Mit 15 zu 5 Stimmen hat sich die SPK in der Gesamtabstimmung für den Entwurf für ein „Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland, Auslandschweizergesetz (ASG)“ ausgesprochen. Der Entwurf ist von der SPK des Ständerates in Umsetzung der parlamentarischen Initiative „ 11.446 s Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz“ ausgearbeitet worden. Der Ständerat hat ihn am 17. März 2014 einstimmig angenommen.
Die Nationalratskommission begrüsst, dass die heute in mehreren Gesetzen und Verordnungen enthaltenen und damit wenig übersichtlichen Bestimmungen betreffend Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in einem Erlass zusammengefasst werden. Mit 8 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin spricht sich die Kommission dafür aus, dass auch der Bereich der schweizerischen Bildung im Ausland integriert wird. Die Bestimmungen der von den Räten in der Frühjahrssession 2014 verabschiedeten Vorlage „ 13.052 Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland. Bundesgesetz“ sollen unverändert in das ASG übernommen werden.
Im Gegensatz zum Ständerat ist die SPK des Nationalrates mit 19 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung der Auffassung, dass es in der Eigenverantwortung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer liegt, ob sie sich registrieren lassen oder nicht. Indem die Registrierung freiwillig erfolgt, kann sie zugleich auch als Registrierung im Stimmregister gelten: Wer als Auslandschweizer oder Auslandschweizerin den Kontakt zur Schweiz pflegen möchte, lässt sich registrieren und erhält dadurch die Abstimmungsunterlagen. Diesem Antrag stimmte die Kommission mit 17 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
Anders als der Ständerat schlägt die Nationalratskommission mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zudem vor, dass im Gesetz festgehalten wird, dass die Auslandschweizer-Organisation (ASO) einen Auslandschweizerrat bestellen kann, der die Auslandschweizer repräsentiert und demokratisch gewählt werden muss.
Knapper Entscheid gegen Akkreditierungssytem für Lobbyisten
Sollen sich Interessenvertreterinnen und –vertreter, welche Zugang zum Bundeshaus wollen, akkreditieren müssen, wie dies Nationalrat Andrea Caroni (RL, AR) mit seiner Initiative verlangt (12.430 Pa.Iv. Klare Spielregeln und Transparenz für die Interessenvertretung im Bundeshaus)? Ja, befand die SPK des Nationalrates vor Jahresfrist: es störe, dass gemäss heutigem System die Ratsmitglieder als Türöffner für Lobbyisten fungieren. Nein, befand die SPK des Ständerates am 11. November 2013, weil sie den bürokratischen Aufwand zur Umsetzung einer entsprechenden Regelung scheute. Eine Mehrheit der SPK des Nationalrates zeigte sich vom deutlichen Verdikt der Ständeratskommission beeindruckt und beantragt nun ihrem Rat mit 10 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.
Keine Präzisierung bei den Offenlegungspflichten
Die SPK des Nationalrates hat zur Kenntnis genommen, dass auch eine andere parlamentarische Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Schwesterkommission keine Gnade fand: Mit ihrer Initiative verlangt Nationalrätin Isabelle Moret (RL,VD), dass im Interessenregister der Parlamentsmitglieder präzisiert wird, ob die von den Ratsmitgliedern angegeben Tätigkeiten gegen Bezahlung oder ehrenamtlich ausgeübt werden (12.423 Pa.Iv. Interessenbindungen. Unterscheidung zwischen bezahlten und ehrenamtlichen Tätigkeiten.) Auch hier akzeptierte die SPK des Nationalrates das Verdikt der Ständeratskommission und beantragt dem Rat mit 13 zu 7 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben.
Sanktionen gegen die Verletzung der Kontrollpflicht von Fluggesellschaften
Die SPK befürwortet die vom Bundesrat und Ständerat vorgeschlagenen verschärften Massnahmen gegen Luftfahrtunternehmen, die Passagiere ohne ausreichende Reisedokumente in die Schweiz transportieren. Mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat sie einem entsprechenden Entwurf zum Ausländergesetz (13.031 s Ausländergesetz. Änderung. Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme) in der Gesamtabstimmung zugestimmt. Kernpunkt der Gesetzesrevision ist die Beweislastumkehr: Während nach dem geltenden Recht die schweizerischen Behörden eine Verletzung der Kontrollpflicht der Fluggesellschaften nachweisen mussten, soll künftig der Nachweis genügen, dass ein Unternehmen einen Passagier ohne genügende Reisedokumente befördert hat.
Dringliche Änderungen des Asylrechts sollen verlängert werden
Mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung beantragt die Kommission ihrem Rat, die Gültigkeit der am 29. September 2012 in Kraft getretenen, auf drei Jahre begrenzten dringlichen Änderungen des Asylgesetzes bis am 28. September 2019 zu erstrecken (14.025 n Asylgesetz. Verlängerung der dringlichen Änderungen). Durch Ihre Zustimmung zum Entwurf unterstützt die Kommission den Bundesrat in seiner Absicht, eine mögliche Lücke bis zur Inkraftsetzung der geplanten Neustrukturierung des Asylbereichs zu vermeiden, deren Botschaft dem Parlament voraussichtlich nach der Sommerpause zugeleitet wird. So sollen die dringlichen Änderungen im Rahmen dieser nächsten Vorlage definitiv in das ordentliche Recht eingeführt werden. Die vom Parlament beschlossenen dringlichen Änderungen waren in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 mit 78,4% der Stimmen angenommen worden.
Die Kommission tagte am 15./16. Mai 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD) in Bern.
Bern, 16. Mai 2014 Parlamentsdienste