Volksinitiative zur Erbschaftssteuerreform
​Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 18 zu 7 Stimmen, die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

​13.107 Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform). Volksinitiative

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 18 Stimmen zu 7 Stimmen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Wie schon ihre Schwesterkommission, ist auch die Mehrheit der WAK-N der Ansicht, dass die rückwirkende Anrechnung der Schenkungen auf 1. Januar 2012 und die noch offene Ausgestaltung im Bereich der Unternehmensnachfolge die Rechtssicherheit gefährden und deshalb als schädlich zu beurteilen sind. Im Sinne der Rechtsgleichheit kritisiert die Kommissionsmehrheit überdies die Ausgestaltung der Erbschaftssteuer als Nachlasssteuer und die Mehrfachbesteuerung des Einkommens durch die Einkommens-, Vermögens- und schliesslich die Erbschaftssteuer. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie ist der Auffassung, dass die Initiative der Vermögenskonzentration entgegenwirkt und die intransparente und ungleiche Besteuerung von Kanton zu Kanton beseitigt. Insgesamt wird die Initiative von der Minderheit im Sinne der Chancengleichheit als gerecht und effizient beurteilt.

14.061 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

Mit dem FinfraG soll die Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels mit Derivaten an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Vorgaben angepasst werden. Die heute auf verschiedene Bundesgesetze verstreuten Bestimmungen sollen dabei konsistent in einem Gesetz zusammengefasst werden. Die Kommission erachtet eine Anpassung der Regulierung an internationale Standards als sinnvoll und wichtig, um die Finanzmarktstabilität und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken und den Marktzugang für schweizerische Finanzmarktinfrastrukturen sicherzustellen. Die WAK-N befürwortet ausserdem die Verbesserung des Anlegerschutzes. Aus diesen Gründen ist die Kommission einstimmig auf den Erlassentwurf eingetreten. Die Detailberatung nimmt sie in der kommenden Sitzung der WAK-N vom 10./11. November 2014 auf. Im Rahmen der heutigen Sitzung hat die Kommission eine Anhörung mit Vertretern der Schweizerischen Nationalbank, SIX Swiss Exchange, Berner Börse, UBS, Swiss Act, Zug Commodity Association, Alliance Sud sowie mit Experten aus der Wissenschaft durchgeführt.

14.3450 Mo. Ständerat (Luginbühl). Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen

Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser vom Ständerat bereits angenommenen Motion zuzustimmen. Die Motion verlangt, das Gesetz so anzupassen, dass Bussen und finanzielle Sanktionen mit Strafcharakter (nicht aber die gewinnabschöpfenden) nicht mehr als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten und folglich nicht mehr von der Steuer abgezogen werden können. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist die Änderung des geltenden Rechts notwendig, um zu verhindern, dass die Allgemeinheit indirekt die finanziellen Konsequenzen der Verfehlungen der Unternehmen zu tragen hat. Da diese Frage im geltenden Recht nicht ausdrücklich geregelt ist und auf Bundes- sowie Kantonsebene sehr unterschiedliche Praktiken herrschen, ist die Kommission der Ansicht, dass mit einer Gesetzesänderung für Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt werden kann. Sie hat aus rechtsstaatlichen Gründen mit 18 zu 7 Stimmen den Antrag abgelehnt, die Motion abzuändern und der Gesetzesänderung Rückwirkung zu verleihen.

10.467 Pa.Iv. Aubert. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite

Bei den Differenzen in der Vorlage zur parlamentarischen Initiative 10.467 schliesst sich die WAK-N dem Ständerat in Bezug auf die Ausgestaltung und Durchsetzung des Verbots aggressiver Werbung für Konsumkredite an. So stimmt sie ohne Gegenstimme der Regelung zu, dass der Bundesrat auch dann regelt, welche Werbung als aggressiv gilt, wenn er die Selbstregulierung der Branche als ungenügend erachtet. Ausserdem schliesst sich eine knappe Mehrheit (13 zu 12 Stimmen) dem Ständerat an, dass nicht nur bei vorsätzlichem, sondern auch bei fahrlässigem Handeln eine Busse verhängt werden kann.
Als letzte Differenz verbleibt die Unterstellung von Expresskrediten unter das Konsumkreditgesetz. So hält die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen daran fest, dass Kredite, welche in nicht mehr als vier Raten innert höchstens zwölf Monaten zurückgezahlt werden müssen, weiterhin nicht dem Konsumkreditgesetz unterstellt sind. Die Differenzen werden voraussichtlich in der Wintersession im Nationalrat beraten.  

14.051 Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken. Bundesgesetz

Mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen ist die WAK-N auf die Vorlage eingetreten, die auf eine Motion von SR Alex Kuprecht (Mo. 09.3343) zurückgeht. Juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen und deren Gewinne 20‘000 Franken nicht überschreiten, sollen für die direkte Bundessteuer nicht besteuert werden, sofern diese Gewinne ausschliesslich und unwiderruflich diesen ideellen Zwecken gewidmet sind. Mit dieser Massnahme sollen insbesondere Vereine, die sich für die Jugend- und Nachwuchsförderung einsetzen, steuerlich entlastet werden. Eine starke Minderheit will auf die Vorlage nicht eintreten. Aus ihrer Sicht sind mit der heutigen gesetzlichen Regelung die Instrumente vorhanden, um Vereine mit entsprechenden Zielen zu unterstützen. Zudem weist die Minderheit auch auf die zu erwartenden Steuerausfälle hin.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

10.538 Pa.Iv. Bourgeois. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen

Die Kommission hat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 10.538 geprüft. 16 Kantone (AG, AI, BL, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VD, VS) haben sich positiv zur Vorlage geäussert, 8 Kantone (AR, BE, BS, GL, SZ, TI, ZG, ZH) lehnten sie ab. Von den Parteien befürworteten drei (BDP, Grüne, SVP) die Vorlage, während vier (CVP, FDP, glp, SPS) sie ablehnten. Die Kommission entschied mit 15 zu 10 Stimmen, dem Nationalrat den ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf zu unterbreiten. Die Kommissionsmehrheit hält daran fest, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip im Bereich der Lebensmittel zu einer Verwässerung der hohen schweizerischen Qualitäts- und Produktionsstandards führt. Eine Minderheit lehnt die Vorlage insgesamt ab und beantragt Nichteintreten. Sie verweist auf das Potenzial des Cassis-de-Dijon-Prinzips zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz. Der Nationalrat wird das Geschäft in der Frühjahressession 2015 behandeln.

14.409 Pa.Iv. Knecht. Massnahmen gegen die katastrophale Kraftfutterbilanz

Die Initiative verlangt, das Landwirtschaftsgesetz (LwG) so anzupassen, dass zur Förderung der Getreide- und Futtermittelproduktion zwingend ein Einzelkulturbeitrag gewährt werden muss. Heute besteht in Art. 54 LwG lediglich eine Kann-Bestimmung, die das Parlament im Rahmen der Diskussion der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) eingefügt hat. Die WAK-N beantragt mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, der Initiative keine Folge zu geben. Aus Sicht der Mehrheit ist es zu früh, um die Auswirkungen der AP 14-17 zuverlässig einzuschätzen und Korrekturen daran vorzunehmen. Die Prognosen für das Jahr 2014 betreffend die Gesamtanbaufläche für Futtermittel wiesen darauf hin, dass man auf dem richtigen Weg sei. Die Kommissionsminderheit argumentiert, dass noch keine Trendwende erreicht sei: Die Landwirte steigen weiterhin aus Futtermittelproduktion aus und die Importe nehmen zu. Deshalb müsse der im Rahmen der AP 14-17 bereits vorgesehenen Einzelkulturbeitrag nun durchgesetzt werden.

14.3044 Mo. Schmid Martin. Befreiung der Frachtführer von der Solidarhaftung für Zollschulden

Mit der Motion wird gefordert, dass das Zollgesetz dahingehend angepasst wird, dass reine Frachtführer von der solidarischen Haftung für Zollschulden befreit werden, wenn sie nicht in der Lage sind zu erkennen, ob die Ware zur Verzollung richtig angemeldet worden sind. Der Bundesrat nimmt das Anliegen der Motion im Rahmen der anstehenden Teilrevision des Zollgesetzes auf, geht aber voraussichtlich weniger weit, als dies vom Motionär gefordert wird. Die Kommission ist sich einig, dass Handlungsbedarf besteht und hat die Motion deshalb mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Sie will die Frage der Solidarhaft für die Einfuhrabgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr noch einmal genau prüfen, sobald der endgültige Vorschlag des Bundesrates vorliegt.

Die Kommission hat am 20. und 21. Oktober 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise im Beisein der Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

 

Bern, 21. Oktober 2014 Parlamentsdienste