Biogene Treibstoffe
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates unterstützt einen Gesetzesentwurf, welcher die Kriterien für die Steuererleichterung von biogenen Treibstoffen in der Schweiz verschärft. Ausserdem wird der Bundesrat ermächtigt, bei Bedarf Zulassungsbeschränkungen für biogene Treib- und Brennstoffe einzuführen.

​Die Vorlage wurde von der nationalrätlichen Kommission im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen» (09.499) ausgearbeitet. Sie zielt darauf ab, die negativen, auch indirekten Auswirkungen bei der Produktion von biogenen Treibstoffen gebührend zu berücksichtigen und möglichst zu vermeiden. Die Kommission stimmte der Vorlage mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Sie teilt die Auffassung des Nationalrates, wonach bei den Biotreibstoffen die ursprüngliche Euphorie einer zunehmenden Skepsis gewichen ist, insbesondere in Bezug auf Biotreibstoffe der ersten Generation. Diese weisen hinsichtlich ihrer Produktion eine schlechte ökologische und soziale Bilanz auf, und der Anbau der Rohstoffe erfolgt zunehmend zu Lasten der Ernährungssicherheit in den Anbauländern.

Die Vorlage erweitert und verschärft die Kriterien, damit biogene Treibstoffe in der Schweiz von einer Steuererleichterung profitieren können, und sieht bei Bedarf eine Zulassungsbeschränkung für biogene Treib- und Brennstoffe durch den Bundesrat vor. Neu wird gegenüber dem geltenden Recht insbesondere auch der Aspekt der Ernährungssicherheit im Gesetz aufgenommen. Sollten sich dazu internationale Standards durchsetzen, so hat der Bundesrat die Möglichkeit, gestützt auf diese Standards die Sicherstellung der Ernährungssicherheit als Voraussetzung für die Steuererleichterung festzuschreiben. Die Kommissionsmehrheit lehnt allerdings eine zwingende Bestimmung dazu als Kriterium für die Steuererleichterung ab, wie sie noch vom Nationalrat in die Vorlage eingebracht wurde. Die Delegation an den Bundesrat, entsprechende Anforderungen beim Vorliegen von internationalen Standards einzuführen, berücksichtige die berechtigte Forderung im Hinblick auf die Sicherstellung der Ernährungssicherheit ausreichend, ist die Kommissionsmehrheit der Meinung. Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen, und fordert ein zwingendes Kriterium, um die Ernährungssicherheit in den Ländern, wo die Rohstoffe angebaut werden, zu gewährleisten.

Zudem hat die Kommission entschieden, die Botschaft des Bundesrates zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative – angekündigt auf Ende Februar – abzuwarten, bevor sie sich erneut zur Standesinitiative des Tessins (12.310) äussert.
Die Kommission hat am 13. und 14. Januar 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 


Bern, 14. Januar 2014  Parlamentsdienste