Ratifizierung des Nagoya Protokolls
​ Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats setzt sich für klare Regelungen im Bereich der Nutzung von genetischen Ressourcen ein.

​Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 18 zu 7 Stimmen, die von ihr überarbeitete Vorlage des Bundesrates zur Ratifizierung des Nagoya Protokolls (13.034) anzunehmen. Die Mehrheit der Kommission will den aktuell 29 Staaten, welche dieses Protokoll schon ratifiziert haben, folgen und auch in der Schweiz Rechtssicherheit für den Zugang zu und die Nutzung von genetischen Ressourcen schaffen, und dies sowohl für die Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie, als auch für die Landwirtschaft. Sie fordert eine klare Gesetzgebung und will die bundesrätliche Vorlage - zusätzlich zu den ständerätlichen Präzisierungen – mit Bestimmungen zu bestimmten Pflanzensorten, zu Handels- und Gebrauchsgütern wie auch zu Pathogenen ergänzen. So beantragt sie ihrem Rat mit 15 zu 10 Stimmen, Pathogene und Schädlinge, die ausschliesslich eine Bedrohung der Biodiversität, der Landwirtschaft und des Menschen darstellen, aus dem Geltungsbereich der vorgeschlagenen Revision im Natur- und Heimatschutzgesetzt (NHG) auszuschliessen. Mit 15 zu 9 Stimmen und 1 Enthaltung beantragt sie zudem eine Ausnahme von Handels- und Verbrauchsgütern aus diesen Bestimmungen, und mit 14 zu 10 Stimmen einen entsprechenden Ausschluss von Pflanzensorten, die zur Entwicklung von neuen Sorten vermarktet werden. Verschiedene Minderheiten verlangen die Ablehnung dieser Ausnahmen, oder auch der vom Ständerat vorgenommenen Präzisierungen.
Die Kommission will auch in Bezug auf schon frei zugängliches traditionelles Wissen, welches mit genetischen Ressourcen zusammen hängt, Klarheit schaffen. So beantragt sie ihrem Rat mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten nur traditionelles Wissen, welches noch nicht frei zugänglich ist, den Bestimmungen für eine gerechte Aufteilung von Vorteilen zu unterstellen. Eine Minderheit der Kommission lehnt diese Einschränkung ab.

 

Beratungen zur Energiestrategie 2050 fortgesetzt
Die Kommission hat die Detailberatung der Vorlage zur Energiestrategie 2050 fortgesetzt (13.074). Mit ihren Beschlüssen folgte sie weitgehend dem Entwurf des Bundesrates. Insbesondere stimmte sie den Bestimmungen zu, welche der Nutzung erneuerbarer Energien nationales Interesse zuspricht. Sie verstärkte allerdings den Schutz von Wasser- und Zugvogelreservaten sowie von Biotopen von nationaler Bedeutung. In diesen Gebieten sollen keine Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien erstellt werden dürfen.

 

Festhalten an der Lex Koller
Die Kommission hat mit 21 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Vorlage des Bundesrates zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (07.052) zur Abschreibung zu empfehlen. Im Jahr 2007 hatte der Bundesrat beantragt, diese 1983 in Kraft gesetzte „Lex Koller“ aufzuheben, weil sie überflüssig geworden sei. Die Kommission befand 2012 allerdings, dass sich die Bedingungen des Immobilienmarktes seither verändert hätten und die Lex Koller das einzige Instrument sei, mit dem sich der Druck auf dem Immobilienmarkt abschwächen liesse. Deshalb forderte sie den Bundesrat mit der Motion 12.3984 auf, dem Parlament zu beantragen, den Entwurf zur Aufhebung dieses Gesetzes abzuschreiben.

Die Kommission tagte am 17./18. Februar 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) sowie teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

 

Bern, 18. Februar 2014  Parlamentsdienste