Fremdsprachenunterricht in der Volksschule

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat an einer ausserordentlichen Sitzung über verschiedene Anträge im Zusammenhang mit dem Sprachenunterricht in der Volksschule befunden. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie beschlossen, eine Kommissionsinitiative mit folgendem Inhalt einzureichen (14.459):

Art. 15 Abs 3 Sprachengesetz (ergänzen)

Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Unterricht in den Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines mehrsprachigen Landes Rechnung. Der Unterricht in einer zweiten Landessprache beginnt spätestens zwei Jahre vor Ende der Primarschule.

 

Zudem hat sie mit 7 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen beschlossen, eine zusätzliche Kommissionsinitiative mit folgendem Inhalt zu ergreifen (14.460):

Art. 15 Abs 3 Sprachengesetz (ergänzen)

Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Unterricht in den Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines mehrsprachigen Landes Rechnung. Als erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache zu unterrichten.

Die Kommission hat am 01. Dezember 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) und im Beisein von Bundesrat Alain Berset in Bern getagt.

 

Bern, 01. Dezember 2014 Parlamentsdienste