte der Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nicht die zusätzlichen Kompetenzen erhalten, die in der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF; 13.025) vorgesehen sind.

Schliesslich beantragt die SiK-S mit 10 zu 1 Stimmen, die Motion 14.3660 des Nationalrates abzulehnen, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, ein Rüstungsprogramm 2015 plus vorzulegen. Die Kommission möchte den Instrumenten Vorrang geben, welche im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee vorgesehen sind (Einführung eines vierjährigen Zahlungsrahmens) und ist der Meinung, dass die Erneuerung des Armeematerials über die ordentlichen jährlichen Rüstungsprogramme zu erfolgen hat. Sie überlässt es dem Bundesrat, falls er es angezeigt erachtet, eine Zusatzbotschaft zu unterbreiten, sobald die entsprechenden Projekte ausgereift sind.

Die Kommission hat am 3. November 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP, SZ) und teils in Anwesenheit der Bundesräte Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, und Ueli Maurer, Chef des VBS, getagt.

 

Bern, 4. November 2014 Parlamentsdienste